So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!

  • booner:
    Eine Erteilte Einzugsermächtigung gilt als bezahlt. Du hast deine Pflichten erfüllt(Kohle aufm Konto vorausgesetzt), wenn die Versicherung nicht abbucht kannst du definitiv nix für, den §1 den du nennst ist sicher korrekt, aber wie schon gesagt, die haben ne Einzugsermächtigung, du hast also in dem Sinne schon gezahlt. Ruf doch einfach bei denen an, wenn gaaaaaaaaaaaanz sicher gehen willst... wird das einfachste sein



    -----------
    Bin ich Bombensicher von überzeugt, zumindest wars in meiner Zwischenprüfung(zum Versicherungskaufmann) so ;) war ein ähnlicher Fall und in der Aufgabe hatte ich(wie auch bei 95% der anderen) die volle Punktzahl....

  • Zitat

    Original geschrieben von HUK in den AGB
    (2) Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheins
    beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des
    Versicherers oder der hierzu bevollmächtigten Personen (vorläufige
    Deckung).


    Diese "besondere Zusage" ist das Kreuz auf der Doppelkarte "Beginn des Versicherungsschutzes:" - oder?


    BTW: Hat jemand 'ne Empfehlung für ne gute und günstige Versicherung für VW Golf? :D Bin bislang bei der HDI hängengeblieben... :)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Bei mir reichte ein Anruf bei der Versicherung, das die den Wagen ab Anmeldung Vollkasko versichern.


    ...oder so... :)


    Zitat

    Willst du dir nicht erstmal nen Wagen kaufen, bevor du wieder fragst? :D


    Nein, ich pflege dies andersherum zu planen. Will ja nicht so ne Karre an den Hacken haben, die mir die Haare vom Kopf frisst. ;)


    Zitat

    Ansonsten vergleiche mal selbst bei http://www.fss-online.de !


    :top: Werd gerade mal schauen, danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Diese "besondere Zusage" ist das Kreuz auf der Doppelkarte "Beginn des Versicherungsschutzes:" - oder?


    BTW: Hat jemand 'ne Empfehlung für ne gute und günstige Versicherung für VW Golf? :D Bin bislang bei der HDI hängengeblieben... :)


    Bei mir wurde es damals in den Antrag mit aufgenommen. Ob es auf der Versicherungsbestätigung ein entsprechendes Feld gibt weiß ich nicht. Aber die geht im Falle des Versichererwechsels ja meist direkt zur Zulassungsbehörde.


    Das mit der telefonischen Zusicherung wurde mir damals auch angeboten. Aber ob dieser "Vermerk" im Fall des Falles auch noch existiert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • An alle HUK zu HUK24 Wechselwilligen:



    Scheinbar ist eine Kündigung des bestehenden Vertrages zum 30.11. nicht nötig, der Wechsel zur HUK24 wird wie ein Tarifwechseln behandelt. Schlauerweise wird einem dies aber erst nach vollzogener Antragstellung mitgeteilt (auch wenn man bei der Berechnung schon eine Kfz-Vorversicherung bei der HUK angibt). Mir hätte es 2,60€ und etwas Schreibarbeit gespart...



    Zitat

    Die Umstellung Ihres Vertrags von der HUK-COBURG zur HUK24 werden wir umgehend in die Wege leiten.


    Eine separate Kündigung Ihres Vertrags bei der HUK-COBURG ist nicht erforderlich.


    Nochwas: Für Verträge, die ab dem 1.1.07 bei der HUK24 geschlossen werden bzw. deren Wirksamwerden nach dem 31.12.06 liegt sind Sonderausstattungen in der Fahrzeugvoll- und -teilversicherung bis 5.000€ beitragsfrei mitversichert.


    Bisher waren es 3.000€. Kein Ahnung ob dies auch bei der HUK und anderen Versicherern gilt. Evtl. auch ein Grund zu wechseln.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • hab nun nach 2 versuchen endlich den beitrag für nächstes jahr bei der HDI erfragen können: +45 Euro und das bei sinkender Schadensfreiheit.


    Absolut ist die Allianz24 auch 50.- billiger.


    Werde wohl dorthin wechseln, sollte jemand bereits dort Kunde sein, so würde ich mich gerne werben lassen. Bitte um PN.

  • Kennt sich jemand mit der HUK24 Kundenwerbung aus?


    https://www.huk24.de/-snm-0177…86-enm-actionStart_KWK.do


    Ich würde gerne einen Bekannten werben. Heute habe ich bei der HUK24 meinen Antrag online eingereicht, Versicherungsbeginn ist der 1.1.07. Der Bekannte möchte auch ab 1.1.07 bei der HUK24 versichert sein.


    Ab wann gelte ich denn bei der HUK24 als VN? Schon dann, wenn mein Antrag angenommen wurde oder erst mit Eintritt der Versicherungsschutzes zum 1.1.?


    Nur im ersten Fall könnte ich den Bekannten werben...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich glaube die Freundschaftswerbung greift sofort, einfach mal ausprobieren.


    Ich selbst bin übrigens auch seit Gestern bei der HUK24 und spare ggü. meiner alten Versicherung satte 79 € :top: :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Ich glaube die Freundschaftswerbung greift sofort, einfach mal ausprobieren.


    Ich selbst bin übrigens auch seit Gestern bei der HUK24 und spare ggü. meiner alten Versicherung satte 79 € :top: :top:


    Ich werde es mal probieren und berichten.


    Man braucht jedenfalls die Versicherungsscheinnummer, aber die sollte man ja auch kurz nach Antragsstellung erhalten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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