Frage zu Leuchtschrift/Laufschrift im Auto

  • Hallo Leute ich brauch heut mal eueren Rat.


    Und zwar hab ich vor mir auf der Heckablage meines Autos eine Anzeige für eine Laufschrift einzubauen. Nun wollt ich mich hier mal erkundigen, ob das Ärger mit TÜV/Polizei oder ähnliches gibt, bzw. ob von euch jemand sowas verbaut hat und es deswegen schon irgendwo mal Mecker gab?


    Hier mal ein Bild zum besseren Verständniss:


    Danke im Voraus Semmal

  • Kann dazu leider nichts belegen, aber kann mir nicht vorstellen das es genehmigt ist, denn da kann man sich ja selbst als Zivil-Polizei ausgeben, ala "Polizei - Bitte Folgen" ...

  • Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Immerhin setzten Zvilstreifen ja ähnliche Geräte ein. Du darfst ja auch nicht mit einem blauen Magnet-Rundumlicht rumfahren.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Ne das darfst Du nicht.


    Siehe hier:


    [URL=http://www.autoextrem.de/showthread,t-22036.htm]Link 1[/URL]


    und hier:


    StvZo


    EDIT:
    Wer das nicht alles lesen will:
    §49a StvZo Abs. 1


    An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
    Kann dazu leider nichts belegen, aber kann mir nicht vorstellen das es genehmigt ist, denn da kann man sich ja selbst als Zivil-Polizei ausgeben, ala "Polizei - Bitte Folgen" ...


    Dafür ist es ja auch nicht gedacht, grundsätzlich wollt ich es als Ersatz für diese "Feuerwehr im Einsatz"-Schilder. Da ich aber auch ziemlich viel auf der Autobahn unterwegs bin, wär es zur Übermittlung von kleinen Nachrichten wie "Danke" "Ruf mich an ...." oder "Wenn du noch näher kommst stell dich bitte vor!" geeignet.


    Semmal

  • Zitat

    Original geschrieben von Semmal
    Da ich aber auch ziemlich viel auf der Autobahn unterwegs bin, wär es zur Übermittlung von kleinen Nachrichten wie "Danke" "Ruf mich an ...." oder "Wenn du noch näher kommst stell dich bitte vor!" geeignet.


    Und Dein Nachfolger ist dann so im lesen vertieft, dass er Dir voller Begeisterung hinten drauf schüsselt?
    Oder der Rentner macht vor Schreck ne Vollbremsung weil er es für Deine Bremslichter hält?


    Nene lass man lieber, ist ja gerade wg. dem Gefahrenpotential nicht erlaubt und das macht auch schon seinen Sinn so.


    CH

  • Bei Einsatz solcher nichterlaubten lichttechnichen Einrichtungen passiert vor allem eins: Die Betriebserlaubnis für Deinen Pkw erlischt!!!


    Laß es also besser.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Aber man darf doch solche Lichter und Laufschriften einbauen, sofern es ein Showcar ist?


    Gut ist es in diesem Fall nicht, aber wenn ich mein Auto auf Shows zeige und das Auto nicht mehr im Straßenverkehr angemeldet hätte, dann wäre dies doch erlaubt.


    Oder irre ich mich da? Ich meine darüber mal was gelesen zu haben.


    Desweiteren denke ich, dass es erlaubt ist, wenn das Licht bzw. Laufschrift mit der Zündung verkabelt ist. Also wenn der Motor anspringt, dann muss die Laufschrift ausgehen.
    Dann ist schon erlaubt, zumindest hat mir das mal so einer von der Werkstatt erklärt.

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....

  • Wenn dein Auto nicht im öffentlichen Verkehr nach der StVO bewegt wird, kannst du auch Primeln in den Fahrersitz pflanzen, das interessiert keine Sau. ;)

  • Selbst wenn's erlaubt wäre wär mir das schon aus dem Grund zu riskant wenn das Ding mal bei nem Crash von hinten durchs Auto geschossen kommt. So ner Schraubbefestigung trau ich da auch nicht wirklich... :rolleyes:


    EDIT: ich seh grade, das wird nichtmal geschraubt :eek: wie dann ? Einfach auf die Ablage gestellt ? Sieht auf dem Bild so aus...

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