[Penibelkeitsmodus an]
Wenn man aber wie oben beschrieben penibel ist dann entstehen O2 Kosten in Höhe von XYZ €.
Durch die bewusste Fälschung der Personalausweisdaten hat der Threadersteller sich bewusst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen (nämlich das subventionierte Handypaket).
Wenn man es ganz genau nimmt ist O2 für die korrekte Überprüfung der Personendaten zuständig, sollte der Post Mensch beim PostIdent-Verfahren schlampen so ist dieses mit Sicherheit das Problem der Post (was zu beweisen wäre).
Aber eigentlich erschleicht sich der Threadersteller ja eine Leistung in dem er bewußt darauf hofft, dass der Postbeamte schludert. Oder noch etwas überspitzter: er gibt bewußt falsche Tatsachen an um den Vertrag sowie das subventionierte Handy zu erhalten ohne dabei ein gültiges Personendokument vorzuweisen.
Nach meiner Auffassung ist das mindestens versuchter Betrug und auch dieser ist laut oben genannten §264 StGB strafbar.
[/Penibelkeitsmodus aus]
Natürlich ist klar, dass ich das jetzt ziemlich weit überzogen habe und wahrscheinlich kein Jurist das so sehen würde aber ich möchte und wollte eigentlich im ganzen Thread schon, darauf aufmerksam machen, dass eben "passt schon" nicht immer rechtlich einwandfrei ist...
In diesem Fall ist es sicher nicht problematisch - genauso gut hätte der Threadersteller aber auch das Geburtsdatum fälschen können.
Ich weiß, dass ich ein wenig zum flamen beigetragen habe aber mich stört an mancher Stelle die kriminelle Energie mancher Leute. Das ist in etwa so wie mit den Raubkopien - (fast) alle machen es, richtig ist es trotzdem nicht.