Wiederspruch gegen Markeneintrag einlegen, wie?

  • Hallo


    Ich habe eben eine Mail bekommen, das sich jemand den Ausdruck "C64" als Wortmarke eintragen lassen hat. Daß bedeutet, daß alle die die Bezeichnung C64 in Zukunft, in der Mailadresse, der Homepage etc. verwenden, oder auch nur bei Ebay einen C64 versteigern wollen, dafür Lizenzgebühren bezahlen müssen.


    Derzeit ist der Antrag auf Markeneintrag gestellt, und bis zum 6.4.06 hat man Zeit dagegen Wiederspruch einzulegen.


    Da ich eben viele kenne, die die Bezeichnung C64 in der Homepageadresse, oder Mailadresse verwenden (auch ich selbst) bin ich am Überlegen, ob man da Wiederspruch einlegen kann, und so die Markeneintragung vielleicht verhindert werden kann.


    Nur wie macht man das, damit das Rechtlich korrekt verläuft.


    Die alternativen wären nämlich:
    1. Alle Seiten mit C64 in der Domain vom Netz nehmen, und Mailadressen ändern. (Kostet Geld und Aufwand, und würde einer Kapitukation gleichkommen)
    2. Lizenzgebühren bezahlen (Noch mehr Geld, und totale Kapitulation)
    3. Auf die Abmahnung warten. (Sonst geht's noch) und wenn sich heute jemand C64 als Wortmarke schützen lässt, dann hat der ausschließlich Lizenzgebühren, bzw. Abmahngebühren im Kopf. Und die gönn ich dem nicht.


    Hoffe da kann mir einer Helfen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Homepageadresse kann ich ja noch verstehen, aber Mailadresse ??
    Was hat es jemanden anzugehen, wenn ich mich c64-freak@gmx.net nenne ?


    Übrigens von "wem" kam denn die Mail ? Gibt es dazu auch offizielle Wortmeldungen?Immerhin ist C64 nicht eben unbekannt und man interessiert sich schon dafür, wer sich das eintragen lassen will.

  • Die Mail kam von einem anderen C64 Fan, der das in unsere Mailingliste geschrieben hat. Dazu auch ein PDF-File vom Deutschen Marken, und Patentamt, in dem der Eintrag der Wortmarke bestätigt ist. Bin mir nur nicht ganz sicher, wie das mit dem Urhebberrecht aussieht, deswegen hab ich das PDF nicht angehängt.


    In dem PDF ist auch der Name des Markeninhabers eingetragen. Aber aus den gründen der Rechtsunsicherheit will ich den derzeit nicht nennen, bis klar ist, daß ich dazu berechtigt bin. Jedenfalls ist das jemand aus Hamburg, soviel sei verraten :)

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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  • Ich kann eigentlich nicht glauben das sich da irgendwer Rechte sichern konnte. Entweder ist C64 nicht markenrechtlich zu schützen, oder falls es möglich ist, hat Commodore International Ltd. das sicherlich schon getan. Auch wenn Commodore International Ltd. 1994 in Insolvenz ging, sollten die Markenrechte und Warenzeichen weiterhin geschützt sein.


    Ich hab mal kurz Google bemüht: Google sagt die Namensrechte an der Marke Commodore wurden an Yeahronimo Media Inc. verkauft. Die wollen zwar gegen nichtauthorisierte Nutzung vorgehen, aber ich denke private Projekte oder Foren sind davon nicht betroffen.

  • Zunächst einmal legst Du - wenn überhaupt - einen Widerspruch ein und nicht das andere... ;)


    Dann musst Du natürlich wissen, daß so eine Wortmarke immer nur für bestimmte Geschäftsbereiche gilt, so daß zum Beispiel die Firma ABC Bikinis herstellen darf und eine andere Firma ABC eine Diskokette betreiben darf - erst wenn diese beiden aneinanderstoßen geht es vor Gericht.


    Ein Freund von mir beispielsweise hat seinen Firmenname als Wortmarke zum Bedrucken von T-Shirts, eine gleichlautende Konkurrenzfirma aus einem anderen Bundesland hat dieselbe Marke zum Bedrucken von Bannern... :p


    Um den Widerspruch einzulegen musst Du berechtigtes Interesse an der Marke C64 haben - also zum Beispiel wenn Du selbst Notebooks, Taschenrechner oder so herstellest bzw. unter diesen Label verkaufst.


    Die Gerichte haben im Intel/AMD-Streit entschieden, daß einfache Zahlen- bzw. Buchstaben/Zahlenkombinationen nicht schützenswert sind - es ist also sowieso alles fragwürdig, zumal der geschätzte Wert der Marke C64 im 21. Jahrhundert limes 0 ist... :rolleyes:


    Bei weiteren Fragen: http://www.epo.org ist Dein Freund... ;)

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Re: Wiederspruch gegen Markeneintrag einlegen, wie?


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ich habe eben eine Mail bekommen, das sich jemand den Ausdruck "C64" als Wortmarke eintragen lassen hat. Daß bedeutet, daß alle die die Bezeichnung C64 in Zukunft, in der Mailadresse, der Homepage etc. verwenden, oder auch nur bei Ebay einen C64 versteigern wollen, dafür Lizenzgebühren bezahlen müssen.


