Schnur-Tel für Gesprächsaufzeichnung gesucht

  • hallo


    weiss jemand ein gutes angebot für ein schnurtelefon für analog-anschluß ?


    AB nicht notwendig , aber ich würde gerne gespräche mitschneiden, möglichst mit datenträger wie kassette , zum aufbewahren, also nix integriertes


    bin am suchen aber find irgendwie nix in der richtung


    weiss jemand weiter ?


    mfg


    ps : hab halt in vergangenheit unsummen zahlen müssen für gespräche die ich nicht nachweisen konnte (behörden , t-com usw), deshalb meine frage nach gesprächsaufzeichnung.

  • naja soweit ich weiss, wird dir da ein telefon mit aufzeichnung auch nicht weiterhelfen, da es nicht wirklich als beweissmittel zählt

  • Re: Schnur-Tel für Gesprächsaufzeichnung gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Loci777
    ps : hab halt in vergangenheit unsummen zahlen müssen für gespräche die ich nicht nachweisen konnte (behörden , t-com usw), deshalb meine frage nach gesprächsaufzeichnung.

    Hä? :confused:


    Seit wann muss man als Kunde Gespräche nachweisen? Geht da nicht irgendwas bei Dir durcheinander?


    Wenn ich das mal von der richtigen Seite durchdenke (und annehme, dass Du nachweisen willst, bestimmte Gespräche nicht geführt zu haben):
    Wie willst Du denn per Mitschnitt nachweisen, dass Du zum Beispiel des berechnete Gespräch A nicht geführt hast?
    Ein Nichtvorhandensein eines Gesprächs auf einem handgemachten Tonband/Mitschnitt hat doch keinerlei(!) Aussagekraft...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Re: Schnur-Tel für Gesprächsaufzeichnung gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Wenn ich das mal von der richtigen Seite durchdenke (und annehme, dass Du nachweisen willst, bestimmte Gespräche nicht geführt zu haben):
    Wie willst Du denn per Mitschnitt nachweisen, dass Du zum Beispiel des berechnete Gespräch A nicht geführt hast?



    Andere Möglichkeit: Behörde A oder Gesprächspartner B verneint, ein Gespräch geführt zu haben.


    In diesem Fall reicht aber doch ein simpler EVN.


    Die Problematik bezüglich des Mitschneidens wurde ja auch schon angesprochen und einen Mitschnitt, bei dem nicht das Einverständnis vorlag, kannst du eh in die Tonne kloppen und damit wieder nichts beweisen. ;)

  • Re: Re: Re: Schnur-Tel für Gesprächsaufzeichnung gesucht


    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Andere Möglichkeit: Behörde A oder Gesprächspartner B verneint, ein Gespräch geführt zu haben.

    Uah, das ist ja ein "Von hinten durch die Brust ins Auge" - Gedankengang. :D

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    In diesem Fall reicht aber doch ein simpler EVN.

    Eben :), deswegen hatte ich diese Möglichkeit gar nicht erst in Betracht gezogen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Situation:



    ich rufe an:



    ich will meinen Tarif umstellen. Flatrate... OK, wird gemacht ab sofort haben sie Flatrate...


    Nachfrage: wirklich ab sofort?


    Antwort: ja, umstellung geht sofort... in den nächsten Tagen erhalten Sie dann noch die Bestätigung.



    GESPRÄCH beendet.



    Losgesurft....



    Keine Bestätigung kommt...



    Rechnung kommt... :eek: Umstellung war wohl doch nicht erfolgt...



    (kein Tatsachenbericht ;))



    normalerweise kann man da nichts nachweisen. Ein EVN hilft da auch wenig, ich kann mich ja auch nur nach einem Tarif erkundigt haben. Und ob da irgend eine Mitarbeiter/in ein Fehler gemacht hat... wer weiß....





    nichtsdesto trotz braucht man die Einverständnis des Gesprächspartners, also vorher nachfragen!!!



    imho reicht zum Mitschneiden ein normaler AB. Die meißten(?) sollten das können.

  • Zitat

    Original geschrieben von karsten26
    imho reicht zum Mitschneiden ein normaler AB. Die meißten(?) sollten das können.


    Das können die meisten nicht, und das ist auch gut so !




    § 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt


    1.
    das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2.
    eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


  • Der Löwe Alphatel (400?)kann es, da muss man 2mal OK drücken und er nimmt auf.
    Die Siemens-Gigasets können es teilweise auch


    Der Tiptel Clip 340 oder ISDN 350 tuen es auch und das sogar voll/halbautomatisch (umstellbar: immer, nur eingehend jeweils immer speichern oder mit Extra-Bestätigung (Taste am Telefon drücken)). Die ISDN-Variante zeigt den Start/Ende auch auf dem eigenen ISDN-Telefon an (wenn es die Anzeige von Netzmeldungen unterstützt)


    Beide Tiptels sind aber ansonsten schlecht/fehlerhaft/umständlich und teuer (250€)

    Festnetz: T-Home Call&Surf Comfort plus 16.000 / ISDN
    Geräteplan (PDF und JPEG)


    Händy / UMTS: O2 Genion S, Internet-Pack M+ mit Note 2;
    Vodafone Logitel Internet-Flat mit Huawei Vodafone R210;

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