Abmahnung - Genion Flatrate

  • Den Nachweis für eine Tatsache muss im Regenfall derjenige erbringen, dem selbige einen Vorteil bringt. Hat o2 also den Vorteil, wenn der Kunde mißbräuchlich gehandelt hat (z.B. ein evtl. Kündigungsrecht), müsste o2 das beweisen.


    In einem Mehrpersonenhaushalt halte ich mehrere Stunden pro Tag nicht außerhalb eines üblichen Rahmens.

  • Bei einem Gerichtsverfahren muss der Kläger die anspruchsbegründenden (hier: die außerordentliche Kündigung und ggf. Schadensersatz) zu beweisen. Falls O2 die Karten sperrt und man dagegen gerichtlich vorgehen will, ist man selbst in der Klägerrolle und muss beweisen, dass kein Missbrauch vorliegt. Dürfte aber hier nicht allzu schwierig sein.

  • Die Unterscheidung ist nicht nach Kläger und Beklagter, sondern was von wem zu wessen Gunsten vorgebracht wird. Ansonsten könnte man jeden erstmal rechtswidrig kündigen und ihn so in die Beweislast bringen.


    Man klagt also eher auf Vertragserfüllung des gesperrten Vertrages, und damit müsste der Betreiber belegen, weshalb er die Karte gesperrt hat und den Vertrag momentan nicht erfüllt. Die Kündigung des Geschäftspartners ist keine Anspruchsgrundlage und damit kein tauglicher Gegenstand vor Gericht (einseitige, rechtsgestaltende WE!), wohl aber der zugrunde liegende Vertrag, der womöglich mangels ordentlicher Kündigung noch gar nicht gekündigt worden ist. ;)


    Mich hat es gewundert, dass es doch recht lange gedauert hat, bis derartige Berichte auch in TT auftauchen. Im Teltarif-Forum wurde das schon berichtet, aber da schreibt man viel, wenn der Tag lang ist. Ich bin gespannt, wie viele es hier drinnen betrifft.


    Der Brief bezieht sich auf eine konkrete AGB-Klausel, die ich mir gerne ansehen würde. Bin ich zu doof oder haben die ihre AGB auf der Webseite so gut versteckt?

  • Das ist ja echt der Witz des Jahres, klasse o2! :rolleyes: Markos Begriff vom "Witzanbieter" passt hier echt eins A - ich hatte ja schon einige Inkomptenzbeweise seitens o2 erlebt und massig darüber hier gelesen, aber das ist ja mal wieder ein neuer Negativ-Höhepunkt!
    Ich bezweifle, dass o2 damit im Recht ist, beharre auf jeden Fall auf deinem Standpunkt, Happydigit, du bist auf jeden Fall im Recht, wenn du den Vertrag wirklich nur privat genutzt hast. Du hast eine Flatrate gebucht, mit welcher du also auch soviel telefonieren kannst, wie du willst. Das ist ja wirklich unglaublich dreist von o2, dir das verbieten zu wollen.
    Ich würde notfalls sogar gerichtlich gegen vorgehen, auf keinen Fall klein beigeben! Wenn dir denn nach der Sache noch etwas an dem Vertrag liegt, sonst kannst du ja notfalls auch noch zu BASE wechseln.


    Echt unfassbar...

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Wenn eine Rechtsschutz vorhanden ist, dann würde ich in jedem Fall bis zum Äußersten gehen. Schließlich muss O2 Missbrauch nachweisen. Ich wäre gespannt, wie die belegen wollen, dass ein recht häufiges Telefonieren Missbrauch ist.


    Dann missbrauchen nämlich meine beiden Kinder auch unser Telefon (Base-Flatrate), in dem stundenlang telefoniert wird.


    Jedenfalls ist es lachhaft und so etwas gehört eigentlich zu ciao.com etc., damit sich die Blubber-Blasen-Quatscher aus München in einer breiten Öffentlichkeit bis auf die Knochen blamieren können. :flop:

    "Massenerschießungen sind ein legitimes Mittel der Revolution." - Wladimir Iljitsch Uljanow (Lenin)

  • Die Frage ist, ob man unterschreiben sollte oder besser nicht. Man versichert denen damit immerhin, dass man die aufgelisteten Verbindungen nicht mehr aufbaut. Hält man sich nicht daran - und das kann vermutlich passieren, was heißt denn "dauerhaft gehalten", eine Stunde oder zwei? -, gibt man denen einen wasserdichten außerordentlichen Kündigungsgrund, der an dem bisherigen Nutzungsverhalten orientiert ist. Es käme also nicht mehr darauf an, ob das dann objektiv mißbräuchlich war oder nicht.


    Unterschreibt man nicht, ist die Karte gekündigt, sofern man nicht gerichtlich dagegen vorgeht. So oder so keine leichte Entscheidung; wenn das mal kein "Weihnachtszauber" ist.


    Entscheidend könnte hierfür sein, ob eine derartige außerordentliche Kündigung in den Wirtschaftsauskunftsdateien vermerkt wird.

  • Wenn mehrere Personen eine Karte exzessiv nutzen,... und da wundere ich mich, warum nicht schon früher und günstigere Flatrates angeboten wurden,... :confused:
    Jetzt kennen wir die eine Seite der Geschichte - und wie sieht die andere aus? Interessant wäre, mal den EVN zu sehen, um beurteilen zu können welcher Seite man mehr Glauben schenkt. Wenn wirklich regelmäßig 6-10 Std./Tag auf eine bzw. zwei Karte(n) telefoniert wird, würde ich als Außenstehender auch erst einmal von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.

  • Was spricht gegen gewerbliche Nutzung? Wenn man sein Bürotelefon auf die o2-Flat umstellt, ist das dann nicht mehr vom Tarif gedeckt? Gut, das ist sicher nicht erwünscht, aber das reicht noch nicht. Problematisch wird die Sache erst, wenn man Dritten TK-Dienstleistungen anbietet und diese über die Flat abwickelt (Call-by-Call).


    Sollen sie halt wieder ihre Quasi-Flats einführen mit Begrenzung auf 1.000 Minuten (oder wie in Österreich 2.000). Dann gibt es auch keine Probleme.

  • Mit "gewerblicher Nutzung" dachte ich auch erst nur an die Nutzung durch Dritte, hast recht.
    Allerdings hat er doch sicher einen Privatkundenvertrag abgeschlossen - für die Nutzung als "Bürotelefon" gibt es Business-Verträge ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko Der Brief bezieht sich auf eine konkrete AGB-Klausel, die ich mir gerne ansehen würde. Bin ich zu doof oder haben die ihre AGB auf der Webseite so gut versteckt?

    http://www.o2online.de/o2/meta…s-tarife-vertrag-a00.html oder direkt http://www.o2online.de/o2/meta…ife,property=Original.pdf


    Dort ist von der Verbreitung sitten- oder gesetzeswidriger Inhalte bzw. einer sonstigen mißbräuchlichen Nutzung die Rede.

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