Wer haftet bei verlorenen Paket von o2 ?? DHL oder o2 oder Annehmer ??



  • :top: :top: :top: Der einzig vernünftige Post hier :top: :top: :top:

  • Genauso hat er es gemacht. Mal abwarten wie die reagieren. Der Verlängerung wiedersprochen und den Vertrag direkt zum Sommer hin gekündigt !!!


    Manchmal ist weniger sagen eben immer noch das beste :D:D:D

  • Moin!


    Ganz kurz meine Erfahrung mit ähnlicher Situation:


    - Festnetztelefon über Auktion verkauft
    - als Paket (versichert) abgeschickt
    - Käufer meldet sich nach zwei Wochen: Paket nicht da!
    - ich als Verkäufer bei Post nachgefragt.
    - Antwort: Paket wurde gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Diese wurde mir zugefaxt. Die Unterschrift stammte mit dem Namen des Käufers überein.
    - Empfangsbestätigung zum Käufer geschickt. Der sagt, ist nicht meine Unterschrift!
    - Käufer gibt Eidesstattliche Versicherung ab, das er das Paket nicht erhalten hat und die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung nicht seine ist.
    - Jetzt fängt die Versicherung an zu greifen und ich bekomme nach ca. 2. Wochen den
    Wert erstattet und kann es den Käufer zurücküberweisen.


    Insgesamt hat die Prozedur ca. 8 Wochen vom abschicken des Paketes gedauert.


    Ob der Käufer jetzt betrogen hat oder nicht, ist mir eigentlich egal.


    Ich habe mein Geld, er hat sein Geld ..........und vielleicht das Telefon auch.



    MfG


    BerniesNET

    Cubot S600

  • Zitat

    Original geschrieben von Little Cannibal
    :top: :top: :top: Der einzig vernünftige Post hier :top: :top: :top:


    sehe ich völlig anders.


    Es ist eine Frage gestellt worden, die nunmal juristisch zu beantworten ist. Dazu gibt es verschiedene Meinungen (in einem Forum durchaus erwünscht) und diese werden eben begründet. Da es juristische Meinungen sind, werden diese eben durch §§ belegt.


    Wenn diese dich abschrecken oder überfordern (scnr), dann musst du irgendwie drüber hinweg lesen.


    Ich finde es, ohne jurist zu sein, sehr interessant, wie hier kontrovers argumentiert wird.


    Also Guido, nichts für ungut, aber in dem ganzen "Dummgeschwaller" steckt 100x mehr drin als in deinem

    Zitat


    An den TE: Dein Schwager sollte sich an O2 wenden, und sagen, daß er die Ware nicht bekommen hat! Scheiß auf irgendwelche Gesetze. <--- sorry, aber LOOOOOOOOL
    Dein Schwager sollte ganz einfach sagen: "Ich habe die Ware nicht bekommen"!


    grüße!



  • Ich sage nur: Chancen nützen!


    Wer zu dämlich ist, zumindest den Tenor des hier (juristisch) Gesagten zu verwerten, dem bleibt halt nur noch der (teure) Gang zum Rechtsanwalt.



    Wenns schon woanders nicht wehtut, dann wenigstens im Geldbeutel.



    Ich kann nicht beurteilen, wie es bei Informatikern aussieht, aber: Eine gewisse Fachterminologie gehört wohl zu jeder höheren Bildung und demzufolge auch zu darauf aufbauenden Diskussionen. Würde man ohne Fachausdrücke arbeiten, würde das erheblich mehr Zeit kosten und Unsicherheiten schaffen.


    Das ist halt eine Art des abgestimmten Arbeitens.


    Sind dann Mediziner für dich per se auch Dummschwätzer? Dort werden ja sogar der eigenen Kundschaft ohne Rücksicht auf deren Intellekt noch Fremdwörter ohne Ende zugeworfen. Aber man stelle sich mal vor, Mediziner würden im OP in 08/15-Sprache kommunzieren :rolleyes:


    Eine detaillierte, vollumfänglich allgemeinverständliche und auf die betroffenen Person zugeschnittete Beratung in Rechtsangelegenheiten wird es hier nicht geben.



    Und: Wenn du (als Nichtbetroffener) so gar nichts verstehst, dann überlies es doch einfach. Denn was bei dir hier rauskommt, ist tatsächlich dummes Zeug.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Es soll Fälle geben, in denen der Zusteller die Empfängerunterschrift fälscht und die Sendung ablegt.


