plötzliche änderung der strecke und geblitzt worden :(

  • Zitat

    Original geschrieben von häuptl. ziroccan


    korrigiert mich, wenn ich falsch liege.;)


    Mache ich doch glatt::D


    Verkehrszeichen und deren Aufstellung sind dem Bereich des öffentlichen Rechts zuzuordnen und da das eine recht trockene Materie ist fasse ich mich kurz:


    Ein Schild ist ein allg. Verwaltungsakt der durch die Aufstellung des Schildes (=Bekanntgabe) rechtskräftig und wirksam wird.
    Daher gibt es keine "Schonfrist".


    Was Du wahrscheinlich meinst gilt für Halteverbote/Baustellen:


    Wenn z.B. durch eine Baumaßnahme ein absolutes Halteverbot für die Dauer der Baustelle gelten soll muss die Behörde diese Maßnahme (bzw. das Halteverbot) rechtzeitig voher ankündigen da es einem Fahrzeughalter nicht zugemutet werden darf alle 6 Std. nachzuschauen ob nicht plötzlich ein Halteverbot eingerichtet worden ist.


    Das gleiche gilt für Sperrungen bei Karnevalsumzügen u.ä.


    Gruß
    CH

  • Re: Re: plötzliche änderung der strecke und geblitzt worden :(



    15 €, keine Punkte. Bezahlen und gut is. Einspruch verursacht nur noch mehr Kosten.


    Der Stefan...

  • da hat sich doch noch eine kleinigkeit getan... die strecke wurde letzten montag geändert... dienstag wurde ich geblitzt.. mein fehler, klar!


    ABER: es ist ein fehler in der beschilderung... man kann aus 2 strassen auf diese besagte landstrasse abbiegen.. bei der einen abbiegung steht korrekt nach ca. 10 meter ein 60er schild... an der anderen abbiegung fehlt dieses schild kurz nach der kreuzung... ich kann also NICHT wissen, das esa eine änderung der strecke gegeben hat... oder?


    gilt es ausserorts nicht, das wenn ich abbiege die geschwindigkeit wieder aufgehoben ist?? also rein theoretisch dürfte ich dochh wieder 100 km/h fahren...


    sollte ich davon fotos machen und dennen mitschicken? oder können die das dann selber überprüfen? meint ihr, ich hab da eine chance rauszukommen...?


    gruß manuel

  • Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    gilt es ausserorts nicht, das wenn ich abbiege die geschwindigkeit wieder aufgehoben ist?? also rein theoretisch dürfte ich dochh wieder 100 km/h fahren...


    Ja, jede Kreuzung oder Einmündung hebt IMHO alle Vehrkehrszeichen auf, wenn diese nicht wiederholt werden!

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freak9899


    Ja, jede Kreuzung oder Einmündung hebt IMHO alle Vehrkehrszeichen auf, wenn diese nicht wiederholt werden!


    Das stimmt leider nicht. Kreuzungen und Einmündungen heben lediglich Halt- und eingeschränkte Haltverbote auf (§41 II 8b StVO).


    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch eine Kreuzung oder Einmündung definitiv nicht aufgehoben!


    Gruß Sven

  • aber wenn ich von einer ortschaft auf die landstrasse abbiege und kein geschwingigkeits-schild kommt, kann ich doch argumentieren, das eigentlich 100 km/h die zulässige höchstgeschwindigkeit ist. kann ja sschlecht hellsehen, das vorher 60 war...


    manuel

  • Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    aber wenn ich von einer ortschaft auf die landstrasse abbiege und kein geschwingigkeits-schild kommt, kann ich doch argumentieren, das eigentlich 100 km/h die zulässige höchstgeschwindigkeit ist. kann ja sschlecht hellsehen, das vorher 60 war...


    manuel


    Das kannst Du auf jeden Fall machen. Da fehlt dann wohl ein Schild. Ich wollte auch nur sagen, dass das Zeichen für die Zulässige Höchsgeschwindigkeit lt. StVO nicht an einer Kreuzung oder Einmündung "endet", es also danach wiederholt werden muss! Ist zwar blöd geregelt, läuft aber so. Mal abgesehen davon, dass so ein Fall nicht allzu oft anzutreffen sein wird.


    Gruß Sven

  • Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Grund erhoben wurde und du eine Rechtschutz hast, die evtl. anfallende Kosten übernimmt (hab keine ahnung ob eine RS das übernimmt) würde ich dagegen vorgehen!


    Ich würd mich nicht verar**hen lassen vom Staat!


    Geschwindigkeitsbegrenzungen machen sehr oft Sinn, aber bei sowas kriege ich einen Hals! :mad:


    OT: Ich habe zu DM Zeiten für`s Falschparken 30DM bezahlt.


    Jetzt habe ich nochmal falsch geparkt und soll 38EURO bezahlen (18 Euro Verwaltungskosten)


    Da zweifelt man langsam an unserem System.....



    Aber ich denke alles in allem ist es besser wenn man bezahlt, den der Staat ist auch nicht blöd und du verlierst sowieso, wenn du nich einen sehr guten Anwalt hast!


    Auch wenn viele denken das das für 20-30 Euro lächerlich ist, aber bei sowas gehts mir ums Prinzip!



    cu


    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von SL45Freak
    OT: Ich habe zu DM Zeiten für`s Falschparken 30DM bezahlt.


    Jetzt habe ich nochmal falsch geparkt und soll 38EURO bezahlen (18 Euro Verwaltungskosten)


    Da zweifelt man langsam an unserem System.....


    Da hast Du aber sicherlich an unterschiedlichen Stellen zu unterschiedlichen Umständen falsch geparkt, oder? ;) Oder hast Du beim 2. mal gar Einspruch eingelegt?


    Wenn Du den Punkt mit den Verwaltungskosten ansprichst, solltest Du nicht an "unserem System" bzw. am "Staat" zweifeln. Ich kann diese Verwaltungskosten in keiner Weise nachvollziehen, aber wenn, dann werden sie sicher von Deinem Landkreis, bzw. Bundesland erhoben. Der Staat an sich hat damit wenig zu tun. Also steig Deiner Landesbehörde aufs Dach :D

  • SvenBln: wem ich jetzt aufs Dach steigen muss hab ich mich noch nicht drum gekümmert! :D


    Das ist bei uns sogar Städteweise unterschiedlich: Ich habe in einem Feld an einem Baggerloch geparkt. Bei mir im Dorf kontrolliert keiner ob man im "Feld" steht. Aber da ich nicht genau Weiß wo die Grenze ist stand ich einmal falsch (also zu weit in den Nachbarort rein) und bum darf ich bezahlen!


    Sicher habe ich an verschiedenen Stellen geparkt, aber in dem Schreiben waren die selben § drin (soweit ich das verstehe)


    Aber ich muss natürlich bezahlen, denn habe keine Rechtsschutzversicherung... :(

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