O2 Loop Karte defekt-wie wo ersatz bekommen?

  • Meine Loop Karte ist von einem auf den andren Tag defekt.


    Zeigt immer Kartenfehler an.


    Nun war ich im MM und die riefen die Hotline an..Ergebnis: ich soll 12,50 Euro für eine neue Karte zahlen.
    Das finde ich ja ungeheuerlich den ich kann doch da nix dafür.


    Auf der Karte sind noch 12,50 Euro.
    Ist es möglich dann wenigstens das Guthaben wieder zu bekommen?
    Hier im Forum sind doch auch nette Menschen von O2 die mir vileicht helfen könnten.


    Habe ja noch eine Vertrag bei O2 aber das wird die Loop Leute nicht intersieren denke ich mal.


    Kann mir jemand helfen..Danke

    Made in Bavaria

  • Hallo Nokiacommi!


    Genau das ist mir auch mit einer Loop-Karte aus der MPTelecom-Weihnachtsaktion passiert. Mitten im Gespräch ein Abbruch und danach nur noch "Bitte SIM-Karte einlegen". Sie wurde in keinem Handy mehr erkannt.


    Im 0² Shop haben sie mir folgende Adresse gegeben, an die ich die SIM-Karte mit dem original PIN/PUK-Zettel und einer Fehlerbeschreibung dann geschickt habe:


    Zitat

    0² Germany
    Kundenbetreuung / Loop
    90345 Nürnberg


    Aber:
    1. Die SIM-Karte darf nicht älter als 6 Monate sein (Das entspricht deinem Gewährleistungsanspruch gegenüber O²)
    2. Die SIM-Karte muss auf dich registriert sein.


    Nach ca. einer Woche kam dann kostenlos eine Ersatzkarte mit den restlichen 9 Euro per Post bei mir an.


    Gruß
    Opelfan42

  • ist leider älter die Karte.
    Dann wird man nix machen könne nso wie es aussieht.


    Bekomme auf die Karte eigentlich noch jeden Monat 5 Euro aber egal.
    12,50 will ich nicht zahlen für eine Neue.


    Man müsste aber dann doch sein Guthaben wieder bekommen, Vodafone hat das mal gemacht.

    Made in Bavaria

  • Eine Ersatzkarte ändert nichts an Deinem Guthaben oder Konditionen.


    Ruf doch einfach mal die Loop Hotline an 01805 528255 an.
    Unter Umständen ist da eine kulante Lösung möglich.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von Opelfan42
    Aber:
    1. Die SIM-Karte darf nicht älter als 6 Monate sein (Das entspricht deinem Gewährleistungsanspruch gegenüber O²)


    Wow, da ist mal wieder Kreativität angesagt bei den Wasserleichen:


    o2 verkauft also den SIM-Kartenchip nach eigener Ansicht an den Kunden, will für Mängel als Unternehmer nur 6 statt gesetzlich vorgeschriebener 24 Monate lang haften und erfüllt gleichzeitig den Kaufvertrag gegenüber dem Kunden nicht, da o2 gem. AGB ([URL=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/looptarife,property=Original.pdf]siehe Ziffer 3.6[/URL] ) ausdrücklich einer Übereignung des SIM-Chips an den Kunden entgegentritt?


    o2 schriftlich zur alsbaldigen Erbringung der Mobilfunkdienstleistung, konkret also zu einer erneuten Bereitstellung einer lauffähigen SIM auffordern, gleichzeitig bei Nichthandeln Kündigung aus wichtigem Grund androhen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    o2 schriftlich zur alsbaldigen Erbringung der Mobilfunkdienstleistung, konkret also zu einer erneuten Bereitstellung einer lauffähigen SIM auffordern, gleichzeitig bei Nichthandeln Kündigung aus wichtigem Grund androhen.


    *ähm* eine Prepaid kündigen? Hm... ;)

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    o2 verkauft also den SIM-Kartenchip nach eigener Ansicht an den Kunden, will für Mängel als Unternehmer nur 6 statt gesetzlich vorgeschriebener 24 Monate lang haften und erfüllt gleichzeitig den Kaufvertrag gegenüber dem Kunden nicht, da o2 gem. AGB ([URL=http://www.o2online.de/o2/meta/agbs/looptarife,property=Original.pdf]siehe Ziffer 3.6[/URL] ) ausdrücklich einer Übereignung des SIM-Chips an den Kunden entgegentritt?


