Hat man bei Motorrädern keinen Fahrzeugbrief?

  • Hi,


    hier gehts grad etwas drunter und drüber. Mein kleiner Bruder will seine 125er verkaufen. Bald kommt ein Interessent vorbei, deswegen sucht er grade die Unterlagen raus.


    Er findet keinen Fahrzeugbrief und behauptet auch, beim Motorrad gebe es sowas gar nicht. Stimmt das?


    Eine Homologationsbescheinigung liegt vor, vielleicht hat es ja damit was zu tun? Geht übrigens um eine Honda CBR 125 R, gilt das Dingens vielleicht noch als Spielzeug?



    Sorry, dieser Thread ist wahrscheinlich ähnlich sinnvoll wie "meine Freundin hat mich verlassen" - aber eine Hotline kenn ich zu dem Thema nicht, und in dem Motorrad-Thread hier haben doch letztens einige geantwortet.
    In diesen dürft Ihr übrigens auch gerne verschieben, sobald ich ein, zwei Antworten habe. ;)

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    – Edward V Berard

  • Bei meiner "80er" damals gab es IMHO auch einen Fahrzeugbrief.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich habe selbst einen Vespa ET4 125er Roller. Der hat auch keinen Fahrzeugbrief, sondern nur so eine Bescheinigung. Im übrigen gibt es dazu auch keinen richtigen Fahrzeugschein, sondern nur etwas ähnliches.

  • Hi,


    danke für die ersten Antworten, die ja zumindest bestätigen, dass es nicht zwangsweise einen geben muss.


    Mein Bruder hat wohl inzwischen was im Internet gefunden, das sagt, dass er tatsächlich keinen Brief hat/braucht..

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    – Edward V Berard

  • Hi,


    wenn es sich um ein Leichtkraftrad handelt, gibt es wohl keinen Brief.


    Definition Leichtkraftrad (§ 18 StVZO):


    4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung
    von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht
    mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),


    Ebenfalls aus § 18 StVZO geht hervor, dass die Regelungen über den Fahrzeugbrief dafür nicht gelten:


    Abs. 4:
    3. Leichtkrafträder
    müssen beimVerkehr auf öffentlichen Straßen ein eigenes amtlichesKennzeichen führen. ...


    (4a) 1Auf Fahrzeuge, die nach Absatz 4 amtliche Kennzeichen führen müssen, sind die Bestimmungen
    über die Kennzeichnung der im Zulassungsverfahren zu behandelnden Kraftfahrzeuge
    mit Ausnahme der Vorschriften über den Fahrzeugbrief entsprechend anzuwenden .


    Habe das eben nur schnell zusammengesucht ohne Gewähr für Richtigkeit, aber vielleicht hilft es ja. Der Gesetzestext ist aktuell.


    Grüße, Harry

  • Zulassungspflichtige Zweiräder haben definitiv einen Fahrzeugbrief, also eigentlich alles ab 50ccm.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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