Hallo
Ich habe eben eine Mail bekommen, das sich jemand den Ausdruck "C64" als Wortmarke eintragen lassen hat. Daß bedeutet, daß alle die die Bezeichnung C64 in Zukunft, in der Mailadresse, der Homepage etc. verwenden, oder auch nur bei Ebay einen C64 versteigern wollen, dafür Lizenzgebühren bezahlen müssen.
Derzeit ist der Antrag auf Markeneintrag gestellt, und bis zum 6.4.06 hat man Zeit dagegen Wiederspruch einzulegen.
Da ich eben viele kenne, die die Bezeichnung C64 in der Homepageadresse, oder Mailadresse verwenden (auch ich selbst) bin ich am Überlegen, ob man da Wiederspruch einlegen kann, und so die Markeneintragung vielleicht verhindert werden kann.
Nur wie macht man das, damit das Rechtlich korrekt verläuft.
Die alternativen wären nämlich:
1. Alle Seiten mit C64 in der Domain vom Netz nehmen, und Mailadressen ändern. (Kostet Geld und Aufwand, und würde einer Kapitukation gleichkommen)
2. Lizenzgebühren bezahlen (Noch mehr Geld, und totale Kapitulation)
3. Auf die Abmahnung warten. (Sonst geht's noch) und wenn sich heute jemand C64 als Wortmarke schützen lässt, dann hat der ausschließlich Lizenzgebühren, bzw. Abmahngebühren im Kopf. Und die gönn ich dem nicht.
Hoffe da kann mir einer Helfen.