ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von marlborolights
Hallo,
ich möchte gerne das Luftgewehr meines Opas, ein Diana Modell 35, verkaufen, was genau muß ich dabei beachten?
Ist ein Verkauf an Volljährige ohne Waffenschein/Waffenbesitzkarte überhaupt noch erlaubt? Darf es über eine Anzeige in unserer Lokalzeitung veräußert werden? Bei eBay geht es ja leider nicht.
Gruß,
Oliver
ZitatAlles anzeigen10. Muss ich für mein Luftgewehr jetzt eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen?
Für die waffenrechtliche Beurteilung einer derartigen Waffe kommt es darauf an, ob sie das sogenannte "F" im Fünfeck (vgl. Abbildung) hat.
In diesem Fall gelten für die Waffe erleichterte Erwerbs- und Besitzbestimmungen.
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das oben genannte Kennzeichen haben, können durch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubnisfrei erworben und besessen werden.
Ebenfalls ist der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung (CO 2-Waffen) finden, die vor dem 01.01.1970 in die Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 02.04.1991 des im Einigungsvertrag genannten Gebietes in den Handel gebracht wurden, erlaubnisfrei.
Allein für den Besitz des Luftgewehrs, das die zuvor genannten Voraussetzungen hat, ist also keine weitere waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.
das habe ich auf die schnelle bei Ministerium des Inneren von Sachsen gefunden.
