ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Praemienhai
Das stimmt so pauschal nicht. Teilweise wird von den Händlern auch beim Lastschriftverfahren abgefragt, ob die Karte gesperrt ist oder nicht.
Gruß
Praemienhai
Allerdings ist das wirklich sehr selten. Das wurde jedenfalls durch einige Tests mit gesperrten Karten (nicht von mir :D) belegt.
Für den Endverbraucher spielt das insoweit eine Rolle, dass er sein Konto ab Kartenverlust ständig überwachen muß, ob wieder ein Händler einen Kauf über die gesperrte Karte abgewickelt hat.
Natürlich kann der Verbraucher sein Geld zurückbekommen, die Unannehmlichkeiten mit dem Händler bleiben aber. Teilweise wird man auf eine sog. schwarze Liste gesetzt und kann künftig nicht mer mit Karte bezahlen.
Pin wird bei dieser Zahlungsart natürlich nicht benötigt.
ZitatOriginal geschrieben von Praemienhai
Interessanter ist ja dann noch die Frage, wer diese Buchungen bezahlen muß.
Nach der Meldung muß ja die Karte gesperrt werden. Bei korrekter Durchführung der Sperrung ist die Karte, trotz "mitgelieferter" PIN nicht mehr zu gebrauchen, deswegen sehe ich das Hauptverschulden in einem solchen Fall bei der Bank, obwohl beim Kunden ebenfalls grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Hätte nämlich die Bank ihre Aufgabe in der gebotenen Schnelligkeit erfüllt, wäre der Erfolg (Abhebung) trotz verlorener PIN nicht eingetreten.
Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass die Gerichte in einem solchen Fall von Mitverschulden ausgehen, wobei IMHO der Verschuldensanteil der Bank das Verschulden des Kunden überwiegt.
Gruß
DaFunk