ZitatOriginal geschrieben von Marko
Wenn das so in dem Vertrag steht, werden die im Zweifel darauf pochen und die Nummer eben erst nach zwei Jahren wieder zur Portierung freigeben.
Ob das in der Praxis überhaupt geht, würde mich interessieren. Man kann den Vertrag jederzeit kündigen und damit wird die Karte abgeschaltet. ...
Da es sich dann um eine reguläre Kündigung handelt, hat man dann auch ein gesetzliches Anrecht, die Nummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen (vgl. [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/6c429c760945749bc69e4d7589a04ab7,588a1c617274696b656c5f647275636b092d09353138093a095f7472636964092d09353138/Archiv_Pressemitteilungen/PM_2__2_-_Juli-Dez__bm.html]Pressemitteilung[/url] der RegTp vom 23.10.2002). Die entsprechende Klausel in den AGB/Vertrag dürfte daher als Überrraschungsklausel nicht haltbar sein. Das Problem ist eben der Ärger den man sich ggf. damit einhandelt - mit Anwalt, Gericht etc. seinen Anspruch durchzusetzen.
Gruß
muli