E-plus -> Kündigungsfristen zu laufendem Vertrag stillschweigend verlängert??

  • Hallo,


    hab hier mal ein Frage zu E-plus. Habe 3 Laufzeitverträge bei E-plus und als ich heute in die Olinekundenbetreuung geschaut habe, habe ich Differnzen bei der Laufzeit festgestellt.


    Habe nun in den AGB`s meines Vertragsabschlusses nachgelesen und da steht: Laufzeit 24 Monate, Kündigung 1 Monat vor Vertragsende sonst automatische Verlängerung um 6 Monate.


    Abgeschlossen wurde der Vertrag am 02.06.2000 und am 05.05.03 wurde ein Handyupgrade und Verlängerung bis 05.05.05 gemacht. Da ich bis jetzt nich gekündigt habe müßte der Vertrag ja bis 04.11.05 laufen. Tut er aber nicht :( er läuft bis 04.05.06.
    Hab mit der Hotline telefoniert und die sagen, dass sich ihre AGB`s in der inzwischen geändert haben und die automatischen Vertragsverlängerung jetzt 12 Monate ist.


    Ist das so rechtlich richtig?? Ich habe den Vertrag ja nie gekündigt und vertragslich sind bei mir 6 Moante vereinbart. Können die so einfach die Vertragsbedingungen / AGB`s für laufende Verträge ändern??


    Dank für die Infos


    DL

  • hmmm,


    also ausgelaufen wäre er am 05.05.05 nach meinem vertrag verlängert er sich eigentlich um 6 Monate was dann der 04.11.05 wäre.


    DL

  • Eine einseitige Änderung der AGB durch E-Plus wäre selbstverständlich unzulässig. Man hätte Dich auf die Änderung hinweisen und eine Widerspruchsmöglichkeit eröffnen müssen.
    Nun kenne ich mich mit E-Plus nicht so gut aus und weiß daher nicht, wann die AGB dahingehend geändert wurden, daß sich ungekündigte Verträge automatisch um 12 Monate verlängern. Sollte dies vor Deiner Vertragsverlängerung im Mai 2003 geschehen sein, hast Du dabei höchstwahrscheinlich die neuen AGB akzeptiert.
    Oder es wurde mal auf einer Rechnung bzw. Rechnungsbeilage auf die Änderung hingewiesen?


    Wenn Du allerdings ganz sicher bist, die neuen Bedingungen niemals akzeptiert zu haben, wäre selbstverständlich eine ordentliche Kündigung zum 4.11.2005 möglich.

  • Du hast mit der Vertragsverlängerung (5.5.03) die neuen AGB akzeptiert.
    Also hast du jetzt 12 Monate.
    Aber du kannst den Vertrag jetzt sofort verlängern. Dann läuft die Vertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt.
    Also wenn du morgen verlängest, dann laufen ab morgen wieder 24 Monate.
    Wenn du kein Handy brauchst, schau mal unter Vertrag bei mptelecom.de nach. Dort habe ich auch schon öfter verlängert und auch bestellt. Denn nur so weiterlaufen lassen, bringt ja nun gar nichts. Die wollen doch subventionieren.

    Gruß
    Christian -

  • Die 12-monatige Verlängerung ist definitiv richtig. Du hast durch Deine Vertragsverlängerung im Jahr 2003 die aktuell gültigen AGBs zu diesem Zeitpunkt akzeptiert (steht unten im Kleingedruckten auf dem Upgrade Auftrag).


    Gruß,


    Meilow

  • Hab nochmal meine verlängrung angesehen da steht folgendes:


    "Diesen neuen Vertrag/Diesen neuen Verträgen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Leistungsbeschreibungen und die Preislisten der E-plus Service GmbH & Co. KG (EPS) für Laufzeitverträge und auch für die Zusatzdienstleistungen zugrunde. Diese liegen in allen E-plus Verkaufsstellen zur Einsichtnahme bereit und können unter http://www.eplus.de eingesehen und abgerufen werden. Sie bestätigen den Auftrag unter Anerkennung der zurzeit geltenden AGB, Leistungsbeschreibungen und Preislisten."


    Nun stellt sich ja für mich die Frage:


    1. habe ich einen neuen Vertrag abgeschlossen?? Ich habe ja nur meinen bestehenden Vertrag verlängert


    2. der Vertrag den ich habe ist ein alter T&M DM Vertrag (in einem RV); nun steht ja es gelten die aktuellen AGB und Preislisten -> in den "aktuellen " Preislisten gibt es den Vertrag aber nicht mehr :?


    Im Prinzip haben die die alten Preislisten und die alten Leistungebeschreibungen beibehalten und aber die neuen AGB`s genommen. Beist sich hier nicht was??


    DL

  • Gut, dann wäre der Sachverhalt schonmal insoweit klar, als daß auch bei E-Plus eine VVL die Akzeptanz der aktuellen AGB mit sich bringt. Da ich nicht Kunde bei diesem Anbieter bin, war mir das nicht zweifelsfrei bekannt.


    Rechtlich gesehen ist eine VVL eine Abänderung des bereits bestehenden Vertragsverhältnisses. Der wichtigste Punkt ist dabei natürlich, daß eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab dem Verlängerungsdatum vereinbart wird. Aber bei dieser Gelegenheit kann der Vertrag natürlich auch in anderen Punkten geändert werden, z.B. durch Einbeziehung der AGB in der aktuellsten Fassung.
    Inwieweit E-Plus auch neue Preislisten in den Vertrag aufnimmt, bleibt ihnen überlassen. Für Deinen alten Tarif sind ohnehin die zugrundeliegenden alten Preislisten die aktuellsten. Daß bei einer VVL zwangsweise die Umstellung in einen neuen Tarif erfolgt, kommt meist nicht vor.

  • Danke,


    ich nehme dann mal an ich kann nichts dagegen tun.


    Ist sehr schade, das man hintenrum einfach andere Vertragsbedingungen untergeschoben bekommt. Werde mich nach neuen Möglichkeiten umschauen und dann kündigen.


    MfG


    DL

  • Zitat

    Original geschrieben von DL10
    Ist sehr schade, das man hintenrum einfach andere Vertragsbedingungen untergeschoben bekommt. Werde mich nach neuen Möglichkeiten umschauen und dann kündigen.

    Hättest ja auch rechtzeitig kündigen können, dann hättest Du so ein Problem nicht bekommen. :rolleyes: ;)

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