Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Im neuen Jahr werde ich ein neues Auto bekommen. Dieses möchte ich beim selben Versicherer, bei dem mein jetziges Auto versichert ist, haftpflicht- und vollkaskoversichern, und das alte Auto abmelden.
Nun habe ich bereits ein Angebot des Versicherers zur Neuversicherung samt vorläufiger Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) erhalten.
In seinen AGB behält sich mein Versicherer nun vor, dass diese mir gemachte vorläufige Deckungszusage nur hinsichtlich der Pflichthaftpflichtversicherung Geltung habe, nicht aber hinsichtlich der Fahrzeugversicherung (Vollkasko).
In der Vollkasko hätte ich erst Versicherungsschutz, sobald der fällige Versicherungsbeitrag an den Versicherer geleistet ist.
Das kann natürlich blöd in die Hose gehen und ich möchte bei einem Neuwagen eine solche Lücke des Vollkaskoschutzes nicht riskieren. Daher stelle ich mir nun die Frage, wie ich das am geschicktesten lösen könnte.
1. Zusage der Hotline:
Damit kann man sich im Streitfalle bestenfalls den Hintern auswischen. Zwar gibt es Rechtsprechung, dass die Versicherung für eine den Versicherungsbedingungen entgegenstehende Haftungszusage eines Abschlussvermittlers haftet. Allerdings setzt die natürlich die Beweisbarkeit der Zusage voraus, und ich denke, die Hotline wird mir schriftlich nichts Verwertbares zukommen lassen.
2. Verrechnung des bisherigen Versicherungsbeitrages
Momentan zahle ich mehr für das alte Auto, als ich für das neue zahlen werde. Da jährliche Zahlungsweise vereinbart ist, werde ich in diesem Monat noch die volle Jahresprämie für das alte Auto in 2006 an den Versicherer zahlen. Wenn ich nun im Januar das neue Auto an- und das alte Auto abmelde, wird der Versicherer die jeweiligen Jahresbeiträge wohl verrechnen, und nicht das für das alte Auto zuviel Gezahlte erstatten und die Prämie für den Neuwagen komplett verlangen. Da ich sogar noch etwas herausbekomme, habe ich also bereits die volle Prämie für den Neuwagen von Anfang an geleistet, so dass ab Zulassung Vollkaskoschutz bestehen müsste.
Da ich einen solchen Wechsel noch nie vollzogen habe, weiß ich aber nicht, ob diese Verrechnung in der Praxis so läuft.
3. Vorabzahlung der neuen Prämie
Ich könnte natürlich auch simpel die Prämie für den Neuwagen vorab an den Versicherer leisten. Allerdings weiß ich nicht, wann der Neue genau kommt und der Versicherer sieht eine solche Vorleistung überhaupt nicht vor (kein Überweisungsbeleg etc.)
Auch kann das nicht die Lösung des Problems sein...
Daher meine Frage: Es muss doch (neben einem Wechsel zu einem anständigen Versicherer ohne solche Klausel) eine triviale Lösung für dieses Problem geben?