Schön zu sehen, dass das Recht funktioniert und gegenseitig unterzeichnete Verträge eingehalten werden müssen.
Es ist nicht möglich, diese einseitig im Nachgang ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei (hier: Kunde) zu verändern.
Man kann daran fühlen, dass hier der Kunde wieder tot prozessiert werden sollte, aber zum Glück ist die Revision auch nicht zugelassen worden.
Am Ende hat Telefonica/ O2 das Geld für die Easymoney Auszahlungen über die damaligen, deutlich höheren Interconnectiongebühren mehr als verdient.
Wirtschaftlich haben sie noch nicht mal einen kaufmännischen Schaden erlitten, wobei selbst das für die rechtliche Beurteilung unerheblich
gewesen wäre und trotzdem haben sie versucht, dass Recht zu beugen.
Dieses und ähnliches Verhalten von Wettbewerbern im TK Bereich sind mit ursächlich für den immer noch anhaltend schlechten Ruf der Branche.