Dann müssen wir eben nach Karlsruhe gehen! :mad: ![]()
Müllstreik - Miete reduzieren ?
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Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Vermieter denkt sich: "Ihr Penner!"Als Vermieter wärst du mir eindeutig einen Tick zu emotional, unprofessionell und prollig.
Vermutlich hälst du es auch noch für ok (= dein gutes Recht), heimlich einen Nachschlüssel für sämtliche vermieteten Wohnung zu haben.
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Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
... Beispiel: Geduldete Nutzung eines Kellerraumes als Trocknerraum. Vermieter denkt sich: "Ihr Penner!" und weg ist der Raum, Schloss davor. ...Nun, dann denkt sich der Mieter die Wegnahme eines Raumes berechtigt zu einer weiteren Mietminderung, bspw. für ein Kellerabteil wurde seitens der Gerichte 10 % Minderung der Miete zugesprochen. Teilt der Mieter dies dem "lieben" Vermieter mit, wird dieser, wenn er klar bei Verstand ist, den Raum ganz schnell wieder öffnen.

Gruß
muli
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Original geschrieben von muli
Wenn man die Müllgebühren direkt an den Müllentsorger bezahlt, dann hat man selbstverständlich kein Recht die Miete zu mindern, denn man würde tatsächlich den Falschen treffen.Du hast das Prinzip der Mietminderung absolut nicht verstanden. Es ist absolut unerheblich, an wen Du die Müllgebühren bezahlst, es zählt einzig und alleine die Tatsache, daß Deine Mietsache beeinträchtigt ist (Gerüche, Optik, Infektionsrisiko, liegt im Weg) - und zwar völlig unabhängig davon ob der Vermieter was dafür kann oder nicht.
Beispiel: Du (A) wohnst in einem Miet-MFH neben dem ein kleines, altes EFH steht welches jemanden anderen (B) gehört als Deinem Vermieter (C). Der EFH-Besitzer reisst nun sein altes Haus ab und baut neu. Du darfst nun trotzdem wegen Staub und Baulärm die Miete kürzen. Kapiert?
Ich schreibe übrigens gerade selber so einen Brief...

Nachtrag: Schröder hatte übrigens selber eine Weggabementalität (ins Ausland, den Osten, usw.)...
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Gott sei Dank gibt es noch Leute die so denken wie ich bei diesem Thema. Mann muß das ganze einfach differenzierter sehen:
Mieter und Vermieter sitzen beide im gleichen Boot. Der Mieter möchte nicht zwingend Umstände vorfinden die ihm das Leben „erschweren“ und der Vermieter möchte selbstverständlich auch seine Miete haben. Es ist wie immer im Leben: ein Geben und Nehmen.
Glücklicherweise ist bei uns der Müll in privaten Händen. Wäre es umgekehrt und bei uns wird gestreikt, würde ich mein sehr gutes Verhältnis zu meinem Mieter nicht aufs Spiel setzen, wegen diesen 4 Wochen wo kein Müll geholt wird.
Man kann sicher mit dem Mieter eine Lösung finden. Zum Beispiel die Anschaffung einer großen Tonne, wo jeder sein Müll reinwerfen kann. Am Schluß bringt man die selber zur Deponie und teilt sich die entstandenen Kosten. So sind beide zufrieden, der Mieter hat seinen Müll los und der Vermieter muß keine Kürzungen befürchten. Und der Nebeneffekt: Die streikerei von Verdi hat dann für meinen Teil nix gebracht. Wenn mir andere nicht helfen dann helfe ich mir eben selbst

