Bank Prämien Schnäppchen Thread (Freundschaftswerbungs-Gesuche sind nicht gestattet!)

  • Zitat

    Original geschrieben von joee10
    Ich habe auch schon bei einer Bank gekündigt ohne den Freistellungsauftrag explizit abzuändern. Einer anderen Bank habe ich dann einen Auftrag
    über den Rest erteilt.

    Setzt die Bank den Freistellungsbetrag bei Kündigung automatisch auf den Verbrauchten Betrag herunter?

  • Zitat

    Original geschrieben von RzwoD2
    Setzt die Bank den Freistellungsbetrag bei Kündigung automatisch auf den Verbrauchten Betrag herunter?


    Wenn die immer nur die Nutzung melden und nicht, was durch den Auftrag
    maximal freigestellt wurde, bleibt ja der Betrag bei der Kündigung
    automatisch stehen.

  • die melden nicht nur den genutzten, auch den beantragten.


    automatisch kann die bank nichts ändern, denn dazu braucht es die unterschrift des kunden. eine gute bank achtet aber darauf und bereitet dem kunden entsprechend den FSA vor.

  • Also gibt es keine Möglichkeit eine Auskunft über die gemeldeten Freistellungsaufträge zu erhalten, also ob die 801 Euro überschritten wurden, weil bei gekündigter Konten der Freistellungsauftrag nicht reduziert/gelöscht wurde?


    Ich kreuze bei dem Freistellungsaufträgen ja immer an:
    "gültig ab sofort", "gültig bis Sie einen neuen von mir erhalten".


    Also müßte mein Freistellungsauftrag von der Postbank, bei der ich mein Konto vor ca. 5 Jahren gekündigt habe noch aktiv sein, weil sie keinen neuen Freistellungsauftrag mit 0 Euro von mir erhalten haben, das kann ich eigentlich nicht glauben.



    Muss ich bis Mitte nächsten Jahres warten, bis mir das FA sagt ich hätte statt der 801 Euro Freistellungsaufträge in Höhe von 900 Euro verteilt, obwohl meine Zinsen geringer als 801 Euro sind?



    Gibt es keine Auskunftstelle beim "Bundesamt für Finanzen" oder wohin die Meldung der Banken geht?

  • Also mir wurde mal in einer Bank gesagt, dass ich, solange ich nicht mehr Zinsen bekomme als die 801€, die Freistellungsaufträge ruhig überall voll angeben kann. Da passiert dann nichts...



    Fehlinfo?

  • So handhabe ich es auch, wenn auch mit einem etwas blöden Gefühl.


    Überall "volle Pulle" und notfalls dann später nachzahlen.

  • eine fehlinfo ansich. zwar wird dir streng genommen wohl nichts passieren, wenn du insgesamt nicht über 801.- kommst. aber rechtlich in ordnung ist es nicht!


    und warum soll die bank den FSA selbst ändern? sie erhält die summe vom kunden und lässt sie so. sie kann auch gar nicht wissen, wo der kunde was freigestellt hat. verantwortung liegt also in der hand des kunden!


    freundlicherweise kürzen die banken prozentual, wenn die nette regierung mal wieder den freibetrag kürzt - aber nur mit info und wenn der kunde nichts anderes wünscht.


    selbstverantwortung ist hier mal wieder gefragt, nicht auf die banken schieben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Janny18
    Also mir wurde mal in einer Bank gesagt, dass ich, solange ich nicht mehr Zinsen bekomme als die 801€, die Freistellungsaufträge ruhig überall voll angeben kann. Da passiert dann nichts...



    Fehlinfo?


    Die Information ist streng genommen KORREKT!


    Seit einiger Zeit wird nämlich nicht mehr die Höhe des gemeldeten Freibetrages an die Finanzbehörden gemeldet, sondern nur noch dessen INANSPRUCHNAHME.


    Dies geschieht logischerweise am Ende des Kalenderjahres oder aber bei Schließung der Bankverbindung. Entsprechende Postings in diesem Thread, dass die Höhe (oder gar Inanspruchnahme) täglich gemeldet würde, sind völliger Unfug - es fällt mir schon schwer, mir nur vorzustellen, wer diese Sinflut an (weitestgehend sinnlosen da variablen) Daten auswerten sollte!


    Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, die Höhe der jeweiligen Freibeträge + deren Ausnutzung im Auge zu behalten, denn sonst kommt bei Überschreitung des Freibetrages garantiert ein Brief vom Finanzamt.


    Kritisch wird's, wenn man im Rahmen der Steuererklärung zudem noch den Haken gesetzt hat, mit dem man bestätigt, dass alle Einkünfte im Rahmen des Freibetrages lagen und auf die Anlage KAP verzichtet hat.. - dann ist mit Sicherheit eine Erklärung fällig!

  • Zitat

    Original geschrieben von joee10
    Wenn die immer nur die Nutzung melden und nicht, was durch den Auftrag maximal freigestellt wurde, bleibt ja der Betrag bei der Kündigung automatisch stehen.

    Zur Zeit wird wohl beides gemeldet. Das war allerdings nicht immer so. Anfangs wurde nur die Höhe des Freistellungsauftrages weitergegeben.

    Zitat

    Original geschrieben von papabaer71
    Also müßte mein Freistellungsauftrag von der Postbank, bei der ich mein Konto vor ca. 5 Jahren gekündigt habe noch aktiv sein, weil sie keinen neuen Freistellungsauftrag mit 0 Euro von mir erhalten haben, das kann ich eigentlich nicht glauben.

    Vermutlich wirkt sich das nur im Jahr der Kündigung aus. Dann wird die Höhe des Freigestellten Betrages gemeldet.
    In den Folgenden Jahren wird wohl nichts weitergegeben, da die Beziehung zum Kunden gar nicht mehr besteht, wenn das Konto gekündigt wurde.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sir_Shrike
    Seit einiger Zeit wird nämlich nicht mehr die Höhe des gemeldeten Freibetrages an die Finanzbehörden gemeldet, sondern nur noch dessen INANSPRUCHNAHME.


    Dies geschieht logischerweise am Ende des Kalenderjahres oder aber bei Schließung der Bankverbindung. Entsprechende Postings in diesem Thread, dass die Höhe (oder gar Inanspruchnahme) täglich gemeldet würde, sind völliger Unfug - es fällt mir schon schwer, mir nur vorzustellen, wer diese Sinflut an (weitestgehend sinnlosen da variablen) Daten auswerten sollte!

    :)

    Zitat

    Trotzdem ist es natürlich sinnvoll, die Höhe der jeweiligen Freibeträge + deren Ausnutzung im Auge zu behalten, denn sonst kommt bei Überschreitung des Freibetrages garantiert ein Brief vom Finanzamt.

    Wenn der Freibetrag von den Erträgen tatsächlich überschritten wird, ist dies für das Finanzamt erst einmal kein Problem. :rolleyes:
    Denn dann wird von der Bank ohnehin die Zinsabschlagsteuer abgeführt. :mad:

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