    Na ja, die Beweislastumkehr gilt in diesem Fall bei Sachmängeln gem § 476 BGB nr 6 Monate. Nach dieser Zeit musst Du beweisen, dass Du nicht dafür verantwortlich warst.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Das ganze gehört eigentlich ins Prepaid-Forum, aber nun gut.


    Die Vorredner gehen fälschlich davon aus, daß über die SIM-Karte ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Dies ist jedoch bei keinem Anbieter der Fall, sondern es erfolgt lediglich eine kostenlose Gebrauchsüberlassung. Von den erwähnten kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften kann hier keine Rede sein (jedoch ist die Aussage von ganymed grundsätzlich richtig, daß nach sechs Monaten der Käufer den schwierigen Beweis führen müßte, daß die Karte bereits bei Erhalt mangelhaft war).


    Ein SIM-Tausch ist bei allen mir bekannten Mobilfunkanbietern grundsätzlich gebührenpflichtig, 12,50 Euro sind sogar noch verhältnismäßig wenig. In der Regel kann man aber, wenn man guter Kunde ist und das nicht ständig vorkommt, auf Kulanz hoffen. Wir mußten bei T-Mobile noch nie für eine Ersatz-SIM bezahlen.


    Das vorhandene Guthaben und auch eventuelle Sonderkonditionen werden durch einen Tausch nicht beeinflußt. Daran sieht man wieder, wie unsinnig die Formulierung "man habe Guthaben auf der Karte" ist. Das Guthaben ist beim Netzbetreiber im Abrechnungssystem auf einem Kundenkonto gespeichert und NICHT direkt auf der SIM.

  • Zitat

    Original geschrieben von ArtIst.Max
    *ähm* eine Prepaid kündigen? Hm... ;)


    Ja, Dauerschuldverhältnisse kann man kündigen.



    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Na ja, die Beweislastumkehr gilt in diesem Fall bei Sachmängeln gem § 476 BGB nr 6 Monate. Nach dieser Zeit musst Du beweisen, dass Du nicht dafür verantwortlich warst.


    Ist mir durchaus bewußt, aber letztendlich nur eine Frage der Durchsetzbarkeit.


    Der Sachmängelhaftungsanspruch eines als Verbraucher einzustufenden Käufers, der eine neue Sache von einem Unternehmer kauft (was hier aber nicht der Fall ist) verjährt nunmal frühestens 24 Monate nach Übergabe der Sache. Meine Aussage stand im Kontext zu dem von mir Zitierten, wo von einem Sachmängelhaftungsanspruch von max. 6 Monaten die Rede war.



    Zitat

    Original geschrieben von RA Fries
    Die Vorredner gehen fälschlich davon aus, daß über die SIM-Karte ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Dies ist jedoch bei keinem Anbieter der Fall, sondern es erfolgt lediglich eine kostenlose Gebrauchsüberlassung. Von den erwähnten kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften kann hier keine Rede sein (jedoch ist die Aussage von ganymed grundsätzlich richtig, daß nach sechs Monaten der Käufer den schwierigen Beweis führen müßte, daß die Karte bereits bei Erhalt mangelhaft war).


    Nein, davon gehe ich gewiß nicht aus. Ich schrieb, dass die von o2 wohl ihrer Sicht nach so verfahren, wenn sie den Kunden mit (kaufrechtlicher) Mängelhaftung ankommen.


    Der Widerspruch ergibt sich doch schon aus dem zitierten Passus der Loop-AGB.


    Als Leihe, also unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, würde ich das Zurverfügungstellen der SIM aber nicht sehen.


    Eher als anteilig über den "Kaufpreis" bzw. die regelmäßige Mindestaufladung finanziertes Mietverhältnis.


    Aber egal im Endeffekt haftet der Kunde bei einem "Einfach-so-defekt" in keinem Fall, § 602 BGB bzw. §§ 535 II S.2, 538 BGB.


    Zitat


    Ein SIM-Tausch ist bei allen mir bekannten Mobilfunkanbietern grundsätzlich gebührenpflichtig, 12,50 Euro sind sogar noch verhältnismäßig wenig. In der Regel kann man aber, wenn man guter Kunde ist und das nicht ständig vorkommt, auf Kulanz hoffen. Wir mußten bei T-Mobile noch nie für eine Ersatz-SIM bezahlen.)



    Das ist es eben, die Kostentragung für "Tausch", "Ersatzkarte" bei Verlust bzw. Diebstahl wird vertraglich geregelt. Nicht aber der Fall, dass die SIM ohne Verschulden des Nutzers den Geist aufgibt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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