Problem bei Rollerausleihe in Türkei - Rechtslage ?

  • Zitat

    Mal angenommen der Verleiher möchte Dich in die Pfanne hauen und einfach so Kohle kassieren


    so klingt es schon eher... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von rasputin
      Bob_Harris: Lies' Dir BB007s und Dein Posting bitte nochmal durch ;) oder reden wir gerade total aneinander vorbei?


    Ja :)


    BB sagt, dass bei Fehlen eines Protokolls die Verleihfirma beweisen muss, dass der Schaden vom Entleiher verursacht wurde. D.h. Beweislast auf Seite Verleihfirma.


    Ich hingegen bin der Auffassung, dass in einem solchen Fall, der Entleiher beweisen muss, dass er den Schaden nicht verursacht hat, da ich ein fehlendes Protokoll so deuten würde, dass das Auto bei Übergabe schadensfrei war. D.h. Beweislast auf Seite des Entleihers.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Ja klar typische Touristenfalle...


    Obwohl dies kaum in der Türkei behilflich sein sollte, ist es nach deutschem Recht so, dass grds. dem der eine für sich günstige Rechtsposition begehrt die Darlegungs- und Beweispflicht obliegt.


    Konkret für den Fall, dass kein Übernahmeprotokoll vorliegt, ist zunächst einmal der Verleiher in der Darlegungspflicht da er ja einen Schaden behauptet und Schadensersatz begehrt.


    Wenn er dies jedoch substantiiert darlegt, d.h. seine Behauptung mit einer schlüssigen Geschichte untermauert, muss man als Gegner ebenso substantiiert bestreiten den Schaden verusacht zu haben.
    Dennoch bleibt der Verleiher beweispflichtig und er muss dann den Beweis führen.


    An deiner Stelle würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Sprich mit deinem Hotelier und bitte ihn dir zu helfen.
    Lass dich auch nicht auf irgendeinen Kuhhandel ein. Sprich: erstmal mit 1000€ erschrecken um dann guten Willen zu zeigen und lediglich 100-250 € zu kassieren. :flop:


    Warts ab, so wirds kommen :rolleyes:

  • Hallo zusammen,


    erstmal danke für eure viele Antworten und auch gleich sorry, dass ich mich nicht mehr gemeldet hab. Jetzt bin ich seit 2 Stunden zu Hause und im Hotel hat das Internet in den letzten Tagen leider nicht funktioniert.
    Habe den Hotelmanager zu Rate gezogen - dieser hat mit dem Verleiher auch nochmal gesprochen, aber der beharrt auf seiner Meinung. Die Freunde von uns haben in Turgutreis auch noch ein Foto von uns auf dem Roller gemacht, auf dem eindeutig zu sehen ist, dass auf dem Foto der "Schaden" auch schon vorhanden war. Also hab ich in Bodrum das eine Bild auf CD brennen lassen (wieder 5 Euro mehr) und das mit ins Hotel genommen. Da den entsprechenden Ausschnitt vergrössert, ausgedruckt und dem Hotelmanager gegeben. Dieser hat es dann nochmal versucht, aber wieder erfolglos. Er meinte auch, er will sich nicht auf eine der beiden Seiten schlagen, weil letztendlich niemand wirklich beweisen kann ob er Recht hat (der Schaden hätte ja auch entstanden sein können, bevor das Foto entstand - waren zwar nur 5km, aber theoretisch wäre es eben möglich gewesen).
    Mit der Polizei hab ich dem Verleiher zwar auch noch gedroht, aber als er mich dann fragte ob ich türkisch sprechen kann und ich diese Frage verneinte, meinte er ich soll sie ruhig holen. Das hab ich dann aber seinlassen, weil ich das Gefühl hatte die werden sich da auch nicht die Finger schmutzig machen wegen einem Touri.
    Letzendlich hab ich die 50 Euro (das war die Kaution - ansonsten sind wir eben einfach abgereist heute) eben als Lehrgeld abgeschrieben und nicht weiter versucht mich in meinem Urlaub aufzuregen. Also lasst es euch auch eine Lehre sein (muss ja nicht jeder sein Lehrgeld bezahlen) und seit sehr vorsichtig, wenn ihr was ausleiht im Ausland.



    Euch trotzdem nochmal Vielen Dank und Gruß,


    Daniel

    Nicht der Große frißt den Kleinen, sondern der Schnelle den Langsamen !

  • An die Rechtskundigen:


    Eine Leihe ist immer unengeltlich. Wird für die Nutzung einer Sache dagegen ein Entgelt verlangt, handelt es sich um einen Mietvertrag. Und das obwohl wir alle DVDs, Autos und Tretboote ausleihen :D


    Und: Natürlich wäre (nach deutschem Recht) der Vermieter darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines vom Mieter an der Mietsache verursachten Schadens.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!