Hallo, ihr Juristen!
Kurze und knackige Frage an euch, da ich bei Google einfach nicht weiterkomme:
Gibt es eine rechtliche Grundlage von Unterbringungen der Arbeitnehmer in öffentlichen Gebäuden in Schlaf- und Ruheräumen bezüglich der Geschlechtertrennung? Ich kann mir nicht vorstellen daß es da keine Richtlinien seitens des Gesetzgebers gibt.
Hintergrund: Mir wurde gestern erklärt daß es rechtlich ok sei, wenn Männer und Frauen in Gemeinschaftsruheräumen des Arbeitnehmers übernachten müssen - ich kann mir so etwas nicht vorstellen, sogar für sanitäre Anlagen gibt es Bestimmungen..
Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, ich weiß wirklich nicht in welchem Gesetz ich blättern soll und Google hilft mir in der Beziehung nicht weiter, bis auf irgendein Gesetz der "Schankordung" ![]()