In dem von Fockx genannten Verlustabzug ist die Rede von "folgenden Veranlagungszeiträumen", das ist nicht zeitlich begrenzt?
Gibt es dazu nen Kommentar?
CH
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In dem von Fockx genannten Verlustabzug ist die Rede von "folgenden Veranlagungszeiträumen", das ist nicht zeitlich begrenzt?
Gibt es dazu nen Kommentar?
CH
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
In dem von Fockx genannten Verlustabzug ist die Rede von "folgenden Veranlagungszeiträumen", das ist nicht zeitlich begrenzt?
Gibt es dazu nen Kommentar?
CH
Der Verlust ist seit einiger Zeit nur noch in der Höhe (1.000.000€ :D), aber nicht mehr im Zeitraum begrenzt vortragbar. Rücktrag auf 0 begrenzen nicht vergessen.
Eisy: Im Rahmen der Ausbildung in einem nicht völlig pc-fremden Ausbildungsberuf und einem späteren, berufsbedingten (Weiterbildungs-)Studium dürfte die Zuordnung des PC zu den (vorweggenommenen) Werbungskosten eigentlich kein Problem darstellen.
Ein Notebook als Arbeitsmittel kann von den Steuern abgesetzt werden.
Empfiehlt es sich als Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter die Anschaffung eines Notebooks als Aufwendung für die eigene Berufsausbildung (Zeilen 80 und 81 der Einkommenssteuererklärung) oder als Aufwendung für Arbeitsmittel (Zeilen 49 und 50 der Anlage N) anzugeben?
Kurz ein Frage zu den Anschaffungskosten:
Hier ist leider nicht erklärt, ob die Anschaffungskosten immer als ganz zu sehen sind, oder diese in privat und beruflich aufgeteilt werden können. Also so ungefähr:
Anschaffungskosten: 908 (inkl. MwST 1080EUR)
Berufliche Nutzung: 40%
908*0,4=363,2EUR < 410EUR also sofortige Abschreibung von 0,4*1080=432EUR
Oder geht das nicht? Diese Variante wäre mir deutlich lieber, als das Abschreiben über 36 Monate. Da würde dieses Jahr ja leider nicht viel mehr übrig bleiben.
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