Wer haftet bei verlorenen Paket von o2 ?? DHL oder o2 oder Annehmer ??


  • Naja dann wird o2 die offiziellen Gerätepreise verlangen, die werden mit Sicherheit weit über 300 Euro pro Stück liegen !!

  • Was o2 kann, kann Dein Schwager auch. Soll heißen, wenn die sich querstellen, dann kann er sich auch querstellen.


    Die wesentliche Frage ist doch, ob o2 geleistet hat oder nicht?


    Was ist, wenn Dein Schwager alles widerruft und seine evtl. geltende Ansprüche gegen den sorgfaltslosen Nachbarn einfach an o2 abtritt?
    Wenn es nach Ansicht von o2 so einfach wäre, die Geräte zurückzuholen, kann dies o2 versuchen. Wäre das juristisch überhaupt möglich?


    Ansonsten bleibt wirklich nur der Gang zum RA (hoffentlich mit Rechtschutzversicherung..).

    "Das einzige Backup das Du je brauchst ist das, wofür Du keine Zeit hattest."

  • Naja bekanntlich schicken die Mobilfunkanbieter ja direkt die Inkassobüros los wenn man mal was nicht bezahlt oder sich querstellt.


    Der Brief kam wohl auch nur aufgrund des Telefongespräches mit der Kundenbetreuung wo er den Fall geschildert hat.


    Er hatte ja jetzt am Montag per Einschreiben nochmal per Post den Fall geschildert und ist auch da vom Vertrag zurück gerteten.


    Sie werden sicherlich auf das Einschreiben nochmal reagieren hoffen wir....


    Darin hat er auch geschrieben das sich o2 die Geräte per DHL oder so wiederholen soll...


    Mal sehn was so noch passiert.

  • So gestern gab es noch einen Brief von o2, darin stand das die Geräte ordnungsgemäß zugestellt worden sind und sich der Vertragspartner an die Empfänger wenden soll.


    Das lustige ist ja noch das der Nachbar welcher die Geräte auf die Treppe gelegt hat nächste Woche auszieht !! :flop: :flop:

  • Hat Dein Schwager den Vertrag verlängert oder sein Nachbar?


    Mir wäre es völlig egal wer die Ware nun letztendlich erhalten hat. Solage ich nichts habe, gilt die VVL nicht! Ich würde o2 eine Frist zur Lieferung setzen!

  • Ist der verdächtige Nachbar jetzt schon angezeigt worden? Lass dich nicht unterkriegen bzw. dein Schwager. Solange keine wirksamen rechtlichen Schritte eingeleitet werden, wird sich auch nichts tun. Und bekanntlich kommt von nichts auch nichts. :cool:

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • LG Rottweil: Sorgfaltspflichten bei Post-Übersendung einer SIM-Karte
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    Das LG Rottweil (Urt. v. 21.01.2005 - Az.: 1 O 26/04) hatte zu entscheiden, welche Sorgfaltspflichten einen Netz-Betreiber bei der postalischen Übersendung einer SIM-Karte für ein Handy treffen.


    Im vorliegenden Fall hatte der klägerische Netz-Betreiber SIM-Karte nebst PIN-Nummer an den Beklagten übersandt. In Empfang genommen hatte das Paket jedoch nicht der Beklagte, sondern seine Ehefrau.


    Der Kläger nahm nun den Kunden auf Zahlung der angefallenen Telefon-Entgelte in Anspruch. Der Beklagte wendete ein, die Nutzung der SIM-Karte durch seine Ehefrau sei ohne sein Wissen und somit rechtsmissbräuchlich geschehen. Da der Netz-Betreiber nicht dafür Sorge getragen habe, dass nur er die notwendigen Informationen zum Betrieb des Handys erhalte, habe sich dieser schadensersatzpflichtig gemacht.


    Dieser Ansicht ist das LG Rottweil gefolgt:


    "Der aus der Benutzung der (...) Karte resultierende Entgeltanspruch entfällt jedoch wegen des auf Freistellung von dieser Verbindlichkeit gerichteten Schadensersatzanspruchs des Beklagten.


    Gemäß § 280 Abs. 1 BGB steht dem Beklagten ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Schutzpflicht durch die Klägerin zu.


    Nach den Regeln des Allgemeinen Schuldrechts hat jede Partei ihre Rechte schonend auszuüben. Sie hat sich bei der Abwicklung des Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter - auch das Vermögen - des anderen Teils nicht verletzt werden (...)."


    Und weiter:


    "Vorliegend hat die Klägerin bei der Übersendung der (...) Karte auf der Hand liegende, elementare Schutzvorkehrung außer Acht gelassen und daher den Missbrauch dieser Telefonkarte durch die Ehefrau des Beklagten schuldhaft ermöglicht. Den vom Beklagten vorgetragenen Kartenmissbrauch hat die Ehefrau (...) als Zeugin in vollem Umfang eingeräumt. Nach ihren Angaben wurde ihr eines Tages von einem Zustellunternehmen ein von der Klägerin stammendes Briefkuvert übergeben.


    Der an ihren Ehemann adressierte Brief sei ihr gegen Unterschrift, aber ohne irgendwelche weiteren Nachweise (eigene Identität, Vollmacht) ausgehändigt worden. In dem übergebenen Kuvert habe sich eine Telefonkarte (SIM-Karte) mit der dazugehörigen PIN-Nummer befunden. Da auch noch die Telefonnummer angegeben gewesen sei, über die die Freischaltung habe veranlasst werden können, habe sie mit der Telefonkarte das von einer Freundin ihr überlassene Handy ohne weiteres in Betrieb nehmen können. (...)


    Ihrem Mann, von dem sie damals schon getrennt gelebt habe, habe sie die Vorgänge verheimlicht, später von der Klägerin übersandte Rechnungen habe sie beiseite geschafft. (...)


    Durch die völlig unkontrollierte Aushändigung der (...) SIM-Karte zusammen mit der PIN-Nummer hat die Klägerin jegliche einen Missbrauch verhindernde Kontrolle vermissen lassen. Die Versendung einer Telefonkarte zusammen mit der PIN-Nummer trägt ein ganz erhebliches Gefahrenpotenzial für den Vertragspartner in sich. Wie der vorliegende Fall anschaulich zeigt, kann eine missbräuchliche Verwendung von Telefonkarten exorbitant hohe, mehrere tausend Euro betragende Telefonkosten verursachen.


    Davor muss der Mobiltunknetzbetreiber seinen Vertragspartner so weit als möglich zu schützen trachten."


    entnommen aus: Newsletter von Dr. Bahr
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    Auch wenn Urteile immer nur für die beiden Parteien gültig sind, dürfte das problemlos auf ein Handy umzulegen sein bzw. verdeutlichen, dass es dem Vertragspartner völlig egal sein kann, ob das Handy verschollen ist, beim falschen abgegeben wurde oder whatever. Solange er es nicht annimmt, hat er es nicht erhalten.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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