Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Hallo,


    ich wohne als Mieter neu in einem Haus mit 12 Wohnungen, größtenteils Eigentümer. Die Wohnungen sind mit Kabelanschluss versorgt. Jetzt würde ich gerne Kabel digital gucken, was aufgrund des Alters des Hausanschlussverstärker im Keller nicht geht (erzählte der Kabelmensch). Das einfachste wäre, wenn ich das Teil nun auf meine Kosten austauschen lasse. Das willigt mir der Verwalter aber nur zu, wenn erstens die anderen Bewohner davon nichts mitbekommen und zweitens das ganze von einer Firma gemacht wird, die dann notfalls gerade stehen kann. Meine Frage: An wen kann ich mich da wenden, um einen Kostenvoranschlag für die Sache zu bekommen? Macht das jeder Elektriker oder wie nennt sich die "Branche"?


    PS: Die Kabelgesellschaft weigert sich, irgendetwas zu machen oder anzubieten, weil das Ganze ja hinter (wenn auch nur 20cm) dem Hauptübergabepunkt im Hauskeller stattfindet...

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von vwfreak2001
    Einen digitaltauglichen Verteiler baut dir jeder Elektriker ein.


    Hatte mich verschrieben, es geht um den Verstärker, nicht um den Verteiler. Aber das sollte am Sachverhalt nichts ändern!?

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Nö. Sollte auch nichts ändern.


    Deine Nachbarn werden aber natürlich etwas davon mitbekommen. Und zwar die kurze Zeit in der der alte ausgebaut der neue aber noch nicht eingebaut ist. Sollte sich aber im Bereich von ein paar Minuten bewegen.


    Und die Kabelgesellschaft hat da überhaupt nichts mit zu tun. Ist genau wie beim Telefonanschluss. Die Verantwortung endet am Übergabepunkt. Was dahinter gemacht wird liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers.

  • Zitat

    Original geschrieben von vwfreak2001
    Nö. Sollte auch nichts ändern.


    Deine Nachbarn werden aber natürlich etwas davon mitbekommen. Und zwar die kurze Zeit in der der alte ausgebaut der neue aber noch nicht eingebaut ist. Sollte sich aber im Bereich von ein paar Minuten bewegen.


    Und die Kabelgesellschaft hat da überhaupt nichts mit zu tun. Ist genau wie beim Telefonanschluss. Die Verantwortung endet am Übergabepunkt. Was dahinter gemacht wird liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers.


    Naja wenn man den Vergleich Telefon - Kabelfernsehen macht, könnte man auch argumentieren: Damit die Telekom ein Zusatzangebot, nämlich DSL, verkaufen kann, stellt sie auch die Hardware bereit, damit ich es wahrnehmen kann (auf jeden Fall den Splitter, oftmals auch das Modem). Ähnlich könnte es sich doch idealerweise auch mit Kabel verhalten :cool:


    Das einzige Risiko für mich in der Sache besteht darin, daß bei den anderen Bewohnern nach der Aktion nichts mehr läuft, weil z.B. ein Sendersuchlauf notwendig ist. Aber das dürfte bei einem neuen Verstärker, der m.E. ja nur ein breiteres Frequenzband hat, nicht passieren!?

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  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Ich habe jetzt einfach in die Farbpatronen Wasser eingefüllt und konnte danach erfolgreich drucken.


    MfG


    im ernst jetzt? :eek:


    und du bist sicher, dass du beim nächsten Farbdruck nicht das ganze Ding wegschmeißen kannst?


    Aber um das zu machen musstest du ja auch erstmal so ein Befüllungsset zuhause haben, oder?

  • Garantienachweis HP


    Wie ist das eigentlich bei HP/Compaq mit der Garantie?


    Habe ein neues Notebook bekommen, aber keine Rechnung, die da ein Kaufdatum nachweist. Brauche ich das zwingend oder wird das auch bei HP irgendwo abgespeichert und es gibt eben 1 Jahr ab Auslieferung an den Händler an Tag x und es ist "nur" das Datum evtl. etwas falsch?

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Hallo zusammen!


    Eine rechtliche Frage:


    Wir (= Familie) haben uns vor kurzem einen Gebrauchtwagen zugelegt, welcher auch vor unserem Kauf durch TÜV und die AU kam.
    Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Auto einige Mängel hat, die schon vor dem Kauf bestanden haben müssen (sagt die Werkstatt).
    Der Preis für die Reparaturen ist nicht unter den Tisch zu kehren, deshalb die Frage:


    Ist der Händler dazu verpflichtet, die Reparatur zu übernehmen oder sich zumindest daran zu beteiligen?
    Bin mir nicht sicher da ich meine mal was von wegen neuem Gesetz mit 1 Jahr Garantie etc. pp. gehört zu haben.


    Wäre sehr nett wenn mich hier jemand aufklären könnte und ggf. auch ein paar Links zu entsprechenden Seiten parat hätte.^^


    Vielen Dank!


  • Gut, mit google und so, aber okay....also wenn "vor kurzem" bedeutet, daß es weniger als 6 Monate her ist und du das Ganze bei einem Händler mit Händlervertrag abgeschlossen hast, fällt das auf jeden Fall unter Garantie, Gewährleistung, wie auch immer. Guck mal hier zB.:


    AutoBLÖD
    3 Sat
    Verbraucherzentrale

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  • Ich weiß - Google nutzen und fündig werden.


    Da ich aber selbst schon die Erfahrung gemacht habe dass hier einige Leute rumrennen die in rechtlichen Sachen sehr bewandert sind, habe ich mein Glück erst hier versucht.

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