    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Kennst Du den Antragsteller? Weißt Du, warum er versucht, die Marke einzutragen, und was er damit vor hat?


    Nach welcher Nizzaer Klassifikation wurde die Marke überhaupt beantragt? Tangiert Dich das?


    Zitat


    Derzeit ist der Antrag auf Markeneintrag gestellt, und bis zum 6.4.06 hat man Zeit dagegen Wiederspruch einzulegen.


    Widerspruch kannst Du einlegen, wenn Du glaubst, daß die beantragte Marke Deine älteren Rechte verletzt. Da Du offensichtlich aber keine Wortmarke besitzt, die phonetisch ähnlich oder identisch ist, kannst Du dagegen nicht widersprechen!


    Zitat


    Nur wie macht man das, damit das Rechtlich korrekt verläuft.


    Du läßt einen Markenanwalt den Sachverhalt prüfen und widersprichst entweder beim OAMI, wenn es eine europäische Marke ist, oder beim Deutschen Patentamt, wenn es nur als deutsche Marke beantragt wurde.

  • Hi,


    also das deine email adresse dann Lizenzgebühren kostet stimmt so schonmal nicht. Eine Markenschutzverlerletzung setzt voraus, dass du die Marke (besser das Kennzeichen) im geschäftlichen Verkehr benutzt. Solange du auch eine Homepage nur betreibst um was für den guten alten C 64 zu berichten (so communitymässig) wird das auch kein geschäftlicher Verkehr sein.


    Maddy


    P.S. Das mit beim ebay verkaufen und dann Lizenzen zahlen kann ja auch nicht stimmen. Rein rechtlich ist das glaub § 24 MarkenG, rein logisch kann es ja nicht sein weil das sonst ja bei allen Dingen die bei Ebay verkauft werden so wäre. Oder kommt Nokia und will Geld wenn Du ein Nokia bei Ebay verkaufst?



    Ich glaub die Auswirkungen auf dich sind kleiner als du denkst.

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Aber aus den gründen der Rechtsunsicherheit will ich den derzeit nicht nennen, bis klar ist, daß ich dazu berechtigt bin. Jedenfalls ist das jemand aus Hamburg, soviel sei verraten :)


    Korrekt!


    http://publikationen.dpma.de/


    <edit> Offensichtlich geht der Direktlink nicht längere Zeit. Es ist Register Nr. 30555503


    Wo ist das Problem! Ist doch offiziell veröffentlicht!


    Klasse 35,38 und 42


    Damit tangiert es Dich wirklich. Machen wird man dagegen aber wenig können. Weder beim OAMI, noch beim DPMA ist eine solche Marke eingetragen. Und die Markenrechte von Commodore scheinen auch nicht mehr zu existieren. Die laufen nämlich aus, wenn sie nicht verlängert werden.


    Dem Antragsteller gehört übrigens auch http://www.c64.de und das schon deutlich bevor er die Marke eingereicht hat. Bleibt also abzuwarten, was er damit anstellt, was zu den drei Klassen paßt. Mir fällt da nicht viel dazu ein.


    Gewerbliches Supportforum? Webspaceanbieter auf C64 Basis? :rolleyes: Werbeagentur für Computerhändler, die ausgediente Hardware feil bieten? Softwareschmiede für C64 Emulatoren?


    So richtig verkaufen ist von den Klassen aber nicht abgedeckt.

  • hm...


    6.4?


    Klingt irgendwie nach Markeneintrag für Eu-Domain-Sunrise-Periode!


    Die geht nämlich genau bis zum 6.4, ab dem 7.4 kann dann jeder...


    ...auch ohne Markeneintrag.


    Und so nebenbei, jemand hat sich die Bezeichnung "SEX" in Belgien für Obst und Gemüse schützen lassen...


    Hier mehr dazu:
    Markengrabbing

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von visioneer
    Klingt irgendwie nach Markeneintrag für Eu-Domain-Sunrise-Periode!


    Die geht nämlich genau bis zum 6.4, ab dem 7.4 kann dann jeder...


    ...auch ohne Markeneintrag.


    Unwahrscheinlich! Markeneinträge kann man nicht so planen!


    Schau' mal, wie langsam die Mühlen da mahlen. Und die sind da noch fix! Beim OAMI dauert sowas sehr viel länger.


    16.09.2005 Anmeldung
    05.12.2005 Eintragung
    05.01.2006 Veröffentlichung


    Und dann sind es halt drei Monate, wo man den Eintrag relativ leicht wieder löschen lassen kann. Widerspruch einlegen und sich versuchen, mit dem Eintrager gütlich zu einigen. Erst, wenn das nicht klappt, geht es über das Gericht mit entsprechend hohen Kosten.


    Das ist eine vernünftige Lösung. Hat der Eintrager nämlich nicht absolut wasserdicht recherchiert, wäre die sofortige bedingungslose Eintragung mit unter Umständen unüberschaubaren Anwalts- und Gerichtskosten verbunden.


    Die Markenämter prüfen nämlich nur, ob die Marke formal eingetragen werden kann.

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