Kündigungsbestätigung nicht erhalten

  • So. Hab ja noch 2 D2 verträge laufe die ich schon längst gekündigt habe. Quam sei dank. So Hab beide Kündigungen in einem Briefumschlag per einschreiben zu D2 geschickt. So nach ca 1Woche kam die Bestätigung für den einen Vertrag. Für den anderen war nix dabei. Also Hotline angerufen. Die nette Dame sagte mir es sei nur eine kündigung eingegangen, worauf ich sagte dass das nicht sein kann, da ich beide im gleichen umschlag losgeschickt habe. Also was solls. Nochmal gekündigt. Nach 4 Wochen wieder nix bekommen. Wieder reklamiert. Anscheinend wieder keine Kündigung angekommen. (wollen die mich vereppeln). Auf jeden Fall werd ich jetzt die Dritte Kündigung für einen Vertrag wegschicken. Aber das geht mir so langsam aufn geist. Kann ich gegen sowas nix ansderes tun?

  • Ich nehme mal an, Du schickst die Kündigunge per Einschreiben. Da kann D2 eigentlich nicht viel machen. Du kannst ja mal in Einschrieben mit Rückschein nehmen. Da bekommst Du dann einen Zettel, auf dem steht das der Brien angekommen ist.
    Wenn Die dann imemrnoch rumzicken, geh mit dem zettel und einer Kopie der Kündigung zum Anwalt.
    Mehr kann man IMHO nicht machen.

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  • Kannst die Kündigung sonst auch per Fax senden, nur schön den Sendebericht aufbewahren, diesen kann man später, wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird, auch als Beweismittel benutzen. ;)

  • Wundert mich gerade bei D2 doch sehr.
    Wenn du dein Problem mal in der nicht so sehr belasteten Zeit der Hotline schilderst, dir eine Faxnummer geben läßt und um umgehende Bestätigung per Fax bittest sollte das eigentlich ausreichen.


    Niemand macht keine Fehler, aber ich hab D2 gerade in solchen Fällen als sehr kulant erlebt.

  • Re: Kündugungsbestätigung nicht erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von quattro
    ...Also was solls. Nochmal gekündigt. Nach 4 Wochen wieder nix bekommen...


    Du mußt auch nichts bekommen, wie ich hier schon mal ausgeführt habe.


    Das Problem ist der Beweis, erstens des Zugangs und zweitens der Willenserklärung. Da D2 ja in Deinem Fall die Existenz der ersten Kündigung verneint hat, hätte ich maximal eine zweite geschrieben und zwar diese auf eine Postkarte, diese verschickt per Einschreiben. Somit ist der Zugang und gleichzeitig mit diesem Deine Willenserklärung zu beweisen, also Aussagen eines Kündigungsadressaten wie "war nicht im Kuvert", "nur ein leeres Blatt erhalten" etc. sind dann gegenstandslos.


    Gruß


    muli

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