vorderes Kennzeichen versetzen

  • Hallo, weiss jemand zufällig ob es erlaubt ist das vordere Kennzeichen (im Moment an der originalen Befestigung Stosstange) weiter nach unten, bzw auch nach links oder nach rechts zu versetzen? Natürlich an eine "freie Stelle" wo es die Lichtanlage, bzw. andere wichtige Bauteile nicht behindert.


    Oder muss dann evtl. etwas umgetragen oder begutachtet werden?


    Ach ja es handelt sich um einen Golf 3. Eine neue Kennzeichenbefestigung würde ich dann selber "basteln". Nur halt etwas tiefer als im Original.


    Gruss


    Marc

  • Das Kennzeichen muss mindestens 20cm über dem Boden hängen.


    MfG

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Servus,


    ich hatte mal einen Alfa Romeo da war das Kennzeichen vorn links,
    war aber nicht extra vermekrt oder so!
    Von daher, denke ich dass das einfach so machen kansch!

  • Zitat

    Original geschrieben von Andyy23
    Das Kennzeichen muss mindestens 20cm über dem Boden hängen.


    MfG


    Unter- oder Oberkante?


    Meines hängt nämlich irgendwie tiefer..... :rolleyes:


    Gruß
    Upprcalypse

    KN-Bug? -> PN :)


  • Unterkante.
    Meins hing auch tiefer, aber da wurde in 6 Jahren nicht einmal drauf angesprochen.
    Wenn es sich nur um ein paar cm handelt, wird da sicherlich keiner was sagen.


    MfG

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    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Hm, habe gerade nochmal nachgemessen, sind 13cm....


    Naja, muss ichs halt n stück hochsetzen :D


    Gruß
    Upprcalypse


    P.S: Es ist an der Originalhalterung (die ist aber relativ weit unten), nur das Auto ist so tief...

    KN-Bug? -> PN :)

  • Dann lass es doch einfach so. Wenn du das FW eingetragen hast, und der TÜV-Prüfer hat nix zum NR. Schild gesagt, würde ich es so lassen.

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    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Hmm,


    da gibt es aber noch ein paar andere Probleme! Die Unterkante deines Reflektors der Abblendlichtes muß 500mm über dem Boden sein! Wenn das nicht der Fall ist, kann jeder Polizist die Eintragung anzweifeln!


    MFG


    UHT

  • Keine Sorge, das hab ich schon berücksichtigt, sind genau 50,02cm :D (Hat zumindest der Prüfer behauptet)


    Das Nummernschild war aber bei der TüV Abnahme noch nicht befestigt (Hab ein Vollgutachten gebraucht und hatte deshalb nur ein Überführungskennzeichen mit Draht rangehängt)


    Naja, stellt ja kein Problem dar das Nummernschild etwas höher zu hängen, ist nicht irgendwie in einer Mulde oder so.


    Gruß
    Upprcalypse

    KN-Bug? -> PN :)

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