Ein paar Fragen an die Bewerbungsprofis

  • Um's auch noch mal zu wiederholen: ja, nachfragen.


    Aber natürlich nur dann den "GF" anrufen, wenn er dir auch höchstpersönlich sein Kärtchen mit Telefonnummer und Durchwahl überreicht hat oder dir beides aus der vorausgegangenen Kommunikation bekannt sein dürfte. Ansonsten nicht plumpvertraulich beim Chef anklingeln, sondern bitteschön die Dienstwege einhalten und denjenigen kontaktieren, mit dem du dich in dieser Sache auch bisher schon verständigt hast.


    Im Übrigen sehe ich das auch so, dass du eigentlich aus dem Rennen bist und als 2. Garnitur noch eine Chance bekommen kannst, so es mit der 1. Garnitur doch nicht klappt. Mit einer telefonischen Nachfrage aber würdest du eine sofortige Antwort erzwingen wollen - eine Antwort, die momentan vielleicht noch gar nicht vorliegt. Mit einer Nachfrage per E-Mail hingegen räumst du dem Verantwortlichen vielleicht gerade die Zeit ein, die er noch benötigt, um dir deine Frage (hoffentlich in deinem Sinne) beantworten zu können.

  • Danke für Eure Tipps. Sieht wohl so aus, als wäre die Sache durch.
    Aber die Art und Weise finde ich mal wieder unter aller Sau. Selbst auf schriftl. Nachfrage (weil keiner erreichbar) kam keine Reaktion.


    Aber das scheint heutzutage schon normal zu sein...

    HTC One


    |HSV#HSV#HSV#HSV|

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Aber das scheint heutzutage schon normal zu sein...


    Yep, es ist eine Frechheit hoch Zehn. Man selbst muss einen Affentanz aufführen um eventuell eine Stelle zu bekommen, und sehr viele Unternehmen haben nichtmal den Anstand zeitnah (wenn überhaupt) Statusmeldungen rauszuschicken.

  • Kann dem leider nur zustimmen. Während früher reaktionen (und ggf. rückgabe der unterlagen) selbstverständlich waren -- für mich einfach eine frage der kinderstube der verantwortlichen --, können für die unternehmen nicht in frage kommende bewerber heutzutage schon von glück sagen, wenn sie überhaupt eine reaktion erhalten (von unterlagenrückgabe ganz zu schweigen).


    Schlechter stil auch hier und dann wundern sich (die) arbeitgeber über mangelnde identifikation der MA mit ihnen und ihrem unternehmen. Verstehe jeden, der nach solchen erfahrungen bei dem unternehmen, bei dem er dann letztlich unterkommt, auch keine loyalitätsgefühle entwickelt, sondern den job als reines mittel zum zweck (geld verdienen) betrachtet.


    So schafft man jedenfalls keine MA-bindung -- aber das ist mittlerweile wohl genauso out wie kundenbindung....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Wenn ein Arbeitsgeber nach einem Mitarbeiter sucht und folgenden Satz anfügt, erwartet er dann, dass man noch in der Kirche sein sollte?


    Die Identifikation mit den kirchlichen Zielsetzungen unseres Hauses setzen wir voraus

    HTC One


    |HSV#HSV#HSV#HSV|

  • Ich lese sogar soviel daraus, das es auch noch entscheidend ist, ob man katholisch oder evangelisch ist.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Was sagt denn das AGG dazu? :cool:


    Das AGG sagt dazu:


    § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung


    (1) Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, auch zulässig, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.


    (2) Das Verbot unterschiedlicher Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können.

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa Wenn ein Arbeitsgeber nach einem Mitarbeiter sucht und folgenden Satz anfügt, erwartet er dann, dass man noch in der Kirche sein sollte?


    Die Identifikation mit den kirchlichen Zielsetzungen unseres Hauses setzen wir voraus


    In der Kirche muss der Bewerber nicht sein. Er muss sich nur mit dem Arbeitgeber identifizieren.


    Die rechtliche Grundlage solcher üblen Ungleichbehandlung von Bewerbern wegen deren Relegion ist das "Reichskonkordat" (Google hilft).
    Das Deutsche Reich hatte mit der katholischen Kirche (exakt: mit dem Papst als Völkerrechtssubjekt) zwischenstaatlich sinngemäß vereinbart: Keiner mischt sich in die Angelegenheiten des anderen ein. Diese Regelung wurde später auf andere Kirchen übertragen, und ist heute noch in der BRD als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches geltendes Recht.

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