Hi,
vorweg, hab die Suche benutzt, leider war die Frage von mir nicht dabei.
Folgendes:
Seit September dieses Jahres besuche ich die Berufsfachschule für Fahrzeugtechnik. Ich muss jede Woche Mittwochs zu meinem Betrieb gehn wo ich mein Praktika mach.
Vergütung gibts natürlich keine.
Jetzt hab ich mal im Netz nachgeschaut, ob ich BAföG beantragen könnte.
Auf der Seite steht:
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Welche Ausbildung ist förderungsfähig?
-> § 2 BAföG
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von
1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
2. Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10; (die Förderungsfähigkeit setzt gemäß § 2 Abs.1 Nr.2 BAföG voraus, dass in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht wird),
3. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
7. Höheren Fachschulen und Akademien,
8. Hochschulen
Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
Beachte:
Schülerinnen und Schüler, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z.B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
2. sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
3. sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Meine Ausbildung ist eine Ausbildung im Dualen System.
Nur wieso sollte ich jetzt kein BAföG beantragen dürfen?
Ich bekomm ja kein Geld in der Ausbildung.
Zuhause siehts so aus, dass meine Mum alleinerziehend ist, mein Vater kein Unterhalt mehr zahlt und das Geld immer knapper wird.
Gibts da keine Möglichkeit etwas vom Staat zu bekommen?
Bin 17, werde aber in zwei Wochen 18. Macht das vieleicht einen Unterschied?
:confused: