Rechtsfragen: "Kindergeld" und "Recht auf kostenfreien Schulweg"

  • Moina!


    Da ich hier schon mehrfach verschiedene Threads zu Rechtsfragen verfolgt habe und festgestellt habe, dass hier einige Leute unterwegs sind die sich echt gut auskennen, habe ich nun auch mal ein paar Fragen.


    Mein 1. Problem bezieht sich auf das Recht, einen kostenfreien Schulweg zu haben. Meines Wissens nach zahlt einem die Stadt (Dorf, Kreis, etc.) die Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel, wenn die Schule mehr als 3 km weit weg ist. Die Fahrkarten werden bis zur 10. Klasse komplett bezahlt und in der 11. Klasse, wenn sie über ca. 300 Euro liegen. Das ist mein Wissensstand.
    Nun ist es so, dass ich eine 2-jährige Ausbildung zum Rettungsassistenten hinter mir habe. Das erste Jahr ist an einer Schule und das 2. Jahr ist man Praktikant an einer Rettungswache. Im 1. Jahr musste ich Schulgeld zahlen, im 2. habe ich Geld von der Rettungswache bekommen. Im 1. Jahr habe ich auch ganz brav die Fahrkarten von der Stadt bekommen, da ich in einer 10 Klasse war. Im 2. Jahr habe ich mir diese erstmal selbst kaufen müssen. Mir wurde aber gesagt (von wem weiß ich leider nicht mehr), dass das 2. Ausbildungsjahr als Praktikant an der Rettungswache wie eine 11. Klasse zählt und ich daher das Geld für die Fahrkarten, welches über 300 Euro liegt, zurück bekomme. Ich bin also zu dem Amt/Stelle hin und habe gesagt dass ich gerne das Geld zurück bekommen würde. Dann hat der nette Mann dort aber gemeint, dass ich kein Geld zurück bekommen würde, weil man Geld nur dann zurück verlangen kann, wenn man eine Schule besucht. Da ich aber keine Scule mehr im 2. Jahr besucht habe, bekomme ich auch nichts erstattet.
    Da ich keine Ahnung von der Materie habe, konnte ich dem Herren natürlich nicht wirklich widersprechen.
    Ich will jetzt auch wirklich nicht dem Staat Geld abluchsen, kann ja gut sein, dass der Mann recht ahtte. Aber ich habe eben gehört, dass man sein Geld zurück bekommt.
    Wenn sich also hier einer damit auskennt und mir weiter helfen kann, wäre das echt klasse :top:



    So, und nun zu meinem 2. Problem. Das liebe Kindergeld. Bisher war es ja immer so, dass man im Jahr maximal ca. 7600 Brutto/Jahr verdienen durfte. Aber im Frühjahr hat das Verfassungsgericht beshlossen, dass das so nicht stimmt. Und deshalb wird jetzt nicht mehr das Bruttogehalt genommen, sondern das das Bruttogehalt minus die Sozialversicherungen. So hab ich das zumindest verstanden.
    Kann mir dazu einer genauere Infos geben, wie das jetzt ist mit der Berechnung und so? Weil bei mir geht es wirklich nur um ein paar wenige Euros. Ich verstehe auch nicht warum ich wenn ich über dem Betrag liege gar kein Kindergeld mehr für das ganze Jahr bekomme. Es wäre doch viel logischer wenn ich dann eben nur Kindergeld bis zum Monat xy bekommen würde und danach nicht mehr weil ich dann über dem maximal Btrag liege. Ich wäre auch dankbar für Tipps, was ich alles absetzen kann.



    Gerne können wir das ganze auch in ICQ, IRC, E-Mail o.ä. diskutieren :)


    Greets DvMo

  • Im Hinblick auf Dein erstes Problem kommt es für die Beurteilung Deiner Frage auf das Bundesland an, in dem Du wohnst.


    In Bayern geben dir das bayerische "Schulwegskostenfreiheitsgesetz" SchKfrG und die Schülerbeförderungsverordnung SchBefV Auskunft.


    Da es sich um freiwillige Leistungen der Länder handelt, ist die Rechtsmaterie auch in den einzelnen Bundesländern separat geregelt. Inwieweit es da eine Vereinheitlichung gibt, kann ich von Bayern aus nicht sagen.


