ZitatOriginal geschrieben von häuptl. ziroccan
korrigiert mich, wenn ich falsch liege.;)
Mache ich doch glatt::D
Verkehrszeichen und deren Aufstellung sind dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen und da das eine recht trockene Materie ist fasse ich mich kurz:
Ein Schild ist ein allg. Verwaltungsakt der durch die Aufstellung des Schildes (=Bekanntgabe) rechtskräftig und wirksam wird.
Daher gibt es keine "Schonfrist".
Was Du wahrscheinlich meinst gilt für Halteverbote/Baustellen:
Wenn z.B. durch eine Baumaßnahme ein absolutes Halteverbot für die Dauer der Baustelle gelten soll muss die Behörde diese Maßnahme (bzw. das Halteverbot) rechtzeitig voher ankündigen da es einem Fahrzeughalter nicht zugemutet werden darf alle 6 Std. nachzuschauen ob nicht plötzlich ein Halteverbot eingerichtet worden ist.
Das gleiche gilt für Sperrungen bei Karnevalsumzügen u.ä.
Gruß
CH