Talkline: Umstellung oder Kündigung

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Jap hab ich auch grad gesehen :) Leider steht da nicht zu wann man rausfliegen soll :(


    Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.


    Noch Fragen? ;)

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Jetzt hat auch Teltarif davon Wind bekommen ;). Der interessanteste Ausschnitt fuer den TE:


    "Nach Angaben von der Talkline-Pressestelle kann bei einer außerordentlichen Kündigung sogar die Rufnummer portiert werden. "


    Wieso sogar ? Ist doch normal. Oder kann der Provider einfach eine Million vom Konto abbuchen und wenn man dann kündigt, sagt er: ja aber die Rufnummer können Sie nicht mitnehmen, obgleich Gerichte die Portierung als Recht einräumen?
    Selbst (ja wirklich) mobilcom hat nach Stornierung meine Rufnummer ohne Probleme wieder weiter portieren lassen, während der Berater von der t-mobile-Hotline noch meinte: ja bei uns kann man nach Stornierung gar nicht die Rufnummer mitnehmen sondern nur nach ordentlicher Kündigung. Die kennen wohl auch die Richtesprüche nicht. Wieso hat mir denn o2 damals die 2,50 Euro Versand nach dem Widerruf zurücküberweisen müssen: weil bei wirksamen Widerruf die Sachlage vom Netzbetreiber so herzustellen ist, als wäre der Vertrag nicht geschlossen worden. Das heißt die Rufnummer muss natürlich für mich auch wieder in einen Vertrag portierbar sein. (Ja eigentlich auch ins selbe Netz. Da hätte man halt ins alte zurück und dann ins neue wieder reimportieren müssen, wenn man nicht gegen das BGH-Urteil verstossen wollte. )
    Stornierer muss portieren können, normal-Kündiger muss portieren können ja und wenn der Netzbetreiber den Vertrag nicht einhält wird man rausgeworfen und darf nicht portieren?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.


    Noch Fragen? ;)


    Falsch!
    Laut AGB muss der Kunde schriftlich informiert werden!
    Erst dann ist es eine Änderung, sonst muss der Kunde erst auf die erste falsche Rechnung warten und kann dann nach Widerspruch und neuer schriftlicher Info sonderkündigen. Das ist rechtlich wichtig, glaube ich sonst ist man nicht richtig vom Vertrag befreit und hat bei bestimmten Dingen wie eben das Behaltendürfen des Handys (oder drohender Rückforderung der Subvention) schlechte Karten. Also in jedem Falle den von den AGB erfassten Weg gehen, d.h. den Brief anfordern in dem auf die Umstellung hingewiesen wird!

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Normalerweise würde ich jetzt sagen man kann es auch übertreiben, aber bei Talkline wäre ich auch vorsichtig. Es ist in dem Falle wohl doch besser, etwas Schriftliches in den Händen zu halten.


    Also:


    Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.

    S/// Xperia Pro mit Telco o2 All in M
    LG HB620T mit simyo
    Vodafone 845 mit netzclub Internet-Flat
    Samsung GT-E1182 mit o2 Genion Card S und Aldi Talk
    Motorola RAZR V8 mit VF CallYa OpenEnd Talk&SMS

  • Hier gibt es etwas zum Thema.


    Gruß Dirk

    Motorola RAZR 2 V9
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    Apple I-Phone 3G (8GB)
    Motorola RAZR 2 V8+V8 Luxury
    Netz: T-Mobile (Combi Flat M), Congstar für Fremdnetze

  • Schade! Dieser Tarif war für mich optimal.
    Ich hatte zwar gestern auch einen Anruf von Talkline, hielt das aber für eine der heute üblichen Werbungen und habe das Gespräch einfach beendet ohne die penetrante Dame aussprechen zu lassen.
    Nun bin ich mal gespannt was nun erfolgt.
    Es muß ja wohl etwas schriftliches kommen.
    Und dann muß ich ja wohl doch zu den billigen Prepaidkarten wechseln. Zum Glück habe ich ja durch die Hilfe von Euch TT-lern schon die Simyo Karte für 1 € liegen. (Computerbild-Aktion)
    Für das Geld von der Auszahlung die ich für den Talkline-Vertrag bekommen habe kann ich ja schon eine ganze Zeit mit Simyo telefonieren.

  • Man muss ja nicht sonderkuendigen. Wie oben bereits beschrieben, reicht ein Widerspruch gegen die Aenderungen aus. Talkline ist dann verpflichtet, den Tarif so wie er ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit beizubehalten (die Mwst. koennen sie natuerlich erhoehen ab naechsten Jahr). Nach den 24 Monaten muss talkline aber nicht verlaengern und kann wie du auch den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende kuendigen. Dieses Recht hat aber jeder Anbieter. D.h. man bekommt nie ein Recht seinen Tarif lebenslang zu behalten, nur solange es dem Betreiber eben guenstiger erscheint als den Kunden nach Kuendigung ganz zu verlieren.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Anrufen - auf das bereits geführte Telefonat beziehen - mitteilen, dass man unter diesen Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte - Kündigungstermin erfragen, um Mißverständnisse zu vermeiden - schriftliche Bestätigung gemäß AGB verlangen - artig für das schöne Handy bedanken, welches man behalten darf - das Ganze als Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline schicken - Alternativen von Teltarif in Betracht ziehen - Portierung der Rufnummer nicht vergessen.


