Vorläufige Deckungszusage der Kfz-Versicherung gilt nicht für Fahrzeugversicherung

  • Hallo,



    ich habe folgendes Problem:



    Im neuen Jahr werde ich ein neues Auto bekommen. Dieses möchte ich beim selben Versicherer, bei dem mein jetziges Auto versichert ist, haftpflicht- und vollkaskoversichern, und das alte Auto abmelden.


    Nun habe ich bereits ein Angebot des Versicherers zur Neuversicherung samt vorläufiger Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) erhalten.


    In seinen AGB behält sich mein Versicherer nun vor, dass diese mir gemachte vorläufige Deckungszusage nur hinsichtlich der Pflichthaftpflichtversicherung Geltung habe, nicht aber hinsichtlich der Fahrzeugversicherung (Vollkasko).


    In der Vollkasko hätte ich erst Versicherungsschutz, sobald der fällige Versicherungsbeitrag an den Versicherer geleistet ist.


    Das kann natürlich blöd in die Hose gehen und ich möchte bei einem Neuwagen eine solche Lücke des Vollkaskoschutzes nicht riskieren. Daher stelle ich mir nun die Frage, wie ich das am geschicktesten lösen könnte.



    1. Zusage der Hotline:


    Damit kann man sich im Streitfalle bestenfalls den Hintern auswischen. Zwar gibt es Rechtsprechung, dass die Versicherung für eine den Versicherungsbedingungen entgegenstehende Haftungszusage eines Abschlussvermittlers haftet. Allerdings setzt die natürlich die Beweisbarkeit der Zusage voraus, und ich denke, die Hotline wird mir schriftlich nichts Verwertbares zukommen lassen.


    2. Verrechnung des bisherigen Versicherungsbeitrages


    Momentan zahle ich mehr für das alte Auto, als ich für das neue zahlen werde. Da jährliche Zahlungsweise vereinbart ist, werde ich in diesem Monat noch die volle Jahresprämie für das alte Auto in 2006 an den Versicherer zahlen. Wenn ich nun im Januar das neue Auto an- und das alte Auto abmelde, wird der Versicherer die jeweiligen Jahresbeiträge wohl verrechnen, und nicht das für das alte Auto zuviel Gezahlte erstatten und die Prämie für den Neuwagen komplett verlangen. Da ich sogar noch etwas herausbekomme, habe ich also bereits die volle Prämie für den Neuwagen von Anfang an geleistet, so dass ab Zulassung Vollkaskoschutz bestehen müsste.


    Da ich einen solchen Wechsel noch nie vollzogen habe, weiß ich aber nicht, ob diese Verrechnung in der Praxis so läuft.


    3. Vorabzahlung der neuen Prämie


    Ich könnte natürlich auch simpel die Prämie für den Neuwagen vorab an den Versicherer leisten. Allerdings weiß ich nicht, wann der Neue genau kommt und der Versicherer sieht eine solche Vorleistung überhaupt nicht vor (kein Überweisungsbeleg etc.)
    Auch kann das nicht die Lösung des Problems sein...




    Daher meine Frage: Es muss doch (neben einem Wechsel zu einem anständigen Versicherer ohne solche Klausel) eine triviale Lösung für dieses Problem geben?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich kenne das von den meisten Versicherern so, dass auf der Durchschrift des Antrags die vorläufige Deckungszusage für die Fahrzeugversicherung (Kasko) erteilt wird.
    Wie es allerdings bei Online-Bestellungen aussieht, weiß ich nicht.

  • Re: Vorläufige Deckungszusage der Kfz-Versicherung gilt nicht für Fahrzeugversicherung


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Daher meine Frage: Es muss doch (neben einem Wechsel zu einem anständigen Versicherer ohne solche Klausel) eine triviale Lösung für dieses Problem geben?


    Gibt es, zumindest meiner Erfahrung nach. Die Versicherung soll dir für die Kasko schriftlich die vorläufige Deckungszusage erteilen, fertig.