    Gruß,
    Taylormade

  • In S-H gibt es diese "3-km-Regelung" definitiv nicht. Hier im Ort zum Beispiel bezahlte die Gemeinde allen Fahrschülern ab 4 (?) km Entfernung bis 1999 noch eine komplette HVV-Fahrkarte. Nach und nach wurde das eingeschränkt, seitdem ist es nur noch im Winter bis zur 6. Klasse kostenfrei, ab 7. muss für den Sommer eine ganz normale Dauerkarte gekauft werden. Das kostete bis vor einiger Zeit knapp 30 EUR/Monat, irgendwelche Kostenübernahmen gab es nicht, stattdessen wurde auf das Rad verwiesen. Das ist IMO auch ok, man schafft die Strecke in 20 Minuten problemlos.

  • Zu 1: War das ein bezahltes Praktikum? Wenn ja dann haste keine Chance auf nen Fahrtkostenzuschuß
    zu2: Tja, so is das mit Freigrenzen is man drunter is gut, wenn nicht, nicht. So is das nu ma. Kann man machen nix.


    Ich würd mich aber auf jeden Fall nochmal schlau machen. Verlang doch von dem Amtsmenschen einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung der Kostenübernahme. Den kann er Dir nicht verweigern und den muss er auch begründen. Mit so nem Wisch in der Hand kannste dann ja weiterrecherchieren...


    Grüße


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Re: Rechtsfragen: "Kindergled" und "Recht auf kostenfreien Schulsweg"


    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    So, und nun zu meinem 2. Problem. Das liebe Kindergeld. Bisher war es ja immer so, dass man im Jahr maximal ca. 7600 Brutto/Jahr verdienen durfte. Aber im Frühjahr hat das Verfassungsgericht beshlossen, dass das so nicht stimmt. Und deshalb wird jetzt nicht mehr das Bruttogehalt genommen, sondern das das Bruttogehalt minus die Sozialversicherungen. So hab ich das zumindest verstanden.
    Kann mir dazu einer genauere Infos geben, wie das jetzt ist mit der Berechnung und so? Weil bei mir geht es wirklich nur um ein paar wenige Euros. Ich verstehe auch nicht warum ich wenn ich über dem Betrag liege gar kein Kindergeld mehr für das ganze Jahr bekomme. Es wäre doch viel logischer wenn ich dann eben nur Kindergeld bis zum Monat xy bekommen würde und danach nicht mehr weil ich dann über dem maximal Btrag liege. Ich wäre auch dankbar für Tipps, was ich alles absetzen kann.


    Der Grenzbetrag, ab dem die Summe deiner Einkünfte und Bezüge kindergeldschädlich wird beträgt in 2005 7.680€.


    Zu diesem Betrag kannst du als "Puffer" den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 920€ ohne weitere Nachweise hinzurechnen oder eben nachgewiesenene höhere Werbungskosten.


    Wenn es - wie du schriebst - nur um ein paar wenige Euro ging, sollte sich das Problem damit schon erledigt haben?


    Bei der Berechnung der Summe deiner Einkünfte und Bezüge müssen nach dem Beschluss des BVerfG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des KiG-Grenzbetrages des § 32 IV 2 EStG nun sämtliche SV-Beiträge unberücksichtigt bleiben.


    Da eigentlich sämtliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen ein Feld für die Jahressummen der SV-Beiträge enthalten rechnest du diesen Posten einfach bei der Bildung der Summe deiner Einkünfte und Bezüge im relevanten Zeitraum raus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von oleR
    In S-H gibt es diese "3-km-Regelung" definitiv nicht.


    Im Kreis Schleswig-Flensburg schon, der Kreis organisiert auch die Karten und bezahlt alles bis auf 60.-- (vor 2 Jahren wars sogar noch komplett kostenfrei).


    R.

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    Als ich zurückkam von den Reisen und sah am Gepäckband das erste mürrische Gesicht, da dachte ich: Das ist meine Heimat. - Harald Schmidt

  • Sorry, hab ich einen Denkfehler ? Kindergeld wird doch einkommensunabhängig gezahlt ?

    Zu welchen Anlässen man Whisk(e)y trinkt :
    Man sollte immer eine kleine Flasche Whisky dabeihaben, für den Fall eines Schlangenbisses - und ausserdem sollte man immer eine kleine Schlange dabeihaben.
    (W.C.Fields)

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