Juristen gefragt: Arbeitnehmerrecht Ruhe / Schlafräume

  • Hallo, ihr Juristen!


    Kurze und knackige Frage an euch, da ich bei Google einfach nicht weiterkomme:


    Gibt es eine rechtliche Grundlage von Unterbringungen der Arbeitnehmer in öffentlichen Gebäuden in Schlaf- und Ruheräumen bezüglich der Geschlechtertrennung? Ich kann mir nicht vorstellen daß es da keine Richtlinien seitens des Gesetzgebers gibt.


    Hintergrund: Mir wurde gestern erklärt daß es rechtlich ok sei, wenn Männer und Frauen in Gemeinschaftsruheräumen des Arbeitnehmers übernachten müssen - ich kann mir so etwas nicht vorstellen, sogar für sanitäre Anlagen gibt es Bestimmungen..


    Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, ich weiß wirklich nicht in welchem Gesetz ich blättern soll und Google hilft mir in der Beziehung nicht weiter, bis auf irgendein Gesetz der "Schankordung" :rolleyes:

  • Re: Juristen gefragt: Arbeitnehmerrecht Ruhe / Schlafräume


    Zitat

    Original geschrieben von ISCH
    Hintergrund: Mir wurde gestern erklärt daß es rechtlich ok sei, wenn Männer und Frauen in Gemeinschaftsruheräumen des Arbeitnehmers übernachten müssen - ich kann mir so etwas nicht vorstellen, sogar für sanitäre Anlagen gibt es Bestimmungen..

    Es wird sich schon keine an dich ranmachen wenn du es nicht willst. ;)


    Ansonsten sind ja Gemeinschaftsruheräume mit nem ordentlichen Hotelzimmer sowiso nicht zu vergleichen, aber ob der Raum dann für Frauen und Männer da ist, ist doch nun wirklich egal.

  • Danke für deine Antwort - die mir allerdings in keiner Beziehung weiterhilft.


    Nochmal für dich: Ich möchte eine Auskunft darüber ob es rechtlich haltbar ist, daß Männer und Frauen gemeinsam in einem Zimmer ruhen oder ob es gesetzliche Vorschriften gibt, die das untersagen.

  • Für was dient den der Ruheraum eigentlich: Zur Übernachtung oder für kürzere Ruhephasen?


    Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, das ein öfftenliches Gebäude, wie eine Behörde Schlaf- und Ruheräume hat. Ich dachte das mit den Beamten sein nur ein Gerücht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, das ein öfftenliches Gebäude, wie eine Behörde Schlaf- und Ruheräume hat.


    Nur weil Du es Dir (wieder einmal...) nicht vorstellen kannst, muss es noch lange nicht stimmen.
    Schon mal etwas von Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr, THW, Bundeswehr usw. gehört? Gerüchten zufolge sollen da Menschen arbeiten und auch schlafen...
    :rolleyes:

  • Daran hab ich jetzt nicht gedacht ... also ich denke richtig schlafen wird dort eh niemand, wenn es z.B. um Bereitschaftsdienst geht. Und da ist es doch egal wenn es nur einen Raum für Männer und Frauen gibt.

  • Um mal auf die Regelung bei Umkleiden und Sanitärräumen zu kommen.
    Hier gilt folgendes:


    - Umkleiden immer getrennt
    - Ab 5 AN Toiletten Geschlechtlich getrennt.


    Sonst sind mir keine Vorschriften bekannt..

    Für den optimisten ist das glas halb voll, für den pessimisten halb leer, für den ingenieur doppelt so groß wie's sein müsste.

  • Danke, aber die Vorschiften sind mir schon bekannt, devil-hwd. Ich kann und will aber nicht glauben daß für sanitäre Anlagen Regelungen getroffen wurden aber für Ruheräume nicht.


    Trotzdem ist es beruhigend daß wenigstens du verstehst was ich wissen möchte :)

  • Vorsicht mit den Begrifflichkeiten! Ruhen und schlafen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Im Rettungsdienst z. B. darf nachts bei vielen Organisationen nur geruht, aber nicht geschlafen werden. Es wird außerdem zwischen Arbeitszeit, Arbeits- und Ruhebereitschaft unterschieden. Es hat u. a. mit der Bezahlung zu tun, da kann es den Unterschied zwischen "nichts", sprich kein Geld, und "Stundenlohn plus steuerfreiem Nachtdienstzuschlag" bedeuten.


    Man sieht mal wieder: in Deutschland ist alles perfekt geregelt. :mad:


    In der Praxis liegen die Leute zwar im einen wie im anderen Fall im Bett und pennen.


    Aber da es rechtlich himmelweite Unterschiede gibt kann man das offiziell nicht in einen Topf werfen. Man müßte erstmal wissen ob hier Arbeits- oder Ruhebereitschaft angeordnet ist oder wirklich offiziell geschlafen werden darf. Ich kenne die genauen Regeln nicht, aber man verzettelt sich ganz schnell wenn man da nicht genau ist und wenn hier von "Ruheräumen" die Rede ist sind das keinesfalls Schlafzimmer. Das muß man in der Theorie pingelig trennen.


    Wobei es den meisten Männern wohl eher nicht so viel ausmacht wenn ne nette Kollegin im gleichen Zimmer übernachtet oder ruht, oder sonstiges (Ich verweise auf das Nicole-Zitat aus meiner Signatur ;)) - da muß ich Martyn Recht geben.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • In unserer Senioreneinrichtung gibt es einen Ruheraum. Das ist Vorschrift, gesetzliche Grundlage ist das Mutterschutzgesetz.


    Allerdings ist dies die einzige Regelung, die ich im Zusammenhang mit Ruheräumen kenne. Wird dir wohl leider nicht besonders weiterhelfen.

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