  • Also, ich kenne das auch nur so, das die vormals Doppelkarte genannte vorläufige Deckungszusage, die man zum anmelden braucht, sich ausschliesslich auf die Pflichtversicherung, also die Haftpflicht mit der kleinst möglichsten Deckungssumme (3 Mio oder so...) erstreckt. Kasko usw. gelten erst mit Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages.


    Ist anders auch gar nicht möglich, weil diese vorläufige Bescheinigung nur verhindern soll, dass ein unversichertes Fahrzeug durch die Lande düst. Kasko gehört nicht zu den Pflichtversicherungen und ist in diesem Falle somit wurscht.


    Das ist btw. auch wieder so ein Grund, weswegen ich die Finger von diesen Onlineversicherungen lasse. Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe, dann möchte ich bitte am Tage der Abholung meinen Versicherungsfritzen im Haus haben, damit ein ordentlicher Vertrag gemacht werden kann. Ganz wichtig: Bei solchen Versicherungen immer Einzugsermächtigung erteilen! Somit ist es ziemlich ausgeschlossen, in Verzug mit den Zahlungen zu geraten. Sowas kann bei nem kurzfristigen Schaden schon mal dumm ausgehen. Selbst wenn die ihre Rechnung erst irgendwann stellen: Ich habe jedenfalls alles für eine pünktliche Begleichung getan!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Wenn ich ein neues Fahrzeug kaufe, dann möchte ich bitte am Tage der Abholung meinen Versicherungsfritzen im Haus haben, damit ein ordentlicher Vertrag gemacht werden kann.


    Fährt der mit dir auch zum Straßenverkehrsamt?


    Jedenfalls wird ein Vertrag nicht dadurch ordentlicher, dass du ihn gemeinsam mit deinem Versicherungsvertreter am Wohnzimmertisch unterschreibst. Mit den meisten Versicherern kann man zumindest telefonisch kommunizieren und schreiben können die auch.

  • Das mag schon sein.
    Aber meist ist es doch so, dass man den Vertrag erst "irgendwann" unterschreibt, und sei es nur 2x2 Tage Postweg. Das ist, mit Wochenende, eine Woche ohne Kaskoschutz. Im günstigsten Falle, versteht sich.


    Da ist mir der persönliche "Sofortkontakt" einfach lieber...


    Charlie

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  • Hallo,


    Zitat

    In der Vollkasko hätte ich erst Versicherungsschutz, sobald der fällige Versicherungsbeitrag an den Versicherer geleistet ist.


    Das ist vollkommen normal so.
    Keine Versicherung die ich kennen, macht das anders.


    Einzig Haftpflichtschutz besteht und der ist auch der einzig wichtige. Wenn du deine Karre selber zu Schrott fährst, ist es dein Problem und nicht das der Versicherung.


    Zitat

    Da ist mir der persönliche "Sofortkontakt" einfach lieber...


    Sehe ich keine Vorteil drin, auch wenn du den Vertrag mit deinem V-Vertreter am Wohnzimmertisch machst, ist das noch keine Garantie dafür, das die Versicherung den Vertrag überhaupt akzeptiert und diesen nicht aus diversen Gründen ablehnt, z.b. weil die bei ner anderen Versicherung in der Kreide stehst.

  • Servus,


    also bei mir war es so (Provinzial), daß es beim Kurzzeitkennzeichen auch schon Vollkasko hatte und ab Anmeldung auch wieder mit VK versichert war. Das war überhaupt kein Problem!

  • Ich habe beim Beantragen der Doppelkarte um Kaskoschutz gebeten, das stand dann auch im Begleitschreiben zur Doppelkarte drin dass Kaskoschutz gewährt wird.

  • Nach weiterer Recherche ist es wohl wirklich das Sinnvollste, sich die Deckungszusage für Kasko bei Beantragen der Doppelkarte schriftlich zusichern zu lassen.


    Werde ich mal probieren...


    Wer das nicht weiß kann aber echt sein blaues Wunder erleben :eek:

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