    Nicht jedoch sonderkuendigen, bevor man nicht schriftlich informiert wurde. Und sonderkuendigen mit dem Verweis auf die Aenderungen und diese Sonderkuendigung sich als ausserordentliche Kuendigung bestaetigen lassen.
    Sonst sagt talkline morgen nach neuer Durchrechnung (nachdem sie mitbekommen haben, dass sie ja die Subventionen verlieren oder Ihre eigenen AGB lesen): wir haben dem Kunden ja nie was mitgeteilt, die anderen Aussagen zu der Presse waren ja nur irrtuemlich. Man kann nach den AGB gar nicht sonderkuendigen, da ja der Aenderung widerprochen werden kann (weil einige vielleicht nur wiedersprechen und sie daher fuer eingie eh die alte Abrechnung weiterlaufen lassen muessen, warum haben sie sich denn nur telefonisch gemeldet, wenn doch in den AGB was anderes steht?) oder behaupten du haettest zwar sondergekuendigt, aber natuerlich nicht aus wichtigen Grund, denn es lag ja keiner vor, oder nicht wegen einer Preiserhoehung (wo dann die Rueckforderung der Subvention und Nachzahlung fuer Folgemonate erlassen werden muss) da du ja nicht gemaess den AGB schriftlich vorher informiert wurdest. Entweder bist du also vertraglich gebunden, da die Sokue nichtig ist oder weil du ja selbst gekuendigt hat, musst du die ausfallenden zukuenftigen GG und MU und die Subvention ersetzen. Oder In zwei Jahren kommt talkline und behauptet: wir haben zwar keine Rechnungen mehr gestellt aber rein rechtlich war die Sokue natuerlich nichtig (wie wir nun herausgefunden haben), da Sie ja erst nach Ihrer 'Sokue' schriftlich informiert wurden, also bezahlen sie die letzten Jahre mal fleissig nach, sie haetten ja telefonieren koennen.


    Nicht dass man vor Gericht nicht das Gegenteil beweisen koennte (ich habe alle Anrufe mitgeschnitten und davor natuerlich um Erlaubnis fuer die Mitschnitte gefragt) aber es wird schwierig und wer will es denn spaeter nach Mahnungen und Klage wirklich drauf ankommen lassen?

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Sorry,
    ich hatte das ganze so verstanden als würde Talkline zwngsumstellen und man hätte nur die Möglichkeit zu akzeptieren oder selber zu kündigen(Sonderkündigung)
    So wie Du schreibst muß - wenn überhaupt - ja Talkline die Sonderkündigung aussprechen (falls Sie dazu berechtigt sind) um einen loszuwerden.
    Dann habe ich ja doch noch eine Chance den Vertrag zu behalten.
    - und was in zwei Jahren ist ? schaun wir mal -

  • Zitat

    Original geschrieben von guenter-T
    Dann habe ich ja doch noch eine Chance den Vertrag zu behalten.
    - und was in zwei Jahren ist ? schaun wir mal -


    Natuerlich kannst Du den Vertrag (so wie er ist) behalten. Die zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit beim Abschluss gelten fuer beide Vertragspartner!


    Das Gespraech am Telefon ist sowieso nur Geschwafel, damit versuchen sie nur, die unsicheren Hausfrauen ueber den Tisch zu ziehen.


    Talkline kann Dir natuerlich schriftlich ein Vertragsaenderungsangebot machen. Wenn Du damit einverstanden bist, koennen die Bedingungen natuerlich einvernehmlich auch innerhalb der zwei Jahre geaendert werden. Oder der Vertrag einvernehmlich aufgehoben werden (zu welchen Bedingungen auch immer, eigentlich kannst Du immer Dein Telefon behalten)
    Bist Du es nicht, muss Dich Talkline zumindest diese zwei Jahre im abgeschlossenen Tarif lassen (und darf nicht vergessen, Dir drei Monate vorher rechtzeitig zu kuendigen *lol*)


    Bei Talkline und einigen anderen "Lieblingsprovidern" laeuft das erfahrungsgemaess so, dass das BGB einfach mal ignoriert wird und alle Kunden ploetzlich an ihrer teuren Rechnung sehen, dass sie einen neuen Tarif haben.
    Nun kannst Du entweder auf Vertragserfuellung bestehen (dann bekommst Du wieder den alten Tarif), oder fristlos wegen dem Vertragsverstoss kuendigen (und das Telefon behalten).
    In diesen beiden Faellen wird Dir jeder Richter recht geben, allerdings ist das manchmal auch erforderlich, denn die Firmen klagen gern wegen so etwas.


    Du kannst natuerlich auch auf Deinen netten Hotline-Mitarbeiter hoeren und Dich widerspruchslos in den fuer Dich schlechteren Tarif umstellen lassen - tja...


    Alles klar?



    Nachtrag: Solange Du es nicht schriftlich hast, dass Dein Vertrag auf fuer Dich unguenstige Konditionen umgestellt wurde, hast Du auch kein ausserordentliches Kuendigungsrecht! Solange musst Du also abwarten.
    Du kannst Dich in Deinem Kuendigungsschreiben natuerlich auf die Absichtserklaerung des Talkline-Mitarbeiters im Telefongespraech beziehen, aber das steht Talkline dann frei, ob sie es anerkennen. Du koenntest ja auch alles falsch verstanden haben.


    Ih persoenlich denke, dass sie die Kunden lieber fuer die Restlaufzeit im Alt-Tarif lassen anstatt ihnen das Telefon zu schenken. So gross ist der monatliche Verlust auch nicht, selbst wenn Du die 200min voll in fremde Mobilnetze abtelefonierst.
    Wer sich natuerlich am Telefon belatschern laesst, den Tarif zu wechseln.....

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