Ich fürchte, die Kündigung in dieser Form wird keine grosse Aussicht auf Erfolg haben, da es nicht dem geltenden Recht entspricht und zu willkürlich ist.
An Deiner Stelle würde ich die zu reklamierenden Punkte dokumentieren (z.B. Digicam) und dem Besitzer eine angemessene Frist zur Abstellung der zu beanstandenden Punkte einräumen. Wenn sich dann nichts ändert kannst Du fristlos kündigen da der Vertrag von der anderen Seite nicht vollständig erfüllt wird.
Das ist immer so bei Vertragsverhältnissen, ob Urlaub, Arbeit usw. Erst muss die Chance zur Fehlerbeseitigung gegeben sein bevor der Vertrag gelöst werden kann.
Ich würde an Deiner Stelle nach Eintreten des fristlosen Kündigungsfall mit Deiner Bank reden und bei denen die Einzugsermächtigung zurückziehen, denn dann ist das Studio in Zuzwang
...
...
