ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
... Für die Zeit, wo gestreikt wird und der Müll daher nicht von der Stadt oder den Stadtbetrieben abgeholt wird, fallen natürlich dort auch keine Gebühren an.
...
Wenn das so natürlich ist, gibt es selbstredend keinen Grund zu reden.
Ich hatte Dich so verstanden, daß der Mieter die Gebühren der Stadtbetriebe und zusätzlich die Kosten für die vom Vermieter beauftragte private Abholung bezahlen soll. Insofern war das dann wohl ein Mißverständnis meinerseits. Sorry.
Gruß
muli