Dieses Jahr hab ich erstmals keine Versicherung gefunden die günstiger war als meine bestehende Versicherung.
So langsam wird es Zeit: Autoversicherung prüfen!!
-
-
-
auf http://www.ineas.de gibt es neue Info zum aktuellen Insolvenzverfahren...
-
Zitat
Original geschrieben von tmmd
Dieses Jahr hab ich erstmals keine Versicherung gefunden die günstiger war als meine bestehende Versicherung.Bei mir waren einige billiger.
Dafür waren die Leistungen auch um einiges schlechter.Man sollte auch den reellen Gegenwert sehen, was man für sein Geld bekommt. :top:
Gruß Hope0815

-
Hallo!
Habe ein Problem mit der HUK24. Diese hatte ich im Jahre 2009 (ca. Okt.) abgeschlossen für 2010 mit Rabattschutz.
Nun habe ich im Okt. 2010 zu directline gewechselt da deutlich günstiger wieder mit Rabattschutz. Leider erwischte mich der "Spiegelfrost" und ich rutschte Mitte Dez. 2010 einem an der Ampel rauf. Also Schadenregulierung.
Nun fordert die directline einen angepassten Beitrag da die HUK24 mich in SF6 hochstufte (von 14/16).
Mir ist das nicht klar und nun lese ich das der Rabattschutz nicht bei Versicherungswechsel gilt (steht nun bei der Rabattschutzbeschreibung bei). An diesen Passus kann ich mich nicht dran erinnern als ich die Versicherung in 2009 abschloss.
Hat da eventuell jemand mit Erfahrung?
Danke für Unterstützung.
-
AFAIK war das schon immer so!
Weswegen der Rabattretter auch ein "Mein Kunde wird nach Schaden nicht mehr wechseln"-Kundenretter ist

-
Passt schon, was die HUK da tut.
Maßgeblich ist bei einem Versichererwechsel immer der Schadenfreiheitsrabatt (SFR). Dieser wird durch den Unfall belastet; die HUK hätte diese Belastung jedoch prämienneutral verbucht.
Der billigste Versicherer ist eben nicht immer der beste.
-
Nein ich bin immer davon ausgegangen und so stand es auch bei der HUK das es erst gar keine Hochstufung gibt.
Sage ja alles nur noch Abzocke. Man ist in diesem Land wirklich bald am Besten dran mit Hartz4, dann brauch man kein Auto, kann sich um das Kind kümmern und alles wird beglichen, wer arbeitet und sich an Regeln hält ist nur noch der Dumme. Mit so einer Regelung hätte ich den Verztrag nicht abgeschlossen und wie gesagt 2009 las ich diesen Passus noch nicht. Dann hätte ich ja ein Jahr später gewechselt. ich will ja nichts Aussergewöhnliches.
Naja ganz toll diese Sache.

-
Bin mir sicher, dass es bei dir irgendwo drin steht ... so leid es mir tut.
Was du aber evtl. noch machen kannst ist zurückwechseln.
Also die Erhöhung nicht annehmen.... Aber kein Plan ob dich die HUK in alt nochmal übernimmt.Die Versicherungen DÜRFEN es AFAIK auch gar nicht nicht eintragen.
Was evtl. auch noch geht ist, dass du den Schaden aus eigener Tasche begleichst und nicht hochgestuft wirst

-
Das ist aber wirklich bekannt. Kam in dem Thread auch schon vor.
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3921690#post3921690Die wirklich üble Sache ist, dass die Versicherung sowieso ein Kündigungsrecht nach jedem Schaden hat. Verlassen kannst Du Dich also nie auf den Schutz.
Die Rückstufung ist übrigens auch nicht bei allen gleich. Die Rückstufungstabellen sollte man auch vergleichen.
Aber egal, irgendwann macht jeder einen Fehler, und wenn es beim Kauf der falschen Waschmaschine ist.
-
Hmm?
Weiss ja nicht was der Schaden des Anderen war. meiner war 1360€. Nur das Zurückwechseln bringt ja bestimmt auch nihct viel, oder, wenn ich dann eben 1 Jahr später trotzdem in die dann wohl 7 komme. Oder würde dann beim nächsten Wechsel wieder die normale SFK gelten?
Normalerweise sollte diese Klauselln verboten werden, denn sie suggerieren dem Kunden Sicherheit, die er ja nicht hat. Hier passt es mal wieder durch Schaden wird man klug. Hatte mich da noch nicht so doll eingelsen, da mir die Erklärung eindeutig erschien.
Tja da greift der Staat und Verbraucherschutz nicht ein, denn hier liegt mal wieder die Macht in anderen Händen.

Man bin ich stinkig. Blöder Mist.
Sry. ihr könnt ja nix dafür.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Harris
Bin mir sicher, dass es bei dir irgendwo drin steht ... so leid es mir tut.Was du aber evtl. noch machen kannst ist zurückwechseln.
Also die Erhöhung nicht annehmen.... Aber kein Plan ob dich die HUK in alt nochmal übernimmt.Die Versicherungen DÜRFEN es AFAIK auch gar nicht nicht eintragen.
Was evtl. auch noch geht ist, dass du den Schaden aus eigener Tasche begleichst und nicht hochgestuft wirst

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!