Wie "zur Niederschrift erklären"?

  • Ihr kennt sicher diese tollen Briefe, die man von Gerichten bekommt und die als gelesen gelten, egal ob man sie abholt oder nicht.....


    nun muss ich was an eine schule schicken, das habe ich bereits mit einschreiben per rückschein gemacht, anscheinend holt den brief in den ferien aber keiner ab......


    wo oder wie kann man so eine niederschrift erklären? was kostet so etwas?

  • Erkläre doch mal den Hintergrund. Es kann ja wohl keiner verlangen das in den Ferien die Post durchgeschaut wird (obwohl dies tatsächlich geschieht - nur eben nicht täglich ;) ).

  • es geht um eine wiederholung des schuljahres, der innerhalb eines monats widersprochen werden kann........


    da erwarte ich auch wenn eine einmonatige frist gestzt wird, dass jemand die post entgegennimmt.....

  • Zur Niederschrift erklären bedeutet, dass Du persönlich zu der Stelle maschierst an die der Widerspruch zu richten ist, dir dort den Sachbearbeiter/Sekräterin schnappst und diesen aufforderst Deinen mündlich getätigten Widerspruch aufzunehmen/aufzuschreiben.


    Kosten tut das nichts, sofern aber die entsprechenden Büros nicht besetzt sind hilft Dir das auch nicht weiter.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Zur Niederschrift erklären bedeutet, dass Du persönlich zu der Stelle maschierst an die der Widerspruch zu richten ist, dir dort den Sachbearbeiter/Sekräterin schnappst und diesen aufforderst Deinen mündlich getätigten Widerspruch aufzunehmen/aufzuschreiben.


    Kosten tut das nichts, sofern aber die entsprechenden Büros nicht besetzt sind hilft Dir das auch nicht weiter.


    CH


    Geh zum örtlichen Schulverwaltungsamt oder wie man das bei euch nennt. Die können dir sicherlich helfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Zur Niederschrift erklären bedeutet, dass Du persönlich zu der Stelle maschierst an die der Widerspruch zu richten ist, dir dort den Sachbearbeiter/Sekräterin schnappst und diesen aufforderst Deinen mündlich getätigten Widerspruch aufzunehmen/aufzuschreiben.
    CH


    Das ist so schon prinzipiell richtig. Jedoch sollte man beachten, daß man nicht überall etwas zur Niederschrift erklären kann. Zur Entgegennahme von Einwendungen zur Niederschrift sind nur Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts verpflichtet. Nicht, daß jemand auf die Idee kommt, demnächst seine Vertragskündigung im Vodafone-Shop zur Niederschrift zu erklären. ;)


    Ich bin mir nicht sicher, ob die Schule (als Einrichtung) verpflichtet ist, Einwendungen zur Niederschrift entgegenzunehmen, da eine Schule in der "Beamtenwelt" eher als "ausführendes Organ" und eigentlich nicht als "Behörde" oder "Amt" gehandelt wird. Hast Du geprüft, ob die Schule der richtige Adressat für Deinen Widerspruch ist? Ich kenne mich zwar speziell auf diesem Gebiet nicht 100%ig aus, jedoch könnte ich mir vorstellen, daß dein Schreiben beim Schulamt eventuell besser aufgehoben ist.


    Mich wundert jedoch, daß Dein Einschreiben bisher nicht zugestellt werden konnte, denn normalerweise gehen auch in einer Schule während den Ferien die normalen Verwaltungsarbeiten weiter.


    Viele Grüße!
    J

  • ich nehme mal stark an, dass sie es akzeptieren, da im schreiben steht man solle schriftlich widersprechen oder zur niederschrift......


    aber wenn niemand da ist den brief anzunehmen, ist wohl auch niemand da um es niederzuschreiben :eek:


    es muss doch eine möglichkeit geben diesem brief rechtsgültig zu widersprechen? wenn die jetzt die ganzen ferien nicht da sind, würde es ja heissen man hätte die frist verpasst.....

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    [...] wenn die jetzt die ganzen ferien nicht da sind, würde es ja heissen man hätte die frist verpasst.....


    Ich denke du kannst den Widerspruch als zugegangen ansehen. Die eigentliche zur Kenntnisnahme sollte nicht dein Problem sein.

  • Vielleicht gibt es gerade Probleme da du per Einschreiben mit Rückschein verschickt hast. Ich könnte mir vorstellen, dass die Post da nur eine Benachrichtigung zustellt, dass der Brief gegen Unterschrift des Rückscheines am Postamt abgeholt werden kann. Wenn aber in den Ferien niemand in der Schule ist, wird auch niemand den Brief abholen und er gilt damit nicht als zugegangen. Anders


    Ich würde vorsichthalber, da es ja um eine für dich wichtige Angelegenheit geht und die Versäumung der Frist ernste Konsequenzen hat (Verlust der Widerspruchsmöglichkeit) würde ich den Brief vorsichtshalber nochmal ausdrucken und ihn persönlich an der Adresse abgeben, die dir zur Einlegung des Widerspruchs mitgeteilt wurde. Falls dort niemand sein sollte vorsichtshalber einen Zeugen mitnehmen der nötigenfalls später bezeugen kann, dass du den Brief innerhalb der Frist in deren Briefkasten geworfen hast.

  • Hallo,


    evt. wäre hier eine "Einwurfeinschreiben" die richtige Wahl, du bekommst bei der Aufgabe des Briefes einen Beleg von der Post und die Post verpflichtet sich, den Brief beim richtigen Empfänger einzuwerfen. Das ist IMHO besser als persönlich in den Briefkasten der Schule zu werfen.


    Lex

    Gemüsepuffer gelingen besonders lecker, wenn man sie direkt vor dem Servieren durch ein saftiges Steak ersetzt.

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