Problem mit Händler/Onlineshop: Lieferverzögerung und Stornokosten

  • 14 Tage können so ja auch mal schnell vergehn bei Liefernegpässen, bis man entschließt sich zu entscheiden/zurückzutreten.
    Gelten die 14 Tage aber sowieso nicht erst ab dann, wann beide Vertragsparteien den Vertag erfüllt haben? Also erst, wenn die Ware angekommen ist?


    EDIT:
    Ich bin mir sehr sicher, dass der Händler für eine Stornierung in diesem Fall keine Gebühren kassieren kann.

  • Vielen Dank erstmal für die Beiträge... Nun bin ich mal gespannt,
    wie ich mein Geld wieder bekomme. Wenn ich nun für 400 bzw. 20 EUR
    einen Anwalt einschalten müsste, kostet das bestimmt eine Menge... :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von dehpeh
    Vielen Dank erstmal für die Beiträge... Nun bin ich mal gespannt,
    wie ich mein Geld wieder bekomme. Wenn ich nun für 400 bzw. 20 EUR
    einen Anwalt einschalten müsste, kostet das bestimmt eine Menge... :flop:


    Ganz einfach: Durch Zugang deiner Widerrufserklärung beim Verkäufer und nach verstrichenen 30 Tagen bzw. vorheriger Mahnung durchzuführendem Mahnverfahren. Du könntest sogar die vom Verkäufer auf den Betrag des Kaufpreises erzielten Zinsen herausverlangen.


    Im Übrigen halte ich den Begriff Betrug hier durchaus für angebracht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ....Im Übrigen halte ich den Begriff Betrug hier durchaus für angebracht.


    Hi!


    Also ganz so kategorisch würde ich den Begriff "Betrug" zunächst auch nicht abweisen. Allerdings würde ich ihn in einem solchen Fall mit einem "?" versehen.


    Man müßte sich den Händler genauer ansehen. Wie lange ist er im Geschäft, gibt es mehrere Fälle usw.
    Zum Betrug ist es nicht allzuweit, denn mit der Vortäuschung der angeblich rechtlich sauberen Stornogebühr würde er diesen Tatbestand voll erfüllen.
    Auch der Versuch ist strafbar. Die Betonung liegt aber erstmal auf "würde". ;)


    IMHO ist mit dem jetzigen Wissensstand der wabbelweiche Zwischenweg (Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß es sich um Betrug handelt) der richtige und zumindest vom Status her ein hinreichender Tatverdacht, welcher zwar sicherlich keine weitergehenden und richterlich zu bestätigende strafprozessualen Maßnahmen (Durchsuchung, Vernehmung etc.) rechtfertigen würde. Aber zum Ermitteln reicht ein solcher Vorgang auf alle Fälle aus.
    Wenn sich z.B. heraustellt, daß der Händler schon länger aktiv ist, muß ihm auch die Unrechtmäßigkeit seiner Gebühr bekannt sein, denn dann hat es mit Sicherheit schon Ärger mit anderen Käufern gegeben. Wenn er dann noch enstrechend passende Vorstrafen hat..... :cool:


    Aber vielleicht ist er ja ein Newbie und Fehler macht nun wirklich jeder...;).


    Shit happens. Frist stellen, bei Vertreichen nochmal und mit Anzeige drohen, wenn immer noch nicht zurückgezahlt (den vollen Betrag), dann wirklich Anzeige erstatten. Bei dieser Sachlage kann kein Polizist eine Anzeige ablehnen.

  • moin moin,...


    Moin moin,...


    also ich vermag zur Zeit keinen Betrug sehen, da sich bisher der rechtswidrige Vermögensvorteil noch nicht eingestellt hat. Dieser dürfte sich erst dann einstellen, wenn der Händler tatsächlich einen unberechtigten Abschlag des Rechnungsbetrages einbehält. Bisher dürften es lediglich Streitigkeiten hinsichtlich der Erfüllung eines Vertrages sein.


    Einen Ansatz für strafrechtliche Ermittlungen sehe ich zur Zeit hier bei Leibe nicht.


    Gruesse vom KURTi

  • Hi,


    hört sich nach Meisel und Co. an :flop: , ist schon echt Mist das es immer mehr Firmen gibt die so geld verdienen wollen.


    Bieten ein Gerät an was es noch nicht auf den Markt gibt und kassieren das Geld. Bei Ebay gibt es einige Verkäufer die so mal eben 20-30.000.-Euro Geld haben und das ohne Zinsen. Nach 4 Wochen zahlen sie das Geld zurück, versuchen dann noch den Trick mit der Stornogebühr.


    Ich finde das ist Betrug, aber nachweisen ist wohl schwer.


    Gruß,


    Thorsten

  • @H&S
    Auf den Punkt gebracht hast Du natürlich Recht. Es fehlt ja noch die Antwort des Händlers auf die Forderung der Rückzahlung des gesamten Betrages. Wenn er zahlt, ist alles okay. Wenn nicht, würde ich schon einen Anfangsverdacht sehen....;).

  • stornogebühren sind nicht erlaubt - denn nach einem erfolgreichen widerspruch bestehen
    Rechtsfolgen des Rückgaberechts
    § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe
    (4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
    Nur bei einer Rücksendung einer Ware
    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

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