Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Sagt mal. Ich kann über ICQ keine Links mehr verschicken. Ich muss immer das WWW und http weglassen. Ist das bei euch auch so? Oder ist das Problem nur bei mir?


    Grüße

  • hat gerade wer alarm für cobra 11 gesehen?


    falls ja, was für ein Auto war dieses Taxi bei der Verfolgung zum Schluss (das hinterher in die Luft ging)


    Sah nicht schlecht aus...

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

  • Moin!
    Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, vielleicht kann mich mal jemand aufklären: Wenn ich z.B. beim MediaMarkt bei einem Kauf einen Gutschein anrechnen lasse und mir (da die Ware ins Ausland geht) dann die MwSt- zurückerstatten lasse - bekomme ich dann 16% vom Ausgangspreis zurück, oder 16% vom Ausgangspreis minus Gutschein? Wohl zweiteres, oder?

  • Ich würde sagen letzteres. Der Gutschein ist ja nichts anderes als ein Zahlungsmittel.


    Edit: Falsch formuliert: Es müssen 16% vom Ausgangspreis abgezogen werden, der Rest wird dann mit dem Gutscheinwert verrechnet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ein Freund hat sein Geschäft aufgegeben und will, das ich über meinen privaten Account ein paar seiner Einrichtungen versteigere, wenns nur Möbel wären, hätt ich auch kein Problem damit, aber es handelt sich um Küchengeräte, die man eigentlich als privater gar nicht haben kann.
    Unter anderem so eine Kühltruhe, das hinten geöffnet ist und man Lebensmittel zur Präsentation nur reinstellt oder ein riesiger Pizzaofen.
    Kriegt ich Probleme, wenn ich das mache, ist ja von einer Geschäftsauflösung.
    Es handelt sich um 20 Großküchengeräte die wegmüssen, sollte man dafür einen gewerblichen Account eröffnen, muss man dann mehr ebaygebühren zahlen oder hat irgendwelche Nachteile?
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Grundsätzlich bekomme ich immer Bauchschmerzen, wenn jemand was für einen anderen Versteigert. Da handelt man sich viel öfter Ärger ein, als wenn man etwas eigenes versteigert. Nicht weil das gewerblich ist, sondern weil man viel mehr riskiert daß die Beschreibung nicht 100% übereinstimmt etc.


    Ansonsten sehe ich kein Problem darin, auch Großküchengeräte oder Pizzaöfen über Privataccounts zu versteigern.
    Ein Gewerblicher Verkauf liegt nur dann vor, wenn Du die Artikel nur deswegen gekauft hast, um sie dann für einen höheren Preis (also mit Gewinn) zu verkaufen. Das kann man ja hier ausschließen. Wenn Du also die Teile nur so als einzelstücke verkaufst ist es von der Seite her egal, wie groß der Ofen oder Tiefkühlschrank ist. Entscheidend ist daß die Teile nur als Einzelstücke verkauft werden, und daß Du die Teile nicht vorher extra gekauft hast, um sie teurer weiterzuverkaufen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Blöd. Habe beim Durchlesen gemerkt, dass booner und ich doch eigentlich das gleiche gemeint haben. Also einfach als Ergänzung ansehen.


    Nur die Formulierung in folgendem Quote ist etwas ungünstig. Es werden natürlich nicht 16% von Ausgangspreis abgezogen, sondern 13,8 %. Aber das ist nur ein kleiner Verwechsler, die Aussage an sich war richtig.


    Zitat

    Original geschrieben von booner



    Edit: Falsch formuliert: Es müssen 16% vom Ausgangspreis abgezogen werden, der Rest wird dann mit dem Gutscheinwert verrechnet.


    Ich gehe mal von einem Warengutschein aus, den man z. B.verschenken kann. Da ist ja dann die USt schon im Preis mit drin. Verschenkt man einen 50 EUR Gutschein, hat man doch eigentlich einen Gutschein über 43,10 EUR Netto plus 16% USt verschenkt.
    Wird nun also damit ein Produkt gekauft, wird vom Brutto-Ausgangspreis der Brutto-Wert des Gutscheins abgezogen. Lässt man sich die USt zurückerstatten, muss das doch die Steuer sein, die man - wann auch immer - für das Produkt bezahlt hat. Also in diesem Fall vom Ausgangspreis. Man erhält also auch die USt zurück, die der ursprüngliche Käufer des Gutscheins bezahlt hat.


    Beispiel:
    Oma schenkt Andi einen MM-Gutschein über 50 EUR. Dabei hat sie 43,10 EUR + USt bezahlt.
    Andi kauft ein Produkt für 150 EUR, um es nach Syrien zu verschicken. ;) Diese 150 EUR setzen sich zusammen aus 129,31 EUR plus 20,69 EUR USt.
    Andi bezahlt also noch 100 EUR bar. Lässt er sich die Steuer zurückerstatten, muss er 20,69 EUR zurückerhalten, obwohl er nur 13,79 EUR davon selbst bezahlt hat.
    Denn wenn das nicht so wäre, hätte das Unternehmen ja USt kassiert für eine Ware, die gar nicht tatsächlich hier verkauft wurde.


    Oder liege ich da irgendwo falsch?


    Kann natürlich sein, dass Gutscheine in den AGB irgendwie besonders behandelt werden, so à la als eigenes Produkt betrachtet und damit nicht USt-erstattungsfähig. Von dieses Aspekten habe ich aber keine Ahnung, mich interessiert nur das rein logische. ;)

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Brainstorm: Da bin ich nicht ganz einverstanden.


    Wenn der Bekannte die Geräte im Rahmen seines Geschäftsbetriebes genutzt hat, dann hat er sie sicherlich steuerlich geltend gemacht (u.A. Vorsteuerabzug).


    Korrekterweise muß er also nach dem Verkauf die Mehrwertsteuer abführen und den Erlös aus dem Verkauf der Geräte in die letzte Bilanz mit aufnehmen.


    Tut er das nicht, dann könnte ich mir - ohne die genaue Rechtslage zu kennen - durchaus vorstellen, daß Du als Weiterverkäufer (genaugenommen: Hehler) mit zur Verantwortung gezogen wirst.


    Ich persönlich wäre mit solchen Freundschaftsdiensten sehr vorsichtig.


    cu


    NoTeen


    [EDIT] Zu der Gutscheingeschichte:


    Selbstverständlich wird der Betrag um die Umsatzsteuer gekürzt, die im ursprünglichen Artikelpreis enthalten ist. Heißt ja auch "Mehrwertsteuer", das Ding. Und dieser "Mehrwert" wird weggenommen. Egal, ob Du danach mit einem Gutschein bezahlst oder nicht. Der Gutschein wird praktisch wie Bargeld behandelt.


    Der Gutschein selbst wird dabei m.W. überhaupt nicht steuerlich angesetzt, da man ja theoretisch vorher nicht wissen kann, ob damit 7%ige, 16%ige, oder womöglich (bald) 19%ige Waren bezahlt werden.

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