ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
War zu erwarten dass sich o2 querstellt. Das mach deren Ansicht aber nicht richtiger...
Aber: Wieso sollte dein Schwager Grundgebühr für die verlängerten Verträge bezahlen müssen? Du schriebst neulich, er hätte die telefonische VVL fristgemäß widerrufen? Dann kann es höchstens Ärger mit der Rückabwicklung geben, wobei dann aber o2 aktiv werden müsste.
Ggf. natürlich nochmals beweisfest widerrufen (Widerrufsfrist läuft meiner Meinung nach ohnehin noch nicht) und nochmal Kündigung der Verträge nachschieben.
Naja dann wird o2 die offiziellen Gerätepreise verlangen, die werden mit Sicherheit weit über 300 Euro pro Stück liegen !!