ZitatOriginal geschrieben von Sir_Shrike
Seit einiger Zeit wird nämlich nicht mehr die Höhe des gemeldeten Freibetrages an die Finanzbehörden gemeldet, sondern nur noch dessen INANSPRUCHNAHME.
Im Text auf dem Freistellungsauftrag heiße es:
ZitatDie in diesem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt.
Dem entnehme ich, dass (auch) die Höhe der beantragten Freistellung weitergegegeben wird.