Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Zudem muss man bedenken, dass eine Richtgeschwindigkeit von 130 gilt.


    Stefans Fall spielt auf einer Bundesstr., da gilt diese Richtgeschwindigkeit nicht. Da finde ich unabhängig von der Gefährlichkeit eines eingezeichneten Manövers die Geschwindigkeit dann doch etwas hoch...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Stefans Fall spielt auf einer Bundesstr., da gilt diese Richtgeschwindigkeit nicht. Da finde ich unabhängig von der Gefährlichkeit eines eingezeichneten Manövers die Geschwindigkeit dann doch etwas hoch...


    Auf einer so ausgebauten Bundesstrasse gilt dies doch auch, oder?


    Zitat

    In Deutschland gilt seit 1974 auf Autobahnen und außerorts auf ähnlichen Straßen (bauliche Trennung zwischen den Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung) eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung). Durch die Verkehrszeichen 380 und 381 (§ 42 StVO) kann für eine Strecke eine abweichende Richtgeschwindigkeit festgelegt werden.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit

  • Zitat

    Aber, wenn nicht beim Spurwechsel vor einer Ausfahrt, wann denn bitte dann?!?


    Letztlich gilt immer der Gesunde Menschenverstand. Egal wo, ob beim abfahren oder auffahren. Wenn ich sehe ich hab nicht genug Speed drauf, fahre ich noch nicht rüber. Sehe ich das ich zu schnell bin bremse ich frühzeitig ab - alles im Rahmen des Gesunden Menschenverstandes. Dafür brauch ich doch keine Schilder zur Rechtfertigung.


    Das gleiche gilt doch auf der 2- spurigen Autobahn, wenn man "angeflogen" kommt. Da ist es doch schon klar, das bei einer Auffahrt häufiger Spurwechsel getätigt werden. Also Fuß vom Gas - feddig.


    Zitat

    Ich richte mich tatsächlich nach dieser 130'er-Grenze, und das nahezu immer.


    Dagegen spricht ja auch nichts und mag in deinen Augen vertretbar sein, aber es ist nun mal nicht verboten schneller zu fahren und solange das so ist, fahre ich auch mal gerne 160 - ohne gleich zum Turbo Dominik zu mutieren :D

  • [QUOTE] Original geschrieben von der_blub
    Auf einer so ausgebauten Bundesstrasse gilt dies doch auch, oder?
    Selbstverständlich. Es wäre ja hirnrissig, wenn auf Autobahnen, nicht aber auf autobahnähnlichen Bundesstraßen die Richtgeschwindigkeit gelten würde.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • "Turbo-Stefan" - wie geil :D


    Wie schon geschrieben, handelt es sich hierbei unter der Woche um eine reine Pendler-Strecke, auf der ein zackiger Fahrstil gepflegt wird. Im Berufsverkehr habe ich auch keinerlei Probleme mit den Panikhupern, welche am Wochenende eben gemütlicher auf diesem Abschnitt unterwegs sind.


    Nun weiss ich aber, dass die anderen recht haben, wenn sie hupen. Wird zwar an meiner Fahrweise nichts ändern, aber ich werde mich Ordnungshütern gegenüber dann zukünftig zurückhalten.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Nun weiss ich aber, dass die anderen recht haben, wenn sie hupen.


    Da würde ich vorauseilend Kontra geben und als Ankündigung des Überholvorgangs einfach selber kurz hupen. Somit "erschrickt" der andere rechtzeitig und kann sich auf Dich einstellen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Da würde ich vorauseilend Kontra geben und als Ankündigung des Überholvorgangs einfach selber kurz hupen. Somit "erschrickt" der andere rechtzeitig und kann sich auf Dich einstellen.


    Guuuuter Punkt! :top:



    Stefan

  • So isses - und ist sogar völlig legal; das ist das Beste daran! ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    So isses - und ist sogar völlig legal; das ist das Beste daran! ;)


    Nur eben nicht wenn er rechts überholt... :rolleyes:


    Oder kann ich laut StVo durchs Hupen auch Überholverbote aufheben? :eek:

  • Von einem rechts überholen im eigentlichen Sinne kann hier imho keine Rede sein.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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