Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?

  • Lohnt es sich eine Klage anzustreben, ohne Rechtschutzversicherung.


    Mein Problem:


    Ich bin bei Glatteis an meiner Haustür die Treppe runtergesegelt. Es war nicht gestreut, da der Vermieter angeblich nicht streuen kann, da seine Steine sonst kaputt gehen. Er hängt aber immer einen Zettel an die Tür, das es glatt sein könnte :rolleyes: .
    Nun habe ich eine Radiusfraktur, war im Krankenhaus zur OP und es gibt da noch weitere Probleme. Genau eine Woche nach meinem Unfall, kam ich von einer Untersuchung und bin unter Zeugen, auf dem spiegelglatten Fußweg zur Haustür hingefallen.


    Meine Rechtschutzversicherung greift leider erst in 2 Monaten.


    Hat wer Tips oder ähnliches erlebt. Danke für Eure antworten.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Re: Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    (...)


    Hat wer Tips oder ähnliches erlebt. Danke für Eure antworten.


    Grundsätzlich hat der Hauseigentümer die Pflicht, den Gehweg etc. Schnee- und Eisfrei zu halten, bzw. zu streuen. Auch ein Hinweis, dass es glatt sein könnte genügt bei weitem nicht.


    An Deiner Stelle würde ich erstmal ein beratendes Gespräch beim Anwalt suchen, das kostet i.d.R. keine 100.- € und Du kannst danach entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Schadenersatz / Schmerzensgeldklage zu erheben oder nicht.


    Blind drauf los klagen würde ich auf keinen Fall.



    Stefan

  • Re: Re: Ohne Rechtsschutzversicherung Anwalt aufsuchen sinnvoll?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan

    Blind drauf los klagen würde ich auf keinen Fall.



    Stefan


    Genau deswegen frage ich ja. Wenn die Beratungskosten erträglich sind, werde ich erstmal zu einem Gespräch gehen. Zu was für einem Anwalt muß ich da eigentlich. In den gelben Seiten stehen zig verschiedene. hier würde es ja um Schmerzensgeld, Verdienstausfall (ohne Schichtzuschläge sehr erheblich) gehen.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Die Beratungskosten sind unterschiedlich, das solltest du vorher mit dem entsprechenden Anwalt abklären. Die Erstberatung kostet maximal 180,- und die Folgekosten richten sich nach dem Streitwert.


    Du solltest zu einem Anwalt für Zivilrecht gehen, das sind ja die meisten ;)

  • Ich denke auch das so 100€ in etwa hinkommen könnten, mehr als 200€ werden es aber bestimmt nicht sein, wenn es vorerst nur um reine Beratung geht.


    Ansonsten sehe ich es auch so, das besonders Treppen gestreut werden müssen, auch wenn es dem dortigen Bodenbelag nicht unbedingt zuträglich ist. Evtl. hätte der Vermieter andere Streumittel nehmen können, aber ganricht streuen und nur einen Zettel anbringen ist imho nicht hinreichend. Eine andere Alternative wäre noch gewesen, die Treppe unzugänglich zu machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ich denke auch das so 100€ in etwa hinkommen könnten, mehr als 200€ werden es aber bestimmt nicht sein, wenn es vorerst nur um reine Beratung geht.


    Ansonsten sehe ich es auch so, das besonders Treppen gestreut werden müssen, auch wenn es dem dortigen Bodenbelag nicht unbedingt zuträglich ist. Evtl. hätte der Vermieter andere Streumittel nehmen können, aber ganricht streuen und nur einen Zettel anbringen ist imho nicht hinreichend. Eine andere Alternative wäre noch gewesen, die Treppe unzugänglich zu machen.


    Ich wohne dort seit vier Jahren und bin dort schonmal abgeschmiert (zum Glück ohne Folgen). Mit streuen hat der Kerl es nicht so. Mit vielen anderen Sachen leider auch nicht. Selbst andere Mieter beschweren sich laufend. Leider ohne Erfolg.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Die Beratungskosten sind unterschiedlich, das solltest du vorher mit dem entsprechenden Anwalt abklären. Die Erstberatung kostet maximal 180,- (klick) ...


    Genauer: 190,- EUR + MwSt. = 220,40 EUR. Die BRAGO ist nicht mehr einschlägig.

  • Generell 190€ oder ist das unterschiedlich?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    (BTW: seit wann ist die BRAGO nicht mehr einschlägig? Das habe ich gar nicht gewusst ...)


    Seit Inkrafttreten des RVG im Sommer 2004.


    EDIT: Pech, ich hatte den "Zitat"-Button schon angeklickt, bevor Du Deinen Beitrag geändert hast. :D

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