TV-Tipp: Heute 14:00 Uhr Phoenix; ein seriöser Bericht über "Turbo-Rolf"

  • da stimm ich dir zu. wenn ich mit meinem bruder oder vater oder onkel untrewegs bin, erleb ich das ständig.


    Man kann (z.B. als Auto Motor Sport Abonennt :-) ) Autos besserer Ausstattung leicht an bestimmten merkmalen (Auspuffrohr biegt sich so oder so) erkennen. Und wer ein Faible für Autos hat kann sich sowas auch merken

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Sicher, wenn ich heute morgen neben einem F40 oder SLR geparkt hätte würde ich mich sogar noch an die Farbe der Sitz erinnern können.


    Aber bei einer E Klasse (selbst wenn es die dicke gewesen ist) kommt mir das sehr spanisch vor.
    Vor allem was merke ich mir dann den Auspuff und das Kennzeichen, kann aber noch nicht mal mit Bestimmtheit sagen ob es eine S, E Klasse ist oder sogar ein SL 500 Roadster gewesen ist.


    Und rein zufällig sieht dieser Zeuge auf der Rückfahrt genau diesen Autotyp wieder, den er aber nur anhand der Auspuffform (3 f in a row suckz *g*) erkennt?


    Bei mir bleibt da ein leicht fader Beigeschmack haften.


    Was soll es, selbst mit voller Einsicht in den Fall wird es wahrscheinlich noch mehrere Meinungen geben.

    Ohne Multitouch würde kein Windows laufen.


    Wie soll man sonst Strg+Alt+Enf drücken?

  • Zitat

    Original geschrieben von ruag
    @ brasax:


    der Zeuge der bei ~200 km/h die Scheinwerfer der E von denen der S Klasse unterscheiden konnte war nicht der Zeuge der sich so genau an die Auspuffanlage erinnern konnte.


    war schon etwas her... so genau wusste ich es nicht mehr...


    Zitat

    Original geschrieben von ruag
    Im Endeffekt finde ich es auch extrem, um nicht zu sagen schon fast unglaubwürdig, dass manche Leute meinen sich an so kleine Details wie Bestandteile vom Kennzeichen, Auspuffanlage, genaue Uhrzeit usw. erinnern zu können wenn sie einen Wagen überholen der kein sehr auffälliges Fahrverhalten an den Tag gelegt hat.


    wenn ich mit 200 km/h unterwegs bin und es überholt mich jemand, dann fällt mir das auto schon auf, wenn es dann auch noch eine ausgefallene auspuffanlage hat, erst recht...


    im endeffekt weiß niemand was passiert ist und wir werden es sicher nicht herausfinden.


    ich fand die berichterstattung gut, da auch mal die andere seite beleuchtet wurde, auch weil mehr hintergrundinformationen ans licht gekommen sind...

  • Provozierende Aussage:


    Das ewige Leid ! Der Mensch braucht immer einen Schuldigen ! Der Mensch kann es nicht akzeptieren daß man auch selbst Schuld sein kann oder dies schlicht und einfach eine Tragödie darstellt :o

  • Eine weitere Variante ist, dass die Frau einfach durch ein evtl. schreiendes Kind abgelenkt wurde und deswegen der Unfall passiert ist.


    Auch wenn man den Kopf nur kurz nach hinten dreht, neigt man dazu das Lenkrad zu verreißen. Diese Variante wurde in dem Bericht nicht erwähnt.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Die belastenden Zeugen waren nach eigenen Angaben selber mit rund 200km/h bzw. 220km/h unterwegs, es waren also zu dem Zeitpunkt durchaus hohe Geschwindigkeiten möglich


    Die Zeugen waren dann aber erst auf der A5 unterwegs - DA kann man in der Tat um diese Zeit ohne Weiteres 200 fahren. Durchaus auch längere Strecken am Stück. Aber eben NICHT auf der A8 - und diese machte den Hauptteil der zu fahrenden Streche aus.

    Zitat

    und zwei Tankquittungen belegten ja auch, daß der Testfahren durchaus zu dem fraglichen Zeitpunkt an dem Unfallort sein konnte (wäre er direkt nach dem Tanken abgefahren, wäre dazu eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 125km/h vonnöten gewesen)


    Das ist zumindest in dem Bericht so nicht herausgestellt worden.

    Zitat

    es ist nun nicht so, daß alles für Rolf F. sprach und der Prozess ein reiner Lynchprozess war - es war eben ein Indizienprozeß, das lässt immer Raum für Spekulationen.


    Und genau da liegt das Problem: Wenn die Schuld eines Angeklagten nicht ZWEIFELSFREI feststeht, dann darf er eigentlich nicht verurteilt werden...


    Ich bin nach wie vor überzeugt, dass sowohl Ermittlungsbehören als auch das Gericht sich hier dem Druck der Medien gebeugt haben. Seine Verurteilung hat der Mann der Bild zu verdanken...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Was mir auffällt ist die Tatsache das bisher keiner hier das Thema "Zeugenbefragung unter Hypnose / Tiefenentspannung" zur Sprache brachte.
    Immerhin wurde der eine Zeuge auf diese Art und Weise befragt und "erinnerte" sich dabei an 5 Zeichen bzw. Ziffern von denen aber nur 2 auch auf dem Nummernschild von "Turbo Rolf" vorkammen.
    Und immerhin sagt der so befragte Zeuge vor der Kamera das daraufhin der Ermittlungsbeamte ganz glücklich war und bemerkte "Jetzt haben wir ihn [den Rolf]".


