Zahnzusatzversicherung - kennt sich jemand aus...?

  • Ich kann auch nichts negatives über die CSS sagen. (Naja außer ihrer doch schon deutlichen Beitragserhöhung in diesem Jahr)
    Bisher haben alle Erstattungen reibungslos und zügig stattgefunden.

  • Re: CSS Zanzusatzversicherung


    Zitat

    Original geschrieben von GuterRat
    Ist die rechnung nämlich über einem bestimmten Betrag, dann wird beim behandelnden Arzt ohne Information des Patienten die Herausgabe der Patientenkartei verlangt. Wird diues nicht akzeptiert, da aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht rechtmäßig, wird dieser Vorgang nicht mehr weiter bearbeitet, bis man klein beigibt. Eine Diskussion mit dem Patienten findet nicht statt. Korrespondenz wird nicht mehr beantwortet. Telefonisch ist dann bei dem deutschen Abwickler ROLAND Assistance niemand zu sprechen. Andere Rechnungen werden mit fadenscheinigen Argumenten nicht erstattet, so dass ich meinen Rechtsanwalt einschalten musste. Zum Glück kam jetzt eine 30%-ige Tariferhöhung, da diese "Versicherung" keine Altersrückstellungen bildet (d.h. die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter automatisch an), so dass ich aus dieser Fessel aussteigen konnte. Ich bin echt froh, das alles los zu sein und hoffe, dass dies hier möglichst viele lesen und beherzigen.


    Grüße
    Ein aus Schaden-klug-Gewordener!



    Also wenn der Zahnarzt die Patientenakte nicht rausrückt, dann verweigert die CSS sämtliche weitere Bearbeitung? Das wäre ja hochgradig unseriös. Scheinbar wollte die CSS damit überprüfen ob Zahnersatz möglicherweise schon vor Versicherungsbeginn angeraten war, was sie ja dann zur Leistungsverweigerung berechtigen würde. Kannst du mal konkretisieren, um was für Rechnungen bzw. in welcher Höhe es ging?


    Ich bin seit 3 Jahren bei der CSS habe aber alles flott ersetzt bekommen, wobei ich bisher auch nur Zahnreinigungen eingereicht habe.

  • also ich habe Barmenia, kostet mit 16€ recht wenig und hat viele Leistungen, auch Zahnreinigung etc. drinn. Und recht flott sind die auch, nach Abschluss war nach 2 Tagen der Versicherungsschein da, nach einer weiteren Anfrage zu sonstigen Zusatzversicherungen ( also zusätzlich noch Stationär und eben bessere ambulate Behandlung + Option auf Vollversicherung ) hatte ich am nächsten Tag einen Rückruf vom Vertreter und am darauffolgenden Tag das Angebot...


    Zum Leistungsfall kann ich aber noch nichts sagen.


    Davor war ich mal ein paar Jahre bei der Central, allerdings auch ein Komplettangebot mit Einzelzimmer etc. die waren aber im Vergleich zu anderen recht teuer und haben weniger geboten. Und nach der letzten Erhöhung hatten die meine Schmerzgrenze für eine Zusatzversicherung überschritten und auch beim Thema Tarifbestandteile runterzustufen nicht mitgemacht also habe ich gekündigt und auf ein besseres Angebot gehofft ( Mobilfunkvertrag verwöhnt ;) ) allerdings bis auf ein nerviges Gesprächsangebot zu einer allgemeinen Analyse durch DVAG kam nichts ;)

  • Ein Freund hat sich ein kleines Stück Zahn ausgebrochen und wollte zum Zahnarzt und hat es bisher nicht geschafft, das ganze geschah an einem Wochenende, wo er in Panik geriet und zum Notarzt wollte, es aber seien ließ und nun ist es so, das nächsten Monat die Wartezeit für die Zusatzversicherung zu ende wäre.
    Ist es entscheident, ob ein Schaden während der Wartezeit eingetreten ist und nach der Wartezeit behandelt wird? Sprich wird der Schaden höchstwahrscheinlich abgelehnt?
    Er hatte durch den Bruch keine Schmerzen, darum ist er nicht sofort zum Zahnarzt.
    gruß mayday7

    Die Paula ist ne Kuh, die macht nicht einfach Muh, die macht nen Pudding, der hat Flecken, Vanille Schoko, Schoko Vanille, nur echt von Paula mit der Brille!
    Ich liebe Hausmeister Krause - Ordnung muss sein!

  • Denke das da ueberall das Schadensdatum zaehlt - aber die Versicherung koennste das nicht so genau feststellen, weil die nur sehen wann Behandlungsplan aufgestellt wurde.


    Aber wen es nur ein kleines Stueck ist dan wird es eh nicht teuer. Wen es mit Composit-Kunstoff repariert werden kan, dan ist es entweder ganz kostenlos oder kostet maximal so 50 EUR Eigenanteil. Und ob das dan die Versicherung zahlen wuerde waere eh vom Tarif abhaengig. Viele Versicherungen zahlen das eh nicht.


    Wen der Bruch groesser ist oder auch der restliche Zahn bruechig ist dan sollte er schon in den naechsten zum Zahnarzt gehen, nicht das noch mehr bricht oder sich die Pulpa infiziert. Aber auch dan kann man den Zahn erstmal mit Composit Kunstoff bakteriendicht machen, und dann spaeter erst die Krone bestellen.

  • Zahnzusatzversicherung fürs Kind


    Hallo,


    ab welchem Alter haltet ihr eine Zahnzusatzversicherung für Kinder für sinnvoll?


    Bei Waizmann steht "ab dem ersten Milchzahn", woanders "ab dem 3. Lebensjahr", wiederum woanders "mindestens 1 Jahr bevor eine kieferorthopädische Maßnahme empfohlen werden könnte", also noch später.

  • Denke das eine Zusatzversicherung eigentlich ab so 12-14 Jahre reicht.


    Kieferorthopaeden und normale Zahnspangen, und auch Kontaktlinsen und normale Brillen muessten bei Kindern eh von der Krankenkasse bezahlt werden.


    Kronen oder Implantate bekommen die meisten Leute das erste mal so zwischen 20 und 30, kann aber durchaus ab 12-14 passieren das man eine Krone oder Implantat braucht. Und ab dem Alter sind die Kinder dann auch bei Kontaktlinsen und Brillen anspruchsvoller.


    Aber bei Milchzaehnen wird man nicht oft Kronen brauchen, und wen dan werden die eh besser bezahlt und sind auch so nicht ganz so teuer. Implantat faellt in dem Alter ganz raus. Und teure Brillen machen auch keinen Sinn, weil die eh nicht so lange passen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Denke das eine Zusatzversicherung eigentlich ab so 12-14 Jahre reicht.


    Kieferorthopaeden und normale Zahnspangen, [...] muessten bei Kindern eh von der Krankenkasse bezahlt werden.


    So pauschal kann man das AFAIK nicht sagen:
    http://www.hanswaizmann.de/kfo

  • Re: Zahnzusatzversicherung fürs Kind


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    "mindestens 1 Jahr bevor eine kieferorthopädische Maßnahme empfohlen werden könnte", also noch später.


    wo steht dies?

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