Künidigen und Notfalls klagen. Kam damit gegen o2 durch. Allerdings hatten die bei mir noch viel mehr Fehler in meinen Rechnungen.
Miss Germany
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Künidigen und Notfalls klagen. Kam damit gegen o2 durch. Allerdings hatten die bei mir noch viel mehr Fehler in meinen Rechnungen.
Miss Germany
Hi@all,
galt dieses Sparguthaben eigentlich auch wenn man in dem Zeitraum von einem Privat-Tarif in ein Time&More-Web-Tarif gewechselt ist??
mfg
Triple-M
Hi,
steht auf der Rechnung explizit Sparguthaben ? Weil wenn, dann ist es bei zwei Verträgen in meinem Umfeld auch noch nicht berechnet worden.
Grüße Pepe
Zwar kann man kündigen, wenn bereits die ersten Rechnungen falsch sind. Im damaligen Fall ging es aber explizit um einen hohen Betrag von über 55 Euro insgesamt.
Bei 15 Euro wird noch kein Gericht einer außerordentlichen Kündigung zustimmen, wenn es nur eine Fehlerart ist, glaube ich.
(Etwas anderes dürfte es sein, wenn es Minutenpreise sind, die wieder nicht eingehalten werden, sieht es anders aus).
Es ist natürlich Vertragsinhalt, aber man hat natürlich ein Anrecht auf Ausgleich (von Zinsen und ggf. Rabattausgleich (wenn man später nicht mehr soviel telefoniert, sodass dann man insgesamt nun weniger durch einen Rabatt bekommt als wenn er schon zu Anfang berechnet worden wäre)).
Aber ich bin sicher Eplus wird mit 5 Euro-Gutschriften schon so um sich werfen
.
Zitat
galt dieses Sparguthaben eigentlich auch wenn man in dem Zeitraum von einem Privat-Tarif in ein Time&More-Web-Tarif gewechselt ist??
Nein. Nur für Neukunden und auf Nachfrage bei VVL.
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