ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Anders ist es wenn die Ummeldung Bestandteil des Vetrags ist.
Ausschliesslich über diesen Fall wird hier diskutiert - es ist also nicht wirklich nötig darzulegen was wäre wenn nicht, oder?
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ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Anders ist es wenn die Ummeldung Bestandteil des Vetrags ist.
Ausschliesslich über diesen Fall wird hier diskutiert - es ist also nicht wirklich nötig darzulegen was wäre wenn nicht, oder?
Der Beitrag von Axelchen liest sich aber schon etwas anders.
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Der Beitrag von Axelchen liest sich aber schon etwas anders.
Ursprünglich schrieb ich:
ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
Wenn ich eine Prepaidkarte verkaufe - ... - lege ich großen Wert daruf, daß der Käufer die Karte auch umregistriert, was ich auch ganz ausdrücklich sage.
Die Aussage
ZitatWenn jemand Geld für eine Karte bezahlt und diese erhalten hat, diese aber nicht ummeldet - wer ist dann rechtmäßiger Besitzer? Ich denke, es ist sogar unabhängig davon, ob im Auktionstext die Ummeldung ausdrücklich gefordert wird oder nicht - wenn jemand die Karte nach mehr als angemessener Frist nicht auf sich umgemeldet hat, muß davon ausgegangen werden, daß er kein Intresse daran hat, rechtmäßiger Besitzer zu werden.
sollte eher theoretisch beleuchten, wie es sich rechtlich verhält - wer ist denn in so einem Fall der Besitzer (der mit seinem Eigentun selbstverständlich machen kann, was er will!)? Auf der einen Seite besteht zwar der Kaufvertrag, (der allerdings vom Käufer nicht in allen Punkten erfüllt wurde), auf der anderen Seite besteht ja noch der "Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen" zwischen dem ursprünglichen Besitzer und dem Mobilfunkunternehmen. Bestandteil des erstgenannten Vertrages ist, daß der Käufer den zweit genannten Vertrag (durch Besitzerwechsel) auflöst - genau das ist aber nicht geschehen, daher würde ich (aus dem Bauch raus) sagen, daß der erste Vertrag nach wie vor Bestand hat, und der räumt dem Besitzer ausdrücklich das Recht ein, eine Ersatzkarte zu bestellen.
Natürlich wäre es netter, den Käufer nochmals an die Umregistrierung zu erinnern, oder erst mal mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen, aber warum sollte man nett zu jemandem sein, der seine vertaglich gesicherte Zusage nicht einhält?
Axelchen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Axelchen
Ursprünglich schrieb ich:
Die Aussage
sollte eher theoretisch beleuchten, wie es sich rechtlich verhält - wer ist denn in so einem Fall der Besitzer (der mit seinem Eigentun selbstverständlich machen kann, was er will!)? Auf der einen Seite besteht zwar der Kaufvertrag, (der allerdings vom Käufer nicht in allen Punkten erfüllt wurde), auf der anderen Seite besteht ja noch der "Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen" zwischen dem ursprünglichen Besitzer und dem Mobilfunkunternehmen. Bestandteil des erstgenannten Vertrages ist, daß der Käufer den zweit genannten Vertrag (durch Besitzerwechsel) auflöst - genau das ist aber nicht geschehen, daher würde ich (aus dem Bauch raus) sagen, daß der erste Vertrag nach wie vor Bestand hat, und der räumt dem Besitzer ausdrücklich das Recht ein, eine Ersatzkarte zu bestellen.
Natürlich wäre es netter, den Käufer nochmals an die Umregistrierung zu erinnern, oder erst mal mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen, aber warum sollte man nett zu jemandem sein, der seine vertaglich gesicherte Zusage nicht einhält?
Axelchen
Wenn du streng nach AGB handeln würdest, dann dürftest du die Karte sogar erst nach der Einwilligung des Netzbetreibers (in Form des durchgeführten und vom Mobilfunkanbieter akzeptierten Besitzerwechsels) weitergeben.
So wäre es streng genommen die unerlaubte dauerhafte Überlassung der Karte an eine dritte Person und die ist unter Androhung der außerordentlichen Kündigung i.d.R. lt. AGB nicht erlaubt. Wegen eins so ähnlich gelagerten Falles hat simonym doch erst vor ein paar Tagen eine saftige Abmahnung von T-Mobile eingefangen. Fazit: rechtlich eine Zwickmühle. Normalerweise müsstest du die Karte so lange nach dem Kauf noch behalten, bis der neue Besitzer registriert ist... So sieht es meiner Meinung nach rechtlich aus, die Praxis ist freiliche eine Andere.
Bye, Mike
ZitatOriginal geschrieben von Síemenshandyfan
So wäre es streng genommen die unerlaubte dauerhafte Überlassung der Karte an eine dritte Person und die ist unter Androhung der außerordentlichen Kündigung i.d.R. lt. AGB nicht erlaubt.
Nee, ist ja eben nicht dauerhaft - wenn der Käufer die Karte nicht umregistreirt, tue ich als gesetzestreuer Bürger meine Pflicht und nehme ihm die Karte wieder weg! ![]()
Axelchen
Hallo
also ich weiss nicht was ihr habt, meine EM Karten werden nie gesperrt egal wie lange ich mich selber anrufe:-)
Datum Uhrzeit Bemerkung Betrag
18.07.2008 20:00 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 19:57 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 19:53 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 16:04 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 15:57 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 15:52 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 15:52 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 06:06 Easy Money Gutschrift 0,50 €
18.07.2008 05:50 Easy Money Gutschrift 0,50 €
17.07.2008 16:51 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 20:13 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 20:02 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 20:02 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 12:50 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 12:46 Easy Money Gutschrift 0,50 €
16.07.2008 11:37 Easy Money Gutschrift 0,50 €
06.07.2008 20:27 Easy Money Gutschrift 0,50 €
nimmst du immer die gleiche nummer nina?
Hallo
also ich habe in den letzten Tagen recht viele Prepaidkarten so leer gemacht:-) Und seit heute morgen rufe ich mich immer von meiner Congstar Karte aus kostenlos an:-)
Ich habe noch eine andere EM Karte da hab ich bereits 25 Gutschriften bekommen und EM ist nicht gesperrt.
ja, das geht, wenn überhaupt, nur die ersten zwei wochen gut ![]()
Ich wiederhole mich gerne: Täglich 2 Stunden geht so 10 - 14 Tage gut. Somit ist nach ca. 20 - 25 Euro im Monat Schicht im Schacht...
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