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Ich denke es geht hierbei weniger um die Grundsatzfrage ob man die Miete kürzen darf wenn die Wohnung in irgendeiner Art beinträchtigt ist.
Wenn ich nen ganzes Jahr Baulärm vor der Tür hätte würde ich die Miete auch kürzen.
Es ist aber schon nen bisschen schlechter Stil wenn man weil mal drei Wochen lang kein Müll abgeholt wird in dem Monat die Miete um 14,38 Euro kürzt. Hat was von Erbsenzählerei. Das sind eben die kleinen Unschärfen die z. B. durch einen Streik entstehen.
Man muss einfach nicht zwingend jeden kleinen Vorteil mitnehmen der sich einem bietet. -
Mich würde mal interessieren, wie die Leute, die in diesem Fall für "Miete reduzieren" plädieren raegieren, wenn der Vermieter während des Streiks eine privat Entsorgungsfirma (Hausmeisterfirma oder Containerdienst) beauftragt und diese Kosten - zurecht - über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergibt.
Das sind dann übrigends die gleichen Leute die bei mir (Verwaltungsfirma) gerne anrufen und eine defekte Glübirne im Treppenhaus melden.
Sicherlich haben die Recht; das wechseln der Glühbirnen im Treppenhaus ist Aufgabe des Vermieters - allerdings zählt es auch zu dem Umlagefähigen Posten "Kosten der Treppenhausbeleuchtung". Also theoretisch wäre dann nicht nur die 30 Cent für eine Glühbirne, sondern auch die An/Abfahrt des Hausmeisters von dem Mieter zu zahlen - in großen Wohnanlagen läuft es auch so, aber in kleinerer Häusern hab ich das noch nie verstanden, warum das so sein muss.Im Normalfall ist es ja auch kein Problem, wenn der Hausmeister vor Ort ist wrd mitgewechselt wenn Bedarf besteht, aber wenn die Dreistigkeit der Mieter dann so groß wird, das die Treppenhausbirnen als Ersatzleuchten für die eigenen Lampen in der Wohnung dienen hört der Spaß dann auf...
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Original geschrieben von Tha Masta
Mich würde mal interessieren, wie die Leute, die in diesem Fall für "Miete reduzieren" plädieren raegieren, wenn der Vermieter während des Streiks eine privat Entsorgungsfirma (Hausmeisterfirma oder Containerdienst) beauftragt und diese Kosten - zurecht - über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergibt....Das würde ich stark bezweifeln, daß diese Kosten zurecht über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden können. Die Mieter haben dann zwar kein Recht mehr die Miete zu mindern, da kein Mietmangel vorliegt (danke Goodzilla für den Hinweis - [small]ich weiß eigentlich schon Bescheid, habe mich aber von fahrsfahrwerkaus auf's Glatteis fürhren lassen[/small]) aber für die zusätzlichen entstanden Kosten haftet IMHO der Entsorger im Rahmen des Schadensersatzes. Der Vermieter kann nicht zweimal für die Ausführung einer Leistung in Anspruch genommen werden.
Gruß
muli
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Dann erklär mir mal Muli, von welchen "zusätzlichen" bzw. doppelten Kosten du redest?
Für die Zeit, wo gestreikt wird und der Müll daher nicht von der Stadt oder den Stadtbetrieben abgeholt wird, fallen natürlich dort auch keine Gebühren an.
Unerwartet Hohe Kosten der Müllbeseitung nicht auf die Mieter umlegen zu dürfen wäre in etwa so wie die gestiegenen Heizkosten nicht an die Mieter weitergeben zu dürfen. Wenn du magst, können wir auch gerne darüber reden

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Original geschrieben von muli
Jedenfalls ist grundsätzlich nicht einzusehen, daß für eine Dienstleistung Geld bezahlt werden soll, die nicht ausgeführt wird. Dies sagt mir mein gesunder Menschenverstand und dies hat auch nichts mit Abzocke, "Geiz ist Geil" oder Mitnahmementalität zu tun.Doch, wenn man die Miete einfach so kürzt, dann hat es das in meinen Augen. Sparen, was man nur irgendwie kann, Recht so gut als möglich zu eigenen Gunsten nutzen.
Wenn, dann sollte man das imho vorher mit dem Vermieter besprechen, dass man quasi ne gemeinsame Aktion fährt, der seine Müllgebühren auch kürzt, nur dann würde es den richtigen treffen. Aber der Vermieter kann nu mal nix dafür. Da würde ich im Traum nicht auf die Idee kommen, dem die Miete zu kürzen. Auch wenn es rechtlich erlaubt wäre.
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