Rechtsfrage: Sachbeschädigung/Anzeige

  • Ganz einfach: anzeigen und diese erst zurückziehen, wenn das Geld da ist. Somit hast du quasi ein legales Druckmittel.
    Zurückziehen kannste die Anzeige jederzeit und das kostenfrei (falls das auch zur Diskussion steht). Was nutzt dir ein Vertrag, wenn er eh nicht zahlen kann?!

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Lass dich vorher aber hinsichtlich der Fristen bei relativen Antragsdelikten nochmal in Kenntnis setzen. ;)


    Soweit ich weiß, liegt die bei drei Monaten und m.E. kann auch ein zurückgenommener Antrag nicht erneut gestellt werden.


    Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Sehr richtig. Jedenfalls andersum, also entweder du zahlst, oder ich zeige dich an, ist es Nötigung. Moralisch absolut unverständlich, aber leider rechtlich so (Drohen mit einem erlaubten Übel oder so). Die Formulierung liegt ja nicht viel anders...also vorsichtig.


    Wenn Baptist seinem Freund Arno eine runterhaut und Arno ihm nun mit einer Anzeige droht, falls Baptist ihm nicht ausgleichend seine Freundin Carla überlässt ( :eek: Korrekturanm.: Frauenbild prüfen!), dann ist die Drohung mit der Anzeige wohl eine Nötigung, aber wenn ich klar die Folgen skizziere, was passiert, wenn das vereinbarte Ziel nicht eingehalten wird und das eine mit dem anderen in einem Zusammenhang steht, dann ist das doch keine Nötigung!? Jetzt mal unabhängig davon, ob es klug ist, so ein Schreiben aufzusetzen.


  • Tja, wenn der Verursacher über 18 ist, kannst Du den Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" getrost vergessen. Verwandte leihen ohnehin nur freiwillig, Freunde ebenso, und Banken nur, wenn ihnen keine Erkenntnisse vorliegen, die für Rückzahlungsprobleme sprechen (negative Schufa, kein geregeltes Einkommen o.ä.).


    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Wenn jmd mein Eigentum beschädigt, muss er/sie auch dafür gerade stehen.


    Soweit die graue Theorie. In der Praxis sieht so etwas leider manchmal anders aus. Du magst kein Problem darin sehen, mal eben 1.600 Euro auf einen Batzen einzufordern. Wenn der Schuldner aber nicht in der Lage ist, diesen Betrag auf einen Rutsch zu zahlen, und auch keine Familienmitglieder/Verwandte/Freunde einspringen können oder wollen, was dann?


    Und wenn Du dann sofort klagst, na und? Meinst Du etwa, dadurch flösse das Geld schneller?


    Alleine bis die Klage verhandelt ist, geht einige Zeit ins Land, und der Zahlungswille des Schuldners wird mit Sicherheit nicht gesteigert. Am Ende hast Du enorme Mehrkosten produziert, die bei erfolgreicher Klage zwar der Schuldner tragen muß, für die Du als Kläger aber erst einmal in Vorleistung treten muß.


    Selbst wenn Du dann das Geld einfordern kannst, mußt Du immer noch damit rechnen, daß das Gericht dem Antrag des Beklagten auf Ratenzahlung folgt.
    Nimm mal an, der Beklagte ist ein Azubi mit 500 Euro im Monat. Dann darfst Du mit stolzen Raten von 30 - 50 Euro monatlich rechnen - wenn überhaupt.


    Immer daran denken: einem nackten Menschen kann man nicht in die Tasche greifen. ;)


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989


    Immer daran denken: einem nackten Menschen kann man nicht in die Tasche greifen. ;)


    Viele Grüße und einen
    Happy Day


    Du hast vollkommen Recht.


    Aber derjenige sollte schon die Konsequenzen seines Handelns zu spüren bekommen.
    Daher, wenn er die Anzeige zurückgenommen sehen will, muss er wohl oder übel den Schaden zahlen.


    Vorher würde ich die Anzeige nicht zurück ziehen.


    Selbst wenn es ein Azubi mit 500€ Nettogehalt ist, dieser wird kaum eine Wohnung zahlen müssen, ergo wohnt er zuhause, ergo können seine Eltern ihm da auch aus der Patsche helfen.


