booner:
Eine Erteilte Einzugsermächtigung gilt als bezahlt. Du hast deine Pflichten erfüllt(Kohle aufm Konto vorausgesetzt), wenn die Versicherung nicht abbucht kannst du definitiv nix für, den §1 den du nennst ist sicher korrekt, aber wie schon gesagt, die haben ne Einzugsermächtigung, du hast also in dem Sinne schon gezahlt. Ruf doch einfach bei denen an, wenn gaaaaaaaaaaaanz sicher gehen willst... wird das einfachste sein
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Bin ich Bombensicher von überzeugt, zumindest wars in meiner Zwischenprüfung(zum Versicherungskaufmann) so
war ein ähnlicher Fall und in der Aufgabe hatte ich(wie auch bei 95% der anderen) die volle Punktzahl....