ZitatOriginal geschrieben von Hamasaki
Habe zufällig beobachtet das jemand ein PS2 Spiel zurückgeben hat mit der Begründung, dass das Spiel nicht auf seiner Konsole funktioniert. (MM in Bremen )
Ja und was hat er bekommen? GELD? anderes Spiel?
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ZitatOriginal geschrieben von Hamasaki
Habe zufällig beobachtet das jemand ein PS2 Spiel zurückgeben hat mit der Begründung, dass das Spiel nicht auf seiner Konsole funktioniert. (MM in Bremen )
Ja und was hat er bekommen? GELD? anderes Spiel?
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Das war mal. Das 14tägige Umtauschrecht war bis vor einiger Zeit (keine Ahnung, wie lange das jetzt her ist) eine feste Servicezusicherung aller MMs, nicht bloß Kulanz. Dies ist inzw. nicht mehr so; jetzt ist es wirklich nur noch Kulanz, und daher kann von "garantiert" keine Rede sein. Hilfsweise hilft ein Blick ins Fremdwörterbuch...
Notfalls reicht auch ein Blick ins BGB ab § 433.
Erstmal kann man vom MM Nacherfüllung (§ 437 BGB) verlangen, d.h. Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mängelfreien Sache nach Wahl des Käufers. Wenn der MM es auch nach Fristsetzung nicht schafft, ein mängelfreies Gerät zu übereignen, dann kann man vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld wieder und der MM das mangelhafte Gerät.
Das ist die gesetzliche Regelung, normalerweise hilft auch ein bißchen nettes "herumdiskutieren" und man bekommt sein Geld wieder oder darf sich etwas anderes aussuchen aus dem Sortiment unter Anrechnung des Bemängelten. Solange man freundlich ist und der Einwand begründet ist, bekommt man in 99 % der Fälle das Geld zurück. Ich kann den MM aber schon verstehen, die geben einfach mehr kein pauschales Umtauschrecht, das zieht leider nur notorische Querulanten an.
mannesmann
Re: Mediamarkt / Kauf eines Philips Fernseher / 14 Tage Rückgaberecht? / Kein Fernabs
ZitatOriginal geschrieben von A.Kordis
Ich dachte erst, dass er kaputt ist. Nach Lesen einiger Testberichte zu diesem bzw. anderen Philips Fernsehern, wurde dieses überall bemängelt.
Die ganze Sachmängelgewährleistung greift aber nur, wenn es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB ist. Da scheinbar alle Philips TV-Geräte derartig brummen ist das wohl kein solcher Mangel.
Daher wenn dann nur auf Kulanz, aber da sollte MM schon mitmachen.
CH
Re: Re: Mediamarkt / Kauf eines Philips Fernseher / 14 Tage Rückgaberecht? / Kein Fer
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Die ganze Sachmängelgewährleistung greift aber nur, wenn es tatsächlich ein Mangel im Sinne des BGB ist. Da scheinbar alle Philips TV-Geräte derartig brummen ist das wohl kein solcher Mangel.
Ein Sache ist frei von Mängeln iSd § 434 ist nach Absatz 1 S. 1, wenn sie "die vereinbarte Beschaffenheit" aufweist. Eine solche Vereinbarung ist hier nicht vorhanden. Also bleibt nur Satz 2. Die Nr. 1 deutet schon auf einen Mangel hin, denn ein ständiges Brummen hindert den Käufer von der "vorausgesetzten Verwendung", allerdings müsste diese Verwendung vertraglich festgschrieben sein, also scheidet Nr. 1 aus. Die Nr. 2 letzter Halbsatz verlangt, eine Beschaffenheit, "die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Ein andauerndes Brummen kann man wohl kaum von einem neuen Fernseher erwarten, auch wenn alle Philips Gerät so "veranlagt" sind. Es liegt also ein Mangel vor. Wenn man natürlich zu Mediamarkt kommt und denen selber sagt, dass ALLE Philips Geräte brummen, dann könnte man sich selber ins Aus geschossen haben! Es würde dann streng genommen kein Mangel mehr vorliegen. Das Bestehen auf die gesetzliche Regelung sollte nur ultima ratio sein, besser ist freundliches Einreden auf die MM Mitarbeiter --> Kulanz ist der bessere und einfachere Weg!
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Daher wenn dann nur auf Kulanz, aber da sollte MM schon mitmachen.
Natürlich, die wollen ja auch keine verärgerten Kunden!
mannesmann
ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Ja und was hat er bekommen? GELD? anderes Spiel?
Bar auf die Hand!
Jedes mit Strom betriebene Gerät "brummt" auf die ein oder andere Art und Weise.
Per Ferndiagnose jetzt zu sagen, ob und wie das Brummen des TE jetzt außerordentlich stark ist oder nicht halte ich für etwas fragwürdig.
Das Gerät läuft und daher ist es für die vertragsgemäße Verwendung zunächst geeignet. Auf einen Streit ob das jetzt ein Mangel ist oder nicht würde ich mich daher auch nur bedingt einlassen, aber das ist ja wohl doch eher theoretischer Natur.
CH
Dann formuliere ich es eben um:
Nach meiner Erfahrung kriegst man es zu 100% wieder (hab noch nie etwas nicht umtauschen können). Aber ich mache auch gerne 99% draus, falls du dich damit besser anfreunden kannst.
Und ja, Software wird auch umgetauscht, wenn man sagt, dass das Spiel defekt ist bzw. ab einer bestimmten Stelle abstürzt. Nur muss man eben auch damit rechnen, dass der Verkäufer das dann direkt testet.
Man kann jetzt viel zu Paragraphen und Theorie schreiben, Fakt ist doch:
Du kannst (noch) in allen MM jedes gekaufte Produkt innerhalb der ersten 14 Tage problemlos ohne Angabe von Gründen wieder umtauschen. Geld zurück natürlich. Dabei spielt es sogar keine Rolle, ob du die Ware beim MM Kiel gekauft hast und im MM Aachen wieder umtauschen möchtest (ausser es ist ein Raten-/Zielkauf, dann nur im selben).
Ich habe mir kürzlich ein Festnetztelefon im MM gekauft. Da mein vorheriges meine PC-Lautsprecher gestört hat, habe ich den Verkäufer gefragt, ob ich das Gerät im Notfall zurückgeben und mein Geld wiederbekommen könnte. Seine Antwort: "Na klar, innerhalb von 14 Tagen können Sie alles bei uns zurückgeben und Sie bekommen ihr Geld zurück".
Wie gesagt, man könnte hier ewig reden und sich auf Paragraph §xyz berufen, oder in den AGBs von MM stöbern oder einfach hinnehmen...
...dass man bis dato jedes Produkt in jedem MM innerhalb der ersten 14 Tage einfach so umtauschen kann! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Dexter
...dass man bis dato jedes Produkt in jedem MM innerhalb der ersten 14 Tage einfach so umtauschen kann!
das würd ich so bestätigen. hatte mir bei media markt ende letzten jahres ein laptop gekauft. zuhause ausprobiert und bemerkt, dass mir das display nicht zusagt. also bin ich hingefahren und hab denen das so gesagt. antwort des verkäufers:
"naja, wenn keine kratzer dran sind" - er guckt kurz - "kein problem." er hat mir ne quittung geschrieben, mit der bin ich zur kasse und hab mir die kohle (immerhin 1399 euro) auszahlen lassen.
fazit: super! a
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