    Sicher sind € 1.600 keine Kleinigkeit, aber die sollte man doch in relativ kurzer Zeit zahlen können.


    just my 2 cents...

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  • Re: Rechtsfrage: Sachbeschädigung/Anzeige



    Warum läßt du nicht einfach den Verursacher die 1525 Euro überweisen und dann die Reparartur durchführen. Daraufhin ziehst du die Anzeige zurück.


    Wenn du den Rechtsweg beschreiten willst, kannst du sofern es sich nicht um einen "normalen" Menschen handelt nichts erreichen außer Kosten!


    Mit dem von dir vorgeschlagenen Vertrag wäre ich vorsichtig. Evtl. schafft es dein "Freund" den Vertrag durch einen klugen Anwalt für nichtig zu erklären z.B. wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten. Dann ist deine Anzeige weg und er kann von dir Rückzahlung von 1525 Euro verlangen mit allen bekannten Massnahmen: Gerichtsvollzieher & Co. Dann bist du ganz schnell der Dumme!


    mannesmann

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    aber wenn ich klar die Folgen skizziere, was passiert, wenn das vereinbarte Ziel nicht eingehalten wird und das eine mit dem anderen in einem Zusammenhang steht, dann ist das doch keine Nötigung!? Jetzt mal unabhängig davon, ob es klug ist, so ein Schreiben aufzusetzen.


    Tja sollte man denken. Problem ist folgendes. Def. Droh. Irgendwas mit Inaussichtstellen eines künftigen Übels auf dessen Eintritt bla bla...Übel ist irgendwie was mit Nachteiligkeit. Sorry aber Strafrecht hatte ich ewig nicht mehr.


    Jedenfalls ist eine Anzeige ja dann auch ein Übel für den KFZ Verformer. Und es wird ja durch den Vertrag auch in Aussicht gestellt. Haben das mal recht lang behandelt und ich fands auch total ungerecht, weil wie kann etwas ein Übel sein, was die Rechtsordnung selbst vorgibt? Hat ja auch nix mit Selbstjustiz zu tun oder so. Naja, nach hM ist das aber wohl rechtswidrig.


    Deswegen sei weiterhin zur Vorsicht geraten :)

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von m4ddy
    Jedenfalls ist eine Anzeige ja dann auch ein Übel für den KFZ Verformer. Und es wird ja durch den Vertrag auch in Aussicht gestellt.


    Jo, aber es muß ja rechtswidrig in "Aussicht gestellt" werden. Naja, wie auch immer: die Idee mit dem Schreiben sollte gut überdacht sein. ;)


    Vor allem sollte der Threadersteller aber die Sache mit den Fristen klären, sonst ist es eh Essig mit einer Anzeige.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Jo, aber es muß ja rechtswidrig in "Aussicht gestellt" werden. Naja, wie auch immer: die Idee mit dem Schreiben sollte gut überdacht sein. ;)


    Es wird ja eben von der hM als rechtswidrig angesehen, auch das Drohen mit einem erlaubten Übel. Hab da irgendwo noch ne Klausur rumfliegen wo das vorgekommen sein müsste ;)

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Selbst wenn es ein Azubi mit 500€ Nettogehalt ist, dieser wird kaum eine Wohnung zahlen müssen, ergo wohnt er zuhause, ergo können seine Eltern ihm da auch aus der Patsche helfen.


    Tja, wenn er denn zahlt, wäre ja eh alles klar. Wenn nicht: Im Regelfall Pech gehabt :) Tatsächlich ist es leider so, dass man selbst mit ausgefertigtem Titel dem schönen Geld immer noch Massen weiteres Geld hinterherwerfen muss. Jeder Besuch des GVs kostet nochmal prdentlich. Und das zahlst erstmal du. Und: Den Fall, dass ein Schuldner tatsächlich so solvent ist, dass bei ihm die Schuld in weniger als 6 Monaten vollstreckt werden konnte, habe ich noch nie erlebt. Es gibt Pfändungsfreigrenzen, Gerichtsvollzieher sind über Monate nicht in der Lage, mal beim Schuldner zu vollstrecken, wenn dieser nicht da ist, geht die ganze Warterei von vorne los usw.


    Auf Deutsch: Mehr oder weniger "gütlich" einigen oder das Geld für die nächste Zeit abschreiben.

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