Im Falle steigender Gebühen bei O2 - muss ich zahlen?

  • Hallo!


    Ich hab den O2 Genion ohne Handy Vertrag bei O2.
    Wenn O2 hier mal die Verbindungspreise nach oben schraubt, telefonier ich dann zu den Preisen, die ich beim abschließen des Vertrages hatte oder zu den, die nun neu sind?


    wie sieht es mit der Mobile Option aus? Wenn da die Preise geändert werden? Muss ich zahlen oder behalte ich die alten?


    Grüße. redex

  • So weit ich weiß (hier gibts Vollprofis) brauchst du nur die alten Tarife zu legen, vorausgesetzt, du frickelst nix an deinem Vertrag rum. Zum Beispiel schon eine bloße Taktungsänderung lässt dich in die neuen Tarife wechseln.


    Das gesagte gilt auch für die Mobile Option.

  • Bestandskunden behalten immer ihre Tarife. Es sei denn Du änderst zB die Taktung. Dann rutscht Du in die neuen Tarife...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Hier die Änderungen, die Du angeblich "gefahrlos" - gibt es das bei O2? - durchführen kannst:


    Ciao Ryushi

    - o2o-50-SoHo + IP-L-Promo (10 GB, 10 EUR) + Airbag-GF (+ zusätzlich 20% Rabatt auf alles)

  • Einfach so, kann ein Anbieter seine tarife nicht erhöhen!


    Wenn es neue, teurere Tarife gibt, bleibt alles beim alten, es sei denn, du wechselst, wie oben beschrieben, deine Optionen. Das kommt einer Zustimmung der neuen Tarife gleich.


    Oder aber, der Anbieter fordert von dir eine Bestätigung, daß du die neuen Tarife akzeptierst...
    Wenn du das versagst, ist das eine Kündigung des Vertrages.


    So war es mal bei E+, als die die Gebühr für den Anruf zur Mailbox von 19 auf 29 Pfennig erhöhten.
    Das hatte dann viele berechtigte Kündigungen nach sich gezogen....

  • natürlich kann er die Tarife erhöhen. Das hat E-Plus ja bei den Professional Tarifen mal gemacht und die SMS-Preise erhöht -> außerordentliches Kündigungsrecht!

    Viele Grüße
    Martin

  • Das Kündigungsrecht muss aber vertraglich schon zu Beginn vereinbart sein, ansonsten muss der Betreiber die anfänglichen Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit für den Vertragspartner aufrecht erhalten. Pacta sunt servanda, das gilt auch für den MobFu-Betreiber.

  • Schonmal daran gedacht, dass der NB in den AGB festlegen könnte, dass Änderungen im gewissen Rahmen und mit Zustimmung des Kunden möglich sind? Oder, dass er Optionen mit einer kurzen Laufzeit versieht und diese dann ebenso wie der Kunde ordentlich kündigen könnte - ohne Auswirkung auf den restlichen Vertrag?


    Es ist nicht alles so fest in Stein gemeißelt, wie es für manche auf den ersten Blick ausschaut. Der Grundsatz heißt NICHT, dass alle Konditionen für die Ewigkeit bleiben, sondern dass man sich an seine Vereinbarungen zu halten hat. Und das beinhaltet heutzutage i.d.R. die Möglichkeit der nachträglichen Änderungen in einem gewissen Rahmen... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Schonmal daran gedacht, dass der NB in den AGB festlegen könnte, dass Änderungen im gewissen Rahmen und mit Zustimmung des Kunden möglich sind? Oder, dass er Optionen mit einer kurzen Laufzeit versieht und diese dann ebenso wie der Kunde ordentlich kündigen könnte - ohne Auswirkung auf den restlichen Vertrag?


    Sischer han isch daran jedaach! Schließlich hatte ich geschrieben: "Das Kündigungsrecht muss aber vertraglich schon zu Beginn vereinbart sein." Das gilt für alle Klauseln, die einen Änderungsmechanismus, mit oder ohne Kündigungsrecht, vorsehen.

  • Klar, aber das klang so, als wären derartige Vereinbarungen eher die Ausnahme. Aber genau diese Hintertür haben die NBs mehrheitlich offen. So schnell werden die dem Kunden ein SoKü nicht mehr gewähren, man lernt eben dazu. :D


    Schön ist diese Praxis nicht, aber sie fördert das Lesen und Denken vor Vertragsabschluß. Und vielleicht den Trend, hin zu Angeboten ohne Tricks, Haken, Ösen und Blenderangebote "ab" 3 CT.

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