ZitatOriginal geschrieben von ThaFUBU
Die Geschwindigkeit ist doch total egal, sobald es sehr nebelig ist also unter 50m Sichtweite kommen sie an, dadurch kann mann sowieso keine 120km/h oder mehr fahren.
nein ist sie nicht. Die Vorschrift bezieht sich allerdings nicht auf die Nebelschlussleuchte, sondern auf den Nebel, sie heißt nämlich (§3.1 STVO) "[...]Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren[...]"
Gut kombiniert heißt das: Nebelschlussleuchte an = Sichtweite unter 50m = max. 50km/h
Leute die die Nebelschlussleuchte bei guter Sicht und 120km/h anhaben würde ich als Polizist anhalten, wenn die Argumentation dann ist "Naja, war doch etwas Nebel" wäre meine Antwort: "OK, dann halt die Geschwindigkeitsüberschreitung. 70KM/h zu schnell, das macht..." ![]()