    Das zeigt meiner Meinung nach das die Beamten aufgrund der öffentlichen Meinung unbedingt einen "Schuldigen" der Staatsanwaltschaft präsentieren mussten .......

  • Sofern ich mich recht entsinne, wurde in dem Bericht erwähnt, dass dieses Beweismittel nicht verwertet wurde.
    Zum Glück hat der BGH bis jetzt auch noch keinen Lügendetektor-"Beweis" zugelassen.


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist zumindest in dem Bericht so nicht herausgestellt worden.


    Zitat

    Ich bin nach wie vor überzeugt, dass sowohl Ermittlungsbehören als auch das Gericht sich hier dem Druck der Medien gebeugt haben. Seine Verurteilung hat der Mann der Bild zu verdanken...


    Natürlich steht es jedem zu eine Meinung zu haben, auch wenn er nur einen Bruchteil der Fakten kennt. Allerdings beugt man sich natürlich genauso den Medien, wenn man seine Meinung auf eine Doku aufbaut, die wie du ja selber zugibst, scheinbar tendenziös und selektiv berichtet hat, da sie ja Indizien welche die Zweifel entkräften offensichtlich nicht erwähnt hat.


    Zitat

    Und genau da liegt das Problem: Wenn die Schuld eines Angeklagten nicht ZWEIFELSFREI feststeht, dann darf er eigentlich nicht verurteilt werden...


    Wenn ein Zeuge 30 Sekunden nach einem lauten Schuß den Angeklagten mit der Tatwaffe neben der Leiche stehen sieht - wäre das (wirklich) ZWEIFELSFREI? Wie ein jeder Krimi-Zuschauer weiß, gibt es genug unschuldige Idioten die wenn sie an den Tatort kommen, erstmal die Tatwaffe in die Hand nehmen, sich mit dem Blut des Opfers beschmieren, gucken und rumstehen bis ein Zeuge kommt. :D
    Spaß beiseite, es dürfen eben keine Zweifel mehr bestehen, aber da ist nunmal immer subjektivität beinhaltet - aber hier haben sich immerhin zwei Gerichte in der gleichen Weise entschieden. Was bei einem Indizienprozeß zumindest schonmal eine erwähnenswerte Sache ist.


    Ich zitiere mal andi2511 der es ganz schön auf den Punkt gebracht hatte:


    Zitat

    wie schon jemand sagte ist es immer außerordentlich schwierig, ohne Sachkenntnis und Akteneinsicht eine juristische Frage so definitiv zu beantworten, wie es hier manche tun.
    [...]
    Daß die Beweisführung in einem reinen Indizienprozeß meistens sehr schwierig ist und ein Urteil, welches nur auf Indizien beruht nie ganz glücklich ist und auch in diesem Fall Fragen bleiben, ist leider tatsächlich so. Allerdings beruhen Urteile in Indizienprozessen auf einer Kette von Indizien (und nicht nur auf einer Zeugenaussage o.ä.), die aneinandergereiht vernünftige Zweifel nicht zulassen und für das Gericht war das eben offensichtlich der Fall.



    edit: Sehr gut zum Thema hier, passt Kurosawa's Film Rashomon (mehr...), der sich trotz seines Alters erstaunlich gut gehalten hat, und der das Thema von unterschiedlichen, sich widersprechenden (subjektiven) Wahrheiten beleuchtet.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Ich uppe mal *G*
    Gestern Abend lief der Bericht nochmal auf Phoenix. Hatte ihn ja bisher nicht gesehen.


    Einen Punkt versteh ich an der ganzen Sache nicht, und der kam auch leider nicht im Bericht vor. Wenn es Rolf F. nicht war, dann hätte er doch an der Unfallstelle vorbeikommen müssen, nachdem der Unfall passiert war - das würde heißen, Stau - und er wäre später am Werksgelände gewesen. Andersherum: Wenn sein Anwalt behauptet das er es nicht geschafft haben soll, wieso hat er dann in der gesamten Zeit von Punkt A - C die Zeit eingehalten, soll aber dann nicht an Punkt B(dem Unfallort) zu der Zeit nicht vorbeigekommen sein?


    Ansonsten war der Bericht schon ganz interessant. Verstanden hab ich nur nicht, wieso der Vorgesetzte von Rolf F. nicht in Frage kam? Nur weil ein Zeuge die Scheinwerfer nicht richtig identifizieren konnte? :confused: Wenn doch der Rest passt und die Wagen beinahe ähnlich sind, da muss man es doch hinterfragen können.


    Was mich auch wunderte: Während des ganzen Interviews kam nirgendwo die Frage, wie schnell er auf dem besagten Autobahnstück wirklich gefahren ist. Ich denke mal, man wollte hier nur einen Gegenpol schaffen, meiner Meinung nach aber nicht viel besser als die BILD-Zeitung. Denn die Antworten auf diese Fragen hätten mich schon interessiert.

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