    Da DHL den Zusteller nachvollziehend kann, gibt dieser - je nach Druck- sein Fehlverhalten in so einer Situation wohl früher oder später zu.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Heute bekam mein Schwager Antwort von o2....


    Sobald ein Dritter - beispielsweise ein Nachbar - ein Paket entgegennimmt, handelt er aus der sog. Geschäftsführung ohne Auftrag, da er sich um die Angelegenheit einer anderen Person kümmert.


    Demjenigen der dann als sog. Geschäftsführer ohne Auftrag auftritt, obliegt eine Aufsichtspflicht.


    Ein Paket unbeaufsichtigt im Flur eines Mehrfamilienhaus zu deponieren, stellt eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht dar. Aus dieser Pflichtverletztung haftet die dritte Person ( vgl. § 677 BGB )


    In diesem besonderen Fall trifft o2 keine Schuld. Wir bitten Sie, im Innenverhältnis Ihren Schaden bei der Person geltend zu machen, die die Pakete entgegengenommen hat.


    Anbei erhalten Sie die Ablieferbelege zu den Sendungen.



    Auf DEUTSCH : Jetzt kann mein Schwager 24 Monate Grundgebühren für die 2 VVL zahlen da der Nachbar wie sagt man so schön SOZIALSCHWACH ist und eh täglich Besuche vom Gerichtsvollzieher bekommt.

  • Exakt dieses habe ich in nicht juristischen Worten schon am Anfang des threads prophezeit bzw. aus eigener Recherche erzählt. Bevor es die segensreichen Packstationen gab, hatte ich auch ständig Nerverei mit DHL - und wenn es nur Nachbarn waren, denen ich mehrmals hinterherlaufen musste, bis sie sich endlich mal bequemt haben, die Tür zu öffnen oder Nachbarn, die mir dann ein ekelhaft nach Rauch stinkendes Teil übereicht haben. Es muss doch irgendeine möglichkeit geben, sich beim Transportunternehmen zu verbittten, dass Sendungen anderen überreicht werden - schon weil nicht überall zuverlässige Nachbarn hausen. Es ist schon ein komischer Rechtsstaat, wo ein Unternehmen nicht für die Fehlleistungen seines Transporteurs verantwortlich gemacht werden kann. Wenn ich irgendwo was bestelle, erwarte ich, dass man es mir selbst zustellt und nicht AliBaba und den vierzig Räubern oder sonstwie jemandem, der zufällig in meiner Nähe wohnt und dem Boten das Paket abnimmt, und solange nichts zugestellt ist, hat eine Übernahme der Ware von mir nicht stattgefunden und ich muss doch an sich auch nichts bezahlen (eine solche Bezahlung stellt der Vertrag doch quasi dar) - das wäre doch logisch, aber Rechtsverdreher sehen das wohl anders und wenn man sich den Juristenanteil in der Politik so ansieht, kommt nur noch Brechreiz auf.
    :confused: :flop:


  • War zu erwarten dass sich o2 querstellt. Das mach deren Ansicht aber nicht richtiger...



    Aber: Wieso sollte dein Schwager Grundgebühr für die verlängerten Verträge bezahlen müssen? Du schriebst neulich, er hätte die telefonische VVL fristgemäß widerrufen? Dann kann es höchstens Ärger mit der Rückabwicklung geben, wobei dann aber o2 aktiv werden müsste.


    Ggf. natürlich nochmals beweisfest widerrufen (Widerrufsfrist läuft meiner Meinung nach ohnehin noch nicht) und nochmal Kündigung der Verträge nachschieben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Es muss doch irgendeine möglichkeit geben, sich beim Transportunternehmen zu verbittten, dass Sendungen anderen überreicht werden


    Als ich damals in so einem Haus gewohnt habe habe ich den paketfahrer einfach gesagt er soll nächstemal die pakete einfach wieder mit zur Post nehmen.
    Übrigens hatten die paketfahrer eine Zeitlang Pakete in Ortnahen Kioske etc abgeliefert.
    Ich fand das gut.
    Aber die Post hat das scnell wieder eingestellt da zu viele Pakete verschwunden sind.
    Die Kiosk besitzer mussten übrigens nicht für verschwundene Pakete haften!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!