O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    oder ist das ein Täuschungsmanöver?


    Ich vermute, ja; wäre ja nicht das erste von denen.

  • Warum nennst du nun nicht mal endlich die Datenbank? Scan das Schreiben doch mal ein, alternativ abfotografieren.


    Ich glaub dir nicht so Recht, bin aber ruhig, solltest du Recht haben.

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  • Zitat

    Original geschrieben von RouviDog
    Warum nennst du nun nicht mal endlich die Datenbank? Scan das Schreiben doch mal ein, alternativ abfotografieren.


    Ich glaub dir nicht so Recht, bin aber ruhig, solltest du Recht haben.


    Höh? Was meinst Du denn? s-w hat doch nur ein E-Mail zitiert, was sollte er denn da einscannen oder welche Datenbank nennen?!?

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    s-w hat doch nur ein E-Mail zitiert, was sollte er denn da einscannen oder welche Datenbank nennen?!?


    Exakt das.
    Mehr als die Mail habe ich auch nicht, noch nicht mal eine a.o. Kündigung abgeschickt.

  • Achso, dann hab ich mich verlesen, sorry, ich hatte in Erinnerung, es kam per Post. Dann nehme ich alles zurück.


    Aber die Datenbank zur Aktenzeichen Suche hab ich immer noch net gefunden, wo guckt man denn dort nach?

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  • Es gibt keine Datenbank, in der jedes Urteil eines Amtsgerichts zu finden ist, erst Recht nicht nach so kurzer Zeit.


    Trotzdem bitte ich darum, hier mal nicht in Panik zu verfallen.


    Ohne den genauen Inhalt des Urteils ist es doch gar nicht möglich zu sagen, ob und was für Folgen das für für andere Fälle haben kann.


    Immerhin haben wir bis jetzt nur die Interpretation von o2, wonach das Urteil Aussagen soll, dass die Tarife zu Sonderrufnummern nicht Vertragsbestandteil geworden sind.


    Aber wir wissen nicht, auf was sich der Kläger in dem Fall berufen hat. Wir wissen nicht, wann und zu welchen Konditionen der Kläger hier einen Vertrag mit O2 geschlossen hat.


    Aus diesem Grund kann man aus einem einzigen Amtsgerichtsurteil nicht allzuviel schließen.


  • Das mag sein, aber angenommen die Kläger hatten einen Uraltvertrag mit den alten Preisen und haben versucht außerordentlich zu kündigen... und dieses wurde dann vom Gericht abgeschmettert... das könnte für einige böse enden.... einige zahlen ja seit Monaten nicht mehr die Rechnungen..


    Wir dürfen gespannt sein.


    PS: Finde nichts dazu im Internet...

  • Aber wo kann ich denn als Bürger in diese Urteilssprechung einsehen?
    Müsste man eine schriftliche Anfrage an das Amtsgericht stellen?


    Kris
    Das mit der Panik ist gut gesagt ;)

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  • Da einige hier einen Anwalt eingeschaltet haben, dürfte das doch für diese keine Schwierigkeit sein, danach zu suchen. Dafür sind doch Anwälte da.

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