Falschparker-Frage

  • eine kleine Frage, die mich gestern beschäftigte, wobei es nur 5 EUR waren. D.h. zu wenig um sich wirklich darüber aufzuregen. Zufällig war noch ein Polizist unterwegs, den ich am Rande kurz fragte. War ein recht netter, der halt darauf gelacht hat, und kurz sehen wollte, von wem er kam. Kommentar, ah, der Herr Oberkommisar. Weiteres wollte er dann nicht sagen, eher verständlich. Mich interessiert das ganze nur ein wenig...



    Skizze: Ganz oben eine normale Straße, runter geht eine Einfahrt in einen Parkplatz (P). Diese Einfahrt hat ein Halteverbotsschild (gelb), da Rettungsweg. Das Schild zeigt in beide Richtungen. Soweit so gut, direkt neben der Straße ist eine Grünfläche. In dieser habe ich und andere geparkt (roter Fleck). Das Auto war komplett im Gras, nichts mehr auf dem Weg.


    Daher meine Frage: Rechtmäßig?

  • k.A. Macht das einen Unterschied? Angekreidet wurde ja das Falschparken selber. Der Fleck gehört aber zu einer Sport/Veranstaltungsarena, die nicht in der Trägerschaft der Stadt liegt.

  • wenn es ein strafzettel fürs parken im halteverbot sein soll, weil du auf einem rettungsweg geparkt hast, hättest du auch gleich abgeschleppt werden müssen (um den rettungsweg freizuhalten).


    vielleicht hast du einfach nur eine strafe zahlen müssen, fürs parken auf einer wiese?


    BTW: nur 5 euro, fürs parken im halteverbot?
    ich zahl in berlin 15 euro fürs parken auf einem parkplatz, ohne parkschein.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    wenn es ein strafzettel fürs parken im halteverbot sein soll, weil du auf einem rettungsweg geparkt hast, hättest du auch gleich abgeschleppt werden müssen (um den rettungsweg freizuhalten).


    vielleicht hast du einfach nur eine strafe zahlen müssen, fürs parken auf einer wiese?


    BTW: nur 5 euro, fürs parken im halteverbot?
    ich zahl in berlin 15 euro fürs parken auf einem parkplatz, ohne parkschein.


    Ich war ja nicht im Halteverbot, sondern auf dem grünen Ding, komplett weg von dem Rettungsweg. Hätte ich Rettungsweg geparkt wäre die Karre sicherlich weggewesen und ich hätte ihn gegen Zahlung wieder holen können, zu deutsch: Abgeschleppt. Mir gings nur um das Grün. War ja keine kleine Fläche, sondern eine größere Grünfläche.

  • Also das Halteverbotschild bezieht sich ja nur auf die Zufahrt und nicht auf die Grünfläche. Daher hast du auch nur 5 EUR gezahlt ansonsten werden 25 EUR fällig (bei absolutem Halteverbot).


    Warum du jetzt den Strafzettel bekommen hast, ist eine gute Frage. Wenn es Boden der Stadt wäre, wahrscheinlich da du städtische Grünflächen befahren hast und somit ein Verstoß gegen den "Umweltgedanken" begangen hast.


    EDIT:


    Wie es aussieht, haben viele Kommunen tatsächlich entsprechende Paragraphen die das Parken auf Grünflächen verbieten.


    Ob es in deinem Fall jetzt städtisch oder privat war, war für den Polizisten wahrscheinlich nicht ersichtlich.

  • Das Problem bei solchen Bußgeldern ist, dass derjenge der den Einspruch bearbeitet of identisch mit dem Aussteller ist. Der wird selten zugeben, dass er blind, unwissend, oder einfach assi ist.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Naja, da es - wie im Eingangsposting oben gesagt - nur "wenig interessiert", hier wohl keiner weiterkommt als die bisherigen Spekulationen, würde ich


    - das Ganze auf sich beruhen lassen.


    oder


    - einfach mal freundlich beim Ordnungsamt nachfragen


    Grüße, Öle

    Mit Grüßen ...

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