Wie genau funktioniert das Rückgaberecht bei Mobilfunkverträgen ??

  • Wenn ich zum Beispiel im Onlineshop einen Mobilfunk Vertrag abgeschlossen habe, der auch schon aktiviert worden ist nur das Handy und Karte noch nicht versendet worden ist ??


    Ich meine kann ich da einfach innerhalb 14 Tage rücktreten vom Geschäft ??


    Wie erklärt der Online Händler das dem jeweiligen Mobilfunkanbieter das er den Vertrag doch stonieren muß ??

  • Normalerweise hast du ein 14-tägiges Rücktrittsrecht,
    solange du noch nicht durch konkludentes Handeln, sprich Benutzen der SIM-Karte, oder durch unterzeichnen und zurücksenden des Vertrags, dieses nichtig gemacht hast.


    Anhand deiner Fragestellung entnehme ich,
    dass du nicht direkt bei einem Netzbetreiber im Internet den Vertag abgeschloßen hast sondern einen Freien Händler damit beauftragt hast.


    Wenn dem so ist, sieht das Ganze leider anders aus,
    da du aller Wahrscheinlichkeit bereits einen unterzeichneten Vertrag
    an diesen geschickt hast und dies hat die gleiche Konsequenz,
    als ob du direkt im Laden unterschrieben hättest.


    Somit ist das Einzige, wovon du zurücktreten kannst,
    der Hardware, weil dort hast du tatsächlich noch 14 Tage Rückgaberecht.


    Ich hoffe dir geholfen zu haben.


    Gruß
    Brain

  • Aber nur aller Wahrscheinlichkeit nach :D .


    Wo bleibt denn die Beratung und Begutachtung des Handys?
    Nur weil man an der Haustuer was unterschreibt ist es auch noch ein Vertrag von dem man zuruecktreten kann (nach anderen gesetz natuerlich).


    Man kann zuruecktreten, auch wenn man den Vertrag abgeschickt hat.
    Zudem handelt sich sich bei Handykauf und Abschluss des Vertrages nach BGH um ein einheitliches Rechtsgeschaeft, d.h. wer vom Kauf zuruecktritt kann auch vom Vertrag zuruecktreten.


    Dazu muss man Haendler und Mobilfunkprovider in Textform (email, bei unsicheren Kandidaten (nicht originalnetzbetreiber besser per Einschreiben) den Widerruf erklaeren, Gruende muss man da nicht angeben.


    Man braucht auch nicht gleich das Geraet zuruecksenden, aber wenn man eh den Widerruf hinsendet...


    Das Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der gutlesbaren Widerrufsbelehrung und die kommt mit dem Handy (bzw. Sim-Karte).
    Hast du sie noch nicht erhalten, brauchst du sie auch nicht annehmen. Das stellt ebenfalls einen Widerruf dar.
    Zusaetzlich sollte man aber Netzbetreiber und Haendler informieren, nicht das man die noch weitere Handys schickt :D

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Nur weil man an der Haustuer was unterschreibt ist es auch noch ein Vertrag von dem man zuruecktreten kann


    Geschäfte am der Wohnungstür sind ja auch wieder ein Speziafall.
    Ich denke niemand kann hier eine Rechtsberatung leisten,
    allerdings muss man sich halt den Unterschied vor Augen halten
    zwischen dieser Art von Online-Bestellung und der direkten Bestellung
    beim Netzbetreiber.


    Wenn du direkt beim Netzbetreiber bestellst,
    bekommst du eine nicht-aktiviere SIM-Karte zugeschickt
    und außerdem einen Vertrag, den du unterschrieben zurücksenden musst.
    Erst mit dem Unterschreiben bzw. dem aktivieren der Karte
    kommt der Vertrag zu Stande.


    Bei den freien Händlern verhält es sich so,
    als ob du direkt bei ihm im Laden stehen würdest.
    Du bestellst es zwar online, aber du bekommst den Vertrag zugeschickt,
    welchen du unterschreibst. Den schickst du dann zurück und erst
    danach kommt der Vertrag zu stande und du bekommst eine
    aktivierte SIM-Karte zugeschickt.


    Warum sollte das Gesetz einen auch schützen?
    Die Zeit für einen Rückzieher gab es ja bereits.


    Gruß
    Brain

  • Also ich habe das gleiche Problem bzw. Frage :


    Habe einen o2 Vertrag beim Händler abgeschlossen. Habe eine Mail bekommen in welcher mir schon die Rufnummern mitgeteilt worden sind.


    Ich sollte das Gerät und die Sim noch vor Weihnachten bekomen, dies ist leider nicht der Fall.


    Kann ich jetzt den Vertrag und das dazugehörende Gerät OHNE PROBLEME wiederrufen ?? Wie gesagt die Karte und das Gerät habe ich noch nicht erhalten lediglich ne Info das der Vertrag am 19.12.2005 freigeschaltet worden ist.


    Soll ich direkt am besten die Annahme verweigern ?

  • Ja ich habe mnir den o2 Antrag runtergeladen und natürlich unterschrieben sonst hätte ja keine Freischaltung stattfinden können !!


    War übrigens bei sevenmobile.de

  • Also ich würde sagen, dass du nicht mehr zurücktreten kannst.
    Gründe hierfür hab ich ja bereits oben geschildert,
    in dieser Situation greift für den Mobilfunkvertrag kein Fernabsatzrecht,
    nur für das Handy selber.


    Gruß
    Brain

  • Toll, dass man auch mal nur halb zitiert wird.
    Das :"nach einem anderen Gesetz natürlich" für Haustürgeschäfte wurde leider überlesen. :D
    Man kann selbst dann ohne Grund zurücktreten, wenn mobilcom oder cellway im Kleingerudckten schreiben, dass man durch die Unterschrift der Aktivierung zustimmt und auf sein Widerrufsrecht verzichtet (als wenn im Haustürvertrag stände durch Unterzeichung verzichte man auf sein Rücktrittsrecht :p ).


    Man kann eben das Handy und die Broschüren etc. noch nicht kontrollieren wie im Laden, weil man sie noch nicht erhalten hat.


    Ich glaube kaum, dass 7mobile.de keine Widerrufsbelehrung im Internet angegeben hat. Natürlich kann man die Annahme verweigern und widerufen.


    (Wie oben geschrieben kann man ja vom Handykauf und damit einheitlich auch vom Mobilfunkvertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
    Natürlich wird es bei Mobilcom etc. Probleme geben und bei o2, eplus usw. direkt meist nicht so. Dennoch bleibt letztendlich das Widerrufsrecht.
    Alles was in irgendwelchen AGB oder privatrechtlichen Verträgen steht kann ja wohl kaum das BGB außer Kraft setzen).


    Bekommt man keine Widerrufsbelehrung (die gut lesbat, d.h. in schriftlicher Form vorliegen muss, nicht nur im Internet), kann man auch noch nach einem halben Jahr zurücktreten, selbst wenn man die Dienstleistung bereits genutzt hat, d.h. telefoniert.


    Ist zwar keine Rechtsberatung, da ich selbst jedoch schon einige Verträge (wo ich eine Unterschrift geleistet hatte) z.B. bei o2 usw. widerrufen habe, weiss ich dass es so läuft.
    Wie gesagt könnten allenfalls Provider mit Ihrem Kleingedruckten sich nicht mit dem Gesetzen auskennen und das Recht verneinen.
    Theoretisch hätte man jedoch das Widerrufrecht (solange man nicht die Dienstleistung wie Telefonie in Anspruch nimmt, ob der Betreiber durch vorzeitige Freischaltung das BGB illegal umgeht wenn alle seine Verträge nur unter vorzeitiger Freischaltung erfolgen, ist eine andere Frage).
    Es ist so wie immer :probieren und wenns nicht klappt, sich fragen, ob man sich Unrecht antun lässt oder es den Stress (Briefwechsel, Klagedrohung seitens des Mobilfunkunternehmens etc.) wirklich wert ist.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Ich bin mir immer noch ganz sicher, dass man NICHT zurücktreten kann.
    Wenn du im Laden den Vertrag unterschreibst, dann kannst du auch nicht zurücktreten.


    Fernabsatz greift dann, wenn ich mir etwas ungesehen bestellt,
    telefonisch oder übers Internet.


    Wenn du aber einen Mobilfunkvertrag im Internet bei einem freien Händler bestellst,
    dann ist das nicht deine verbindliche Willenserklärung.
    Du bekommst einen Vertrag zugeschickt, den du unterschrieben zurücksendest.
    Das ist dann deine Willenserklärung und hierbei sollte es keine Rücktrittsmöglichkeit mehr geben.


    Gruß
    Brain

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