O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung

  • Nachdem meine Aussage o2 habe den Prozess gewonnen hier als "die Hotline lügt und o2 erzählt eh viel" hingestellt wurde finde ich die neue Info zum gewonnenen Prozess spannend.


    @ elwetritsche
    Ist wohl doch kein Bärchen kommen,
    den Prozess hat o2 gewonnen...

  • Sollte dieses Aktenzeichen Az 281 C 6003/07 tatsächlich existieren und allgemein gültig sein - dann wird das doch sicherlich Auswirkungen haben auf den gesamten Mobilfunk, oder sehe ich zu schwarz?

  • antworten


    Vielleicht solltest du auffhören, Aussagen absichtlich zu verdrehen... :rolleyes:


    edit:
    s-w


    Dürfte es kaum. Wenn dann dürfte es nur dann gehen, wenn Mobilfunker explizit irgendwelche Nebenleistungen in den AGBs erwähnt haben. Ob es ein "richtiges" Signal wäre, sei mal dahingestellt. Denn dann würden wir wirklich in die Situation hineinlaufen, dass man irgendeine Leistung festbepreist und andere dauernd ändert.


    Das wäre dann die gleiche Situation wie bei den cbc Anbietern im Festnetz.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • Zitat

    Original geschrieben von s-w
    Sollte dieses Aktenzeichen Az 281 C 6003/07 tatsächlich existieren und allgemein gültig sein - dann wird das doch sicherlich Auswirkungen haben auf den gesamten Mobilfunk, oder sehe ich zu schwarz?


    Es ist immer noch "nur" ein Amtsgerichtsurteil. Andere AG könnten schon wieder ganz anders entscheiden - es wird sich zeigen, schließlich sind meines Wissens doch auch Klagen vor anderen Gerichten (u.a. Hamburg) anhängig.

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Zitat

    Original geschrieben von mungojerrie
    Dürfte es kaum. ... Denn dann würden wir wirklich in die Situation hineinlaufen, dass man irgendeine Leistung festbepreist und andere dauernd ändert.


    Das wäre dann die gleiche Situation wie bei den cbc Anbietern im Festnetz.


    Nicht ganz: Führen 4 Netzbetreiber "Nebenleistungen" ein, kann der Kunde nicht, wie im Festnetz, den Anbieter wechseln.
    Kommen bei allen diese "Nebenleistungen" und gibt es wieder inoffiziell Absprachen, würde das ziemlich heikel für den Kunden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Royal Flush
    Auch das AG München kann beliebig anders entscheiden bei anderen Klagen.


    Es sind aber doch alles mehr oder weniger die gleichen Verträge mit dem mehr oder minder gleichen Sachverhalt, oder sehe ich das falsch?
    Wird dann jede einzelne Klage einzeln bearbeitet? (Stichwort "Sammelklage", die es ja nicht gibt, würde dann sehr viel schneller gehen!?)

  • Zitat

    Original geschrieben von s-w
    Es sind aber doch alles mehr oder weniger die gleichen Verträge mit dem mehr oder minder gleichen Sachverhalt, oder sehe ich das falsch?
    Wird dann jede einzelne Klage einzeln bearbeitet? (Stichwort "Sammelklage", die es ja nicht gibt, würde dann sehr viel schneller gehen!?)


    Warum sollte ein anderes Gericht beim gleichen Sachverhalt plötzlich anders entscheiden? Was wäre dann die Grundlage?


    Ein höheres Gericht könnte das Urteil vom AG aufheben.... aber warum sollte es das?




    Ich denke, dass (wahrscheinlich) einige hier das Muffensausen bekommen haben. Wenn's dumm läuft, muss man bspweise einige offene Rechnungen (die ja dann rechtens wären) rückwirkend bezahlen + Zinsen... dazu noch der Aufwand mit dem Anwalt....


    Da ich jedoch im Internet weder das AZ noch sonst irgendwas in der Richtung gefunden habe, vermute ich mal dass o2 sich das AZ aus dem Ärmel gezaubert hat....


    Abwarten.

  • Zitat

    Abwarten.


    Das ist der entscheidende Punkte und beste Tipp. Ob sich o2 ein AZ aus dem Ärmel zaubern würde, ist die Frage. Wenn das wirklich von der Geschäftsleitung kommen sollte und falsch wäre, dann wäre es schon ziemlich heftig.

    R. Gröger's legendärer Satz: "Kunden hassen Tricksereien."


    Ab zum Blog und zur Zeitung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Da ich jedoch im Internet weder das AZ noch sonst irgendwas in der Richtung gefunden habe, vermute ich mal dass o2 sich das AZ aus dem Ärmel gezaubert hat....


    Glaube ich kaum. Bei teltarif lässt das einer über seinen Anwalt prüfen, über was da geurteilt wurde. Vielleicht sollte man bis